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Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
VG Lüneburg
6.6.2016
6 A 477/15
Deichverbandsbeitrag
Ein wirksamer Zusammenschluss gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 WVG setzt nicht die gesonderte und ausdrückliche Übertragung der Mitgliedschaften voraus.
WVG § 80, § 61, § 60, § 23
DeichG ND § 9, § 6, § 27
Aktenzeichen: 6A477/15 Paragraphen: Datum: 2016-06-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19685 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
OVG Lüneburg
21.11.2012
13 LA 92/12
Kein Anspruch auf Erweiterung von Küstenschutzanlagen
Der Eigentümer eines Grundstücks, das durch die vorhandenen Küstenschutzanlagen bislang nicht umfassend geschützt ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen zugunsten seines Grundstücks.
DeichG ND § 7, § 6, § 2
GG Art 3 Abs 1
Aktenzeichen: 13LA92/12 Paragraphen: DeichGNds§7 DeichGNds§6 DeichGNds§2 GGArt.3 Datum: 2012-11-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17120 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
9.3.2011
13 LA 108/10
Abwägungskontrolle; Alternativenprüfung; Beeinträchtigung, mittelbare; Deicherhaltung; Deichlinienführung; Deichlinienführung; Deichmauer; Deichverlegung; Eigenbelange; Fremdbelange; Planfeststellung
Abwägungskontrolle bei deichrechtlicher Planfeststellung
Klagt ein mittelbar betroffener Grundstückseigentümer gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Deichmauer, kann er im Rahmen der gerichtlichen Abwägungskontrolle nicht mit Erfolg geltend machen, nur ein an anderer Stelle zu errichtender Erddeich werde Schutzpflichten gegenüber Dritten gerecht und sei daneben kostengünstiger. Bei dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang hat er nämlich lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Feststellung, Gewichtung und Abwägung eigener, nicht aber fremder (privater oder öffentlicher) Belange.
NDG §§ 11 I 2, 12 I 1, 13 I 1, 5 I, 7 I
ZustVO-Deich § 1
Aktenzeichen: 13LA108/10 Paragraphen: NDG§11 NDG§12 NDG§13 NDG§7 ZustVO-Deich§1 Datum: 2011-03-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15561 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht Sonstige Rechtsgebiete - Planfeststellung Wasserrecht Deichrecht
OVG Rheinland-Pfalz - VG Neustadt/Weinstraße
12.02.2009
1 A 10722/08.OVG
Abpumpkapazität; nicht enteignend Betroffener; Bodendurchlässigkeit; Bodenverhältnisse; Deichbruchgefahr; Druckwasser; Effektivitätsgebot; Eintrittswahrscheinlichkeit; Extremniederschlagsereignisse; Fluchtwegproblematik; Grundwassermodell; Hochwasserrückhaltung;
Kausalitätserfordernis; Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie; Planaufstellungsbeschluss; Polder; Probeflutung; Qualmwasser; Schöpfwerke; Schutznormtheorie; Standortalternative; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vernässung; zwingende Versagungsgründe
1. Kommunen sowie nicht enteignend Betroffene können sich gegenüber einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss nicht auf die Verletzung von natur-, umwelt- und artenschutzrechtlichen Belangen berufen.
2. Die Verletzung solcher Belange können sie auch nicht im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft rügen, wenn das Planfeststellungsverfahren bereits vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden ist.
3. Ein Planfeststellungsbeschluss bezüglich einer Hochwasserrückhaltung, bei dem das zugrundeliegende Grundwassermodell in seiner Aussagegenauigkeit durch weitere Bohrungen
und Pumpversuche verbessert werden könnte, ist jedenfalls dann nicht fehlerhaft, wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss eine Probeflutung angeordnet und die aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse eventuell noch erforderlichen Anpassungen vorbehalten werden.
LWG § 115
URG § 4
URG § 5
VwVfG § 73
VwVfG § 73 Abs. 4
WHG § 10
WHG § 31
Aktenzeichen: 1A10722/08 Paragraphen: LWG§115 URG§4 URG§5 WHG§10 WHG§31 Datum: 2009-02-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13687 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Oldenburg
06.12.2006
10 B 62.06
Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast; Verbandslast; Grundbesitzabgaben; Einheitswerte als Bemessungsgrundlage; letzte Hauptfeststellung; Wertentwicklung; Wertverzerrung; Bagatellabgaben; Gleichheitssatz
1. Bei der Bemessung von Deichbeiträgen, deren Belastungswirkung für die Abgabenschuldner objektiv betrachtet sehr geringfügig ist, kann die Anknüpfung an die festgeschriebenen Einheitswerte der deichgeschützten Grundstücke eine Entscheidung des Landesgesetzgebers
sein, die unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiterhin gerechtfertigt ist (im Anschluss an BFH, Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 - BFHE 209, 138 <140 f.> zur Grundsteuer).
2. Der Landesgesetzgeber handelt im Rahmen seines willkürfreien Ermessens, wenn er die Eigentümer der deichgeschützten Grundstücke zu Zwangsmitgliedern eines Deichverbandes macht, der die ihm aufgetragenen Aufgaben durch eine von diesen Mitgliedern zu tragende Umlage (Deichlast) finanziert.
3. Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 <371> und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerf- GE 93, 319 <351>).
GG Art. 3 Abs. 1
BewG 1991 § 21 Abs. 1 Nr. 1
WVG §§ 28, 29, 31 Abs. 1
NDG § 6 Abs. 1 Satz 1
NDG § 9 Abs. 1
Aktenzeichen: 10B62.06 Paragraphen: GGArt.3 BewG§21 WVG§28 WVG§29 WVG§31 NDG§6 NDG§9 Datum: 2006-12-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9877 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
01.02.2006
13 LA 313/05
Beitritt, Deichverbandsbeiträge, Staatsvertrag 1993, Umgliederung
Deichverbandsbeiträge im Amt Neuhaus
Die Erhebung von Deichverbandsbeiträgen im Amt Neuhaus - durch Staatsvertrag 1993 aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgeschieden und dem Land Niedersachsen beigetreten - ist grundsätzlich rechtmäßig.
NDG § 6 I Aktenzeichen: 13LA313/05 Paragraphen: NDG§6 Datum: 2006-02-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7816 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
VG Stade
11.04.2005
4 B 20/05
Deichverband, Deichverbandsbeitrag, Hauptdeich, Schutzdeich
Deichverbandsbeiträge auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 2004 maßgeblichen Nds. Deichgesetz
NDG §§ 2 I, 2 IV, 7 I, 9 II Aktenzeichen: 4B20/05 Paragraphen: NDG§2 NDG§7 NDG§9 Datum: 2005-04-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5804 Sonstige Rechtsgebiete Normenkontrolle - Deichrecht Antragsbefugnis
OVG Lüneburg
17.02.2005
1 KN 151/04
Antragsbefugnis; Deich; Düne; Normenkontrolle; Sondergebiet; Sondergebiet Kur; Verkehrslärm
Festsetzung eines Sondergebietes "Kur"; Erhöhung des Verkehrsaufkommens
1. Ein Sondergebiet "Kur" kann auch dann festgesetzt werden, wenn dort erheblichen Umfangs "nur" gewohnt werden soll. Es ist nicht erforderlich, dass die ein Kurgebiet ausmachenden Einrichtungen alle in diesem Sondergebiet vorhanden sind.
2. Zum Schutz von Deichen und Dünen.
3. Zur Behandlung des verstärkten Verkehrsaufkommens, das mit der Einrichtung eines Sondergebietes "Kur" verbunden ist.
NDG § 14
NDG § 16
NDG § 20a Aktenzeichen: 1KN151/04 Paragraphen: NDG§14 NDG§16 BDG§20a Datum: 2005-02-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5827 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
OVG Lüneburg
08.09.2004
13 KN 52/04
Altverband; Deichverband; Mitgliedschaft
Wasserverbandsrecht
Deichverbände nach dem Nds. Deichgesetz unterliegen nicht den Regelungen des Wasserverbandsgesetzes
NDG §§ 7, 9
WVG §§ 23, 79, 88 Aktenzeichen: 13KN52/04 Paragraphen: NDG§7 NDG§9 WVG§23 WVG§79 WVG§88 Datum: 2004-09-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4766 Sonstige Rechtsgebiete - Deichrecht
BVerwG - OVG Lüneburg
11.12.2003
7 CN 2.02
Deichrecht; Sperrwerk; geschütztes Gebiet; Änderung der Grenzen; Rechtsverordnung; Deichverband; Mitgliedschaft; dingliche Mitgliedschaft; Heranziehung Dritter.
Das Wasserverbandsgesetz enthält keine abschließende Regelung, die es den Ländern verwehrt, die Grenzen des durch Sperrwerke und Deiche geschützten Gebietes als Anknüpfungspunkt für die materielle Deichpflicht der betroffenen Eigentümer durch Verordnung zu bestimmen oder zu ändern.
GG Art. 72 Abs. 1
WVG § 4 Abs. 1, § 23 Abs. 2
NDG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 3
WVVO § 13 Aktenzeichen: 7CN2.02 Paragraphen: GGArt.72 WVG§4 WVG§23 NDG§6 NDG§9 WVV=§13 Datum: 2003-12-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3307
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