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Sonstige Rechtsgebiete Verkehrswegerecht - Luftverkehrsrecht
Bayerischer VGH
20.5.2003
20 A 02.40015
Luftverkehrsrecht, Ausbau eines Verkehrslandeplatzes, Planfeststellung / Änderungsbescheid, Verzicht auf planfestgestellte Rechte, Erheblichkeit von Lärmeinwirkungen, getrennte Erörterungstermine, Verbescheidungsinteresse, Präklusion, Planrechtfertigung, Abwägung, Aufklärungspflicht der Behörde, Unausgewogenheit der Abwägung, Abschnittsbildung, Standortwahl, Planungshoheit, Erhöhung der technischen Kapazität, Prognose,
Schutz vor Fluglärm (überschießend), Hubschrauberlandeplatz, Triebwerks- Probelaufstand
LuftVG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5
VwVfG § 73 Abs. 3a, Abs. 4, Abs. 6
BayVwVfG Art. 73 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 8, Art. 76 Aktenzeichen: 20A02.40015 Paragraphen: LuftVG§8 LuftVG§10 VwVfG§73 BayVwVfGArt.73 BayVwVfGArt.76 Datum: 2003-05-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2486 Sonstige Rechtsgebiete - Luftverkehrsrecht
19.2.2003
9 B 86.02
Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der Planungsbehörde; fachplanerisches Abwägungsgebot; Gemeinnützigkeit von Verkehrsflughäfen; Betriebspflicht; Ausbau eines Flughafens; Erweiterung des Betriebs; vertragliche Bindung des
Flughafenbetreibers.
Das geltende Luftverkehrsrecht verbietet es einem Flughafenbetreiber nicht, vertragliche Bindungen einzugehen, die ihm auf Dauer eine bauseitige oder betriebliche Anpassung des Flughafens an ein steigendes Luftverkehrsaufkommen verwehren.
LuftVG §§ 6, 8
LuftVZO § 45 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 9B86.02 Paragraphen: LuftVG§6 LuftVG§8 LuftVZO§45 Datum: 2003-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2077 Sonstige Rechtsgebiete Umweltrecht - Luftverkehrsrecht Immissionsschutz Lärmschutz
Hessischer VGH
11. 2. 2003
2 A 1062/01
Flugrouten, Flugverfahren, Abwägungsgebot, Lärm unterhalb der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle, Abwägungserheblichkeit, topographische Bedingungen
1. Zur Neuordnung der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt am Main mit Wirkung vom 19. April 2001 - Taunus-Routen - (Klage von 7 Kommunen).
2. Der Organisationserlass des (damaligen) Bundesministeriums für Verkehr vom 13. November 1992 in der Fassung der Änderung vom 7. Juli 1993 ist rechtswidrig, soweit er die Verantwortung für den fachlichen Inhalt von Rechtsverordnungen über die Festlegung von Flugverfahren allein der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH überträgt und dem Luftfahrt-Bundesamt die Prüfung der Rechtsförmlichkeit vorbehält.
3. Bei der Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung sind auch Lärmschutzbelange in die planerische Abwägung einzustellen, die unterhalb der (fachplanerischen) Zumutbarkeits-
bzw. Erheblichkeitsschwelle liegen.
4. Werden städtische Grundstücke, die mit Wohnraum bebaut sind, infolge der Festsetzung neuer Flugverfahren einer Lärmbelastung von - je nach Stadtteil - 32 bis 39 dB(A) am Tag und 26 bis 30 dB(A) in der Nacht (jeweils Leq (3)) ausgesetzt, kann die Kommune nicht mit
Erfolg geltend machen (im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO), in ihrem subjektiven Recht auf fehlerfreie Abwägung ihrer Lärmschutzbelange verletzt zu sein.
5. Die besonderen topographischen Bedingungen in einem Untersuchungsraum sind in die Abwägung einzustellen, wenn die mit zunehmender Flughöhe sonst eintretende Lärmminderung durch einen erheblichen Anstieg des Geländes neutralisiert oder zumindest deutlich
relativiert wird.
6. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit und rechtsverletzenden Wirkung eines durch Rechtsverordnung festgesetzten Flugverfahrens kann mit der Maßgabe ausgesprochen werden, dass es die Kläger für einen Übergangszeitraum zu dulden haben, wenn sonst die
Gefahr besteht, dass eine spontane Umverteilung der Flüge zu einer Mehrbelastung von Gebieten führt, die schon jetzt bis an die Grenze der Unzumutbarkeit betroffen sind, oder gar die Sicherheit des Flugverkehrs beeinträchtigen wird.
LuftVG §§ 27c, 29b, 32 Abs. 1 und 3
LuftVO § 27a Aktenzeichen: 2A1062/01 Paragraphen: LuftVO§27a LuftVG§27c LuftVG§29b LuftVG§32 Datum: 2003-02-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2188 Sonstige Rechtsgebiete - Luftverkehrsrecht
Hessischer VGH
12. 12. 2002
2 A 717/01
Flugrouten, Flugverfahren, Abwägungsgebot, Lärmlastenausgleich, "noise sharing"
1. Der Verordnungsgeber übt seinen Gestaltungsspielraum nicht abwägungsfehlerhaft aus, wenn er bei der Festlegung einer Flugroute das in Relation zu seiner Umgebung relativ dicht besiedelte Gebiet einer größeren Stadt von erheblichem Fluglärm verschont, auch
wenn dadurch die Bevölkerung in weniger stark besiedelten Gebieten zusätzlich durch Fluglärm belastet wird.
2. Das Abwägungsgebot verpflichtet den Verordnungsgeber bei der Festlegung von Flugverfahren nicht zu einem großräumigen Lärmlastenausgleich ("noise sharing").
LuftVG §§ 27c, 29b, 32 Abs. 1 und 3
LuftVO § 27a Aktenzeichen: 2A717/01 Paragraphen: LuftVG§27c LuftVG§29b LuftVG§32 LuftVG§32 LuftVO§27a Datum: 2002-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2086 Sonstige Rechtsgebiete Umweltrecht - Luftverkehrsrecht Lärmschutz
EuGH
12. März 2002(1)
C-27/00 und C-122/00
Verordnung (EG) Nr. 925/1999 - Schallemissionen von Flugzeugen - Verbot von Flugzeugen,
die mit neuen Triebwerken mit einem Nebenstromverhältnis von weniger als 3 ausgerüstet
sind - Gültigkeit
Die Prüfung der vorgelegten Fragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit des Artikels 2
Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 925/1999 des Rates vom 29. April 1999 zur Registrierung
und zum Betrieb innerhalb der Gemeinschaft von bestimmten Typen ziviler Unterschall-Strahlflugzeuge,
die zur Einhaltung der in Band I Teil II Kapitel 3 des Anhangs 16 des
Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, dritte Ausgabe (Juli 1993), festgelegten
Normen umgerüstet und neu bescheinigt worden sind, beeinträchtigen könnte. Aktenzeichen: C-27/00 C-122/00 Paragraphen: 925/1999/EG Datum: 2002-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=691 Sonstige Rechtsgebiete - Luftverkehrsrecht
20.2.2002
9 B 63.01
Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des Flugplatzbetriebs;
Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange; Fehler im Abwägungsvorgang;
Einfluss auf das Abwägungsergebnis.
Bei einer über die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens abschließend entscheidenden
Genehmigung nach § 6 LuftVG ist ein Fehler im Abwägungsvorgang unerheblich,
wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Genehmigungsbehörde bei Vermeidung
jenes Fehlers zu einer anderen Entscheidung über den Genehmigungsantrag gekommen
wäre. Dies ergibt sich aus einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden
Grundsatz, ohne dass es der entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 8 Satz 1 LuftVG
bedarf.
LuftVG §§ 6, 10 Abs. 8 Satz 1 Aktenzeichen: 9B63.01 Paragraphen: LuftVG§6 LuftVG§10 Datum: 2002-02-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=682 Sonstige Rechtsgebiete Staatsangehörigkeit - Luftverkehrsrecht Sonstiges Ausländerrecht
Hessische VGH
03.12.2001
12 UE 1889/01
Beförderungsunternehmer – Beförderungsverbot - Zwangsgeld
Ein Beförderungsunternehmer kann sich gegen die obligatorische Festsetzung von
Zwangsgeld wegen Verstoßes gegen ein Transportverbot nicht mit dem Hinweis darauf
wehren, er habe seine Sorgfaltspflichten bei der Kontrolle von Fluggästen erfüllt und eine
Kontrollsicherheit von annähernd 100 % erreicht; mit diesem Vorbringen kann er sich nur gegen die Verhängung des Beförderungsverbots wenden oder dessen Aufhebung
beantragen.
AuslG § 74 Aktenzeichen: 12UE1889/01 Paragraphen: AuslG§74 Datum: 2001-12-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=431 Sonstige Rechtsgebiete - Luftverkehrsrecht
11.7.2001
11 C 14.00
1. Beantragt der künftige Betreiber eines Flugplatzes eine - einheitliche - Genehmigung für Sichtflug und Instrumentenflug und ist die Planrechtfertigung auf dieses Gesamtkonzept
bezogen, so darf vorweg eine "Teilgenehmigung" allein für den Sichtflugbetrieb nur erteilt werden, wenn der Genehmigung des Instrumentenflugbetriebs keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen.
2. Die Frage der Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens ist anhand objektiver Gegebenheiten zu beantworten. Im Streitfall greift insoweit eine volle gerichtliche Überprüfung Platz.
3. Es gibt keinen luftverkehrsrechtlichen Planungsleitsatz des Inhalts, dass ein Flugplatz nicht genehmigungsfähig ist, wenn seine "luftseitigen Kapazitäten" durch den Vorrang militärischen Flugbetriebs verbündeter Streitkräfte eingeschränkt sind.
4.Regionale Strukturhilfe ist beim Verkehrswegebau als legitimes Planungsziel anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 <169>). Für das Luftverkehrsrecht gilt zumindest bei Konversionsvorhaben i.S. von § 8 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 LuftVG nichts anderes. Die zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes ist aus diesem Grunde jedenfalls dann planerisch gerechtfertigt, wenn die entsprechende Nutzungsänderung dazu dient, eine wirtschaftsschwache Region an den Luftverkehr anzuschließen. Jedenfalls in diesem Fall ist eine Angebotsplanung zulässig.
Flugplatz Bitburg; Militärflugplatz; NATO-Reserveflugplatz; zivile Mitbenutzung; Konversion; Umwidmung; Flugplatz; Anlagenbegriff; Verfügbarkeit des Luftraums; Luftkontrolle; Vorrang militärischen Flugverkehrs; amerikanische Fluglotsen; Letter of Agreement; Verkehrslandeplatz; Verkehrsflughafen; Betriebspflicht; Befreiung von der -; Teilgenehmigung; Abschnittsbildung; Sichtflugverfahren; Instrumentenflugverfahren; Planrechtfertigung; Angebotsplanung; Strukturhilfe; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Fluglärm;
Lärmschutzkonzept; Verkehrsprognose; worst-case-Betrachtung; Wahrunterstellung;
Nachtflugbetrieb; Vorbelastung.
LuftVG § 6 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, § 8 Abs. 5 Satz 1, Abs. 7, § 28 Abs. 1, § 31 Abs. 3
LuftVZO § 38 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 2, § 53 Abs. 1 Satz 1
LuftVO § 10 Abs. 2, § 21 a, § 27 a, § 28 Abs. 1
PlVereinfG Art. 4, Art. 8
VwVfG § 74 Abs. 3
Aktenzeichen: 11C14.00 Paragraphen: LuftVG§6 LuftVG§8 LuftVG§28 LuftVG§31 LuftVZO§38 LuftVZO§45 LuftVZO§49 LuftVZO§53 LuftVO§10 LuftVO§27a LuftVO§21a LuftVO§28 Datum: 2001-07-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=159
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