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Soldatenrecht - Verfahrensrecht Sonstiges
BVerwG - OVG Koblenz - VG Koblenz
12.11.2020
2 B 2.20
"Schlechthin unerträglich"; (Teil-)Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts; Abdienquote; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Anzeigepflicht; Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts; Ausbildungskosten; Ausschlussgrund; Befangenheitsgrund; Bundeswehr; Entlassung; Fachausbildung; Gehörsverstoß; Hochschulstudium; Mitglied einer Vertretung der Körperschaft, deren Interessen durch das Verfahren berührt werden; Soldat; Soldat im Ruhestand; Stehzeit; Stundungszinsen; Vertretungsgremium; Weiterbildung; Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens; ehrenamtlicher Richter; fehlende Rechtsgrundlage; gesetzlicher Richter; höchstrichterliche Rechtsprechung; Änderung der Rechtslage; Überzeugungsgrundsatz;
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens wegen rechtswidrig festgesetzter Stundungszinsen bei der Rückforderung von Bundeswehr-Ausbildungskosten
1. Das der zuständigen Behörde der Bundeswehr eingeräumte Ermessen hinsichtlich des Wiederaufgreifens des Verfahrens bei einem bestandskräftigen rechtswidrigen Verwaltungsakt (§ 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) ist nicht deswegen auf Null reduziert, weil bei der Rückforderung von Ausbildungskosten gemäß § 56 Abs. 4 SG a.F. Stundungs-zinsen festgesetzt worden waren, für die es nach der neueren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364 Rn. 64 ff.) an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehlte.
2. Vertretung i.S.v. § 54 Abs. 3 VwGO sind Bundes- und Landesparlamente sowie Vertretungsgremien von (kommunalen und sonstigen) Selbstverwaltungskörperschaften.
3. § 22 Nr. 4 VwGO erfasst nur aktive Beamte und Soldaten, nicht solche im Ruhestand.
SG a.F. § 56 Abs. 4
VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 5
VwGO § 22 Nr. 4, § 54 Abs. 3, § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 132 Abs. 2
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 2B2.20 Paragraphen: Datum: 2020-11-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23367 Soldatenrecht - Laufbahnrecht Verfahrensrecht
BVerwG
6.11.2020
1 WDS-VR 10.20
Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten, Eilverfahren
Werden zwingende dienstpostenbezogene Kriterien ins Anforderungsprofil aufgenommen, müssen sich dafür auch hinreichend gewichtige sachliche Gründe für die Aufgabenerfül-lung auf dem konkreten Dienstposten finden lassen.
GG Art. 33 Abs. 2
VwGO § 123
WBO § 3 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 23a Abs. 2 Satz 1
SG § 3 Abs. 1
Aktenzeichen: 1WDS-VR10.20 Paragraphen: Datum: 2020-11-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23245 Soldatenrecht - Verfahrensrecht
BVerwG
13.10.2020
1 WB 79.19
Beauftragung eines Rechtsanwalts; Gerichte für Arbeitssachen; Kostentragung; Rechtsweg; Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen; Verweisung; Wehrdienstgerichte; militärische Dienststelle;
Verweisung an das Arbeitsgericht
Für Streitigkeiten um die Kosten, die durch die Tätigkeit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei einer militärischen Dienststelle entstehen, ist der Rechtsweg nicht zu den Wehrdienstgerichten, sondern zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.
WBO § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 3
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2, § 82 Abs. 1 Satz 1
SGB IX § 179 Abs. 8
SBG § 17, § 33 Abs. 7, § 42 Abs. 6, § 63 Abs. 3
SGleiG § 22
Aktenzeichen: 1WB79.19 Paragraphen: Datum: 2020-10-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23244 Soldatenrecht - Verfahrensrecht
BVerwG
16.9.2020
1 WNB 1.20
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; unstatthafter Rechtsbehelf;
1. Gegen Entscheidungen der Truppendienstgerichte im einstweiligen Rechtsschutz findet keine Rechtsbeschwerde statt (wie BVerwG, Beschluss vom 30. März 2020 - 2 WNB 5.20 - Rn. 4).
2. Auch eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung führt nicht dazu, dass ein nach der Wehrbeschwerdeordnung unstatthafter Rechtsbehelf statthaft wird.
WBO § 17 Abs. 6, § 22a, § 22b
Aktenzeichen: 1WNB1.20 Paragraphen: Datum: 2020-09-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23246 Soldatenrecht - Verfahrensrecht
BVerwG
2.7.2020
2 WRB 1.20
Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung; Sachrüge; Schriftform; Verfahrensrüge; qualifizierte elektronische Signatur; Überzeugungsgrundsatz;
Unwirksamkeit einer durch einfache E-Mail erhobenen Beschwerde
Die Formwirksamkeit einer Beschwerde ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung und im Unterschied zur Fristwahrung im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu prüfen.
VwVfG § 3a Abs. 1 und 2 , § 79
WBO § 6 Abs. 2 , §§ 7, 17 Abs. 1, § 22b Abs. 5 Satz 2
WDO § 91 Abs. 1 Satz 1
StPO § 261
VwGO §§ 70, 108 Abs. 1, § 137 Abs. 2, § 139 Abs. 3 Satz 4
Aktenzeichen: 2WRB1.20 Paragraphen: Datum: 2020-07-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23162 Soldatenrecht - Disziplinarrecht Verfahrensrecht
BVerwG
4.6.2020
2 WD 10.19
Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Gegenstand der Urteilsfindung; Kameradschaftspflicht; Kindesmissbrauch; Nachbewährung; Persönlichkeitsstörung; Pädophilie; Steuerungsfähigkeit; Therapie; Täter-Opfer-Ausgleich; Unterhaltsbeitrag; Vorgesetzter; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; disziplinarer Überhang; entgangener Dienstposten; schwere seelische Abartigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; vorläufige Dienstenthebung;
Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen 14-fachen Kindesmissbrauch
1. Die Bindung der Wehrdienstgerichte an die Anschuldigungsschrift gilt grundsätzlich nicht hinsichtlich der Umstände, die für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind.
2. Das Bedürfnis einer disziplinaren Ahndung eines außerdienstlichen Dienstvergehens nimmt mit zunehmendem Zeitablauf nicht erheblich ab, wenn noch keine strafrechtliche Verjährung eingetreten ist.
WDO § 123 Satz 3, § 107 Abs. 1, §§ 16, 16 Abs. 3 Satz 1, § 84 Abs. 1 Satz 1 und 2,
WDO § 58 Abs. 7, § 38 Abs. 1, § 17 Abs. 2, 3 und 4, § 115 Abs. 2, § 63 Abs. 3 Satz 1
SG § 23 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2 a.F., § 10
StGB § 176 Abs. 1, §§ 20, 21, 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Nr. 3, § 78b Abs. 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 2WD10.19 Paragraphen: Datum: 2020-06-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23160 Soldatenrecht - Verfahrensrecht
BVerwG
30.4.2020
1 WRB 1.19
Erfolgslose Rechtsbeschwerde
Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses sind nicht nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SBG erneut wählbar, wenn sie nur wegen der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 1 SBG noch vorübergehend im Amt geblieben sind.
SBG § 40 Abs. 2 Satz 1, § 42 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6, § 65 Abs. 1 und 2
WBO § 22a Abs. 1 und 3
Aktenzeichen: 1WRB1.19 Paragraphen: Datum: 2020-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23154 Soldatenrecht - Verfahrensrecht Dienstrecht
BVerwG
24.4.2020
1 WDS-VR 3.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Versetzung, Vereitelung einer Beförderung Aus der zeitweisen Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten entsteht kein Anspruch auf Beförderung, der einer Wegversetzung auf einen dem bisherigen Dienstgrad entsprechenden
Dienstposten entgegenstünde.
WBO § 17 Abs. 3 und 6, § 21 Abs. 1, § 23a
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2
SG § 3 Abs. 1, § 50 Abs. 1
VwVfG § 38
BBesG § 45
Aktenzeichen: 1WDS-VR3.20 Paragraphen: Datum: 2020-04-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23056 Soldatenrecht - Verfahrensrecht Sonstiges
BVerwG
29.1.2020
1 WRB 4.18
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde im Wahlanfechtungsverfahren nach dem SBG
1. Auch ein verfahrensfehlerhafter Beschluss des Truppendienstgerichts über die Zulassung der Rechtsbeschwerde bindet den Senat.
2. Die unterbliebene Eintragung in das Wählerverzeichnis steht dem Anfechtungsrecht aus § 52 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 SBG nicht entgegen.
WBO § 22a Abs. 1 und 3, § 22a Abs. 6 Satz 2 Alt. 2
SBG § 52 Abs. 2 und 4
SBGWV § 44 Abs. 4, § 48 Abs. 1
Aktenzeichen: 1WRB4.18 Paragraphen: Datum: 2020-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22856 Soldatenrecht - Verfahrensrecht
BVerwG
8.1.2020
2 WDB 4.19
Berufungsfrist; Kenntniserlangung; Wiedereinsetzung;
Ist die Berufungsfrist nach § 115 Abs. 1 Satz 1 WDO nach der Aktenlage nicht offensichtlich gewahrt, muss in einem Wiedereinsetzungsantrag angegeben werden, wann der Antragsteller selbst - nicht sein Verteidiger - Kenntnis vom Wegfall des Hindernisses, das der Fristwahrung
entgegenstand, erlangt hat.
WDO § 115 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 117 Satz 1, § 120 Abs. 1 Nr. 1
StPO § 43 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 1
Aktenzeichen: 2WDB4.19 Paragraphen: Datum: 2020-01-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22724
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