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Sonstige Rechtsgebiete Kommunalrecht - Energierecht Haushaltsrecht
OVG NRW - VG Aachen
7.12.2011
11 A 341/09
Kündigung einer Vereinbarung betreffend die Verteilung von energiewirtschaftsrechtlichen Konzessionsabgaben; Rechtswegfrage
1. Der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit energiewirtschaftsrechtlichen Konzessionsabgaben nicht gegeben (Abgrenzung zur Rechtsprechung des 15. Senats des OVG NRW betreffend den Rechtsweg bei Dienstleistungskonzessionen).
2. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zahlung von Konzessionsabgaben sind grundsätzlich nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen, weil Konzessionsabgaben privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom oder Gas in einem Gemeindegebiet sind. Die Vergütung steht der Stadt bzw. Gemeinde als Wegeeigentümerin zu, nicht aber auf Grund ihrer Stellung als Wegeherr für die Erteilung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
3. Ein atypisches Dauerschuldverhältnis kann in entsprechender Anwendung der für die Dauerverträge des Bürgerlichen Gesetzbuches getroffenen und im Wesentlichen übereinstimmenden Kündigungsbestimmungen der §§ 624 (626 a. F.), 723 BGB ordentlich gekündigt werden.
VwGO § 40 Abs 1 S 1, § 43
GVG § 13, § 17 Abs 2, § 17a Abs 2 S 3
Aktenzeichen: 11A341/09 Paragraphen: VwGO§40 VwGO§43 GVG§13 GVG§17 GVG§17a Datum: 2011-12-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16563 Sonstige Rechtsgebiete - Haushaltsrecht Sonstiges
OLG Celle - LG Hildesheim
15.01.2004
5 U 100/03
Zur Höhe des Anspruchs einer Gemeinde auf Zinszahlung infolge rechtsgrundloser Zahlung an eine andere Gemeinde.
BGB § 818 Aktenzeichen: 5U100/03 Paragraphen: BGB§818 Datum: 2004-01-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3283 Sonstige Rechtsgebiete - Haushaltsrecht
Hessischer VGH
9. April 2003
6 TG 3151/02
Abwickler, Außengesellschaft, Beteiligungsfähigkeit, Finanzdienstleistung, Finanzportfolioverwaltung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Innengesellschaft, Konto, Zahlungsverkehr
1. Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gegenstand die Verwaltung gemeinsam in Finanzinstrumenten angelegten Vermögens mit einem für den geschäftsführenden Gesellschafter bestehenden Entscheidungsspielraum ist, betreibt eine erlaubnispflichtige
Finanzportfolioverwaltung.
2. Die Behörde darf einem von ihr für die Abwicklung unerlaubter Finanzportfoliogeschäfte bestellten Abwickler die Befugnis verleihen, über Konten zu verfügen, die dem Zahlungsverkehr zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft dienen.
KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, § 22 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Satz 2
VwGO § 61 Nr. 2 Aktenzeichen: 6TG3151/02 Paragraphen: KWG§1 KWG§22 KWG§37 VwGO§61 Datum: 2003-04-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2245 Förderung- und Unterstützung Sonstige Rechtsgebiete - Zuwendungen/Unterstützung Haushaltsrecht
OVG NRW
14.11.2002
12 A 5021/00
1. Zur Verfassungsmäßigkeit einer im Haushaltsgesetz geregelten Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf von Zuwendungsbescheiden.
2. Die Verwendung der zur Förderung der kulturellen Jugendarbeit einem freien Träger der Jugendhilfe aus Haushaltsmitteln gewährten Zuwendung für eine Veranstaltung, deren Durchführung bereits auf Grund anderweitiger veranstaltungsbezogener Einkünfte sichergestellt
wurde, verfehlt den Zuwendungszweck.
VwVfG NRW §§ 49, 49 a
Haushaltsgesetz NRW 1994 § 8 Aktenzeichen: 12A5021/00 Paragraphen: VwVfGNRW§49 VwVfGNRW§49a HaushaltsgesetzNRW1994§8 Datum: 2002-11-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1862 Sonstige Rechtsgebiete - Haushaltsrecht Sonstiges
BGH
12.11.2002
KZR 11/01
Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge
a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB
fallendes Verhalten.
b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften im Sinne des § 4 Abs. 2 GWB bilden.
GWB §§ 1, 4 Abs. 2 Aktenzeichen: KZR11/01 Paragraphen: GWB§1 GWB§4 Datum: 2002-11-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2192 Diestrecht Sonstige Rechtsgebiete Prozeßrecht - Dienstbezüge Haushaltsrecht Hochschulrecht Sonstiges
OVG Greifswald
15. Januar 2002
10 L 148/01
Aus § 48 Abs. 1, letzter Satz LHG M-V ergibt sich, daß § 9 Satz BBesG auch auf Professoren
anzuwenden ist, im Hinblick auf die Arbeitszeit gelten aber Besonderheiten.
Bei der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge gemäß § 9 BBesG richtet sich der
vorläufige Rechtsschutz für Landesbeamte nach § 112 Abs. 3 LDO M-V.
VwGO, § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 Satz 2
BBesG, § 9
HRG, § 43 Abs. 1
LHG M-V, §§ 33, 48 Abs. 1
LBG M-V, § 82 Abs. 1
LDO M-V, § 112 Abs. 3 Aktenzeichen: 10L148/01 Paragraphen: VwGO§80 BBesG§9 HRG§43 LHGM-V§33 LHGM-V§48 Datum: 2002-01-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=605
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