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Steuerrecht - Kommunale Steuern Sonstiges
VG Lüneburg
8.3.2017
2 B 20/17
Beherbergungssteuer (Eilverfahren)
Die in Bezug auf die BauNVO zum Begriff des Betrieb des Beherbergungsgewerbes ergangene Rechtsprechung ist nicht ohne weiteres auf den in einer kommunalen Beherbergungssteuersatzung enthaltenen Begriff des Beherbergungsbetriebes übertragbar.
VwGO § 80 Abs 6
BauNVO
Aktenzeichen: 2B20717 Paragraphen: Datum: 2017-03-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20223 Steuerrecht - Kommunale Steuern Sonstiges
BVerwG - Hessischer VGH
18.8.2015
9 BN 2.15
Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Örtlichkeitsbezug; Einkommensverwendung; persönlicher Lebensbedarf; privater Aufwand; Einkommenserzielung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; Lenkungszweck; Steuergerechtigkeit; Stückzahlmaßstab; örtliche Radizierung; Wirklichkeitsmaßstab; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Nebenzweck.
1. Auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf kann eine örtliche Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG) erhoben werden. Für den erforderlichen örtlichen Bezug kommt es nicht auf den Wohnort des Pferdehalters, sondern
auf die Unterbringung des Pferdes in der steuererhebenden Gemeinde an.
2. Der Umstand allein, dass ein subventioniertes Verhalten besteuert wird, bedeutet noch keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 29).
3. Eine Aufwandsteuer muss neben der Einnahmenerzielung nicht stets einen Lenkungszweck als Nebenzweck verfolgen.
GG Art. 3 Abs. 1, 105 Abs. 2a Satz 1
AO § 3 Abs. 1
Aktenzeichen: 9BN2.15 Paragraphen: Datum: 2015-08-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19362 Steuerrecht Internationales Recht - Getränkesteuer Kommunale Steuern EG-Recht Vorlagen zum EuGH
Hessischer VGH - VG Frankfurt
1.10.2003
5 UE 3006/02
Abgabe, Dienstleistung, Getränkesteuer, Gleichheitssatz, Vorlage, Ware, besondere Zielsetzung, unmittelbarer Verzehr
Die Klärung der Vereinbarkeit einer kommunalen Steuer auf alkoholische Getränke mit Art.
3 RL 92/12/EWG wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
GG Art 105 Abs 2a
GG Art 3 Abs 1
GetrStS der Stadt Frankfurt am Main
RL 92/12/EWG Art 3 Aktenzeichen: 5UE3006/02 Paragraphen: GGArt.105 GGArt.3 92/12/EWG Datum: 2003-10-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2975
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