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Soldatenrecht - Entlassung
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
13.9.2019
4 S 1403/19
Ein Soldat auf Zeit, der nach einer dienstunfallbedingten Erkrankung mehrfach angeordnete Arzttermine nicht wahrnimmt und einem Befehl zum Erscheinen in der Stammdiensteinheit unentschuldigt nicht nachkommt, kann gemäß § 55 Abs. 5 SG fristlos entlassen werden.
Aktenzeichen: 4S1403/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22525 Soldatenrecht - Entlassung
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
13.9.2019
4 S 1403/19
Soldat; fristlose Entlassung; Nichterscheinen zu angeordneten Arztterminen
Ein Soldat auf Zeit, der nach einer dienstunfallbedingten Erkrankung mehrfach angeordnete Arzttermine nicht wahrnimmt und einem Befehl zum Erscheinen in der Stammdiensteinheit unentschuldigt nicht nachkommt, kann gemäß § 55 Abs. 5 SG fristlos entlassen werden. (Rn.13)(Rn.25)
SG § 55 Abs 5
Aktenzeichen: 4S1403/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22620 Soldatenrecht - Dienstrecht Entlassung Disziplinarrecht
BVerwG
7.12.2017
2 WD 5.17
Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen Einleitung; Kombination der Vielzahl von Pflichtverletzungen und hohem Schaden; Kostenentscheidung bei Aufhebung der Entscheidung zum gesetzlichen Unterhaltsbeitrag; Mietvertragsende; Rechtsirrtum; Reisekostenbetrug; Unwürdigkeit; dienstortferne Übernachtungen;
endgültiger Vertrauensverlust; fehlende Bedürftigkeit; freiwilliges Offenbaren; fünfstelliger Vermögensschaden; gesetzlicher Unterhaltsbeitrag; mietvertragsgleiche Nutzungsvereinbarung; wechselnde Unterkünfte; zahlreicher Wahrheitspflichtenverstoß;
1. Begeht ein Soldat über mehrere Jahre wiederholt Trennungsgeldbetrug und führt dies zu einem Schaden des Dienstherrn im fünfstelligen Bereich, ist die Entfernung aus dem Dienst regelmäßig angezeigt.
2. Der Anspruch auf Trennungsgeld setzt eine Vereinbarung über die Nutzung eines Wohnraumes in der räumlichen Nähe des Dienstortes voraus. Finanzielle Zuwendungen zum gemeinsamen Lebensunterhalt einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft reichen hierfür nicht aus.
WDO § 58 Abs. 1 Nr. 5, § 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, § 84 Abs. 1 Satz 2
Trennungsgeldverordnung § 3
SG §§ 7, 13, 17 Abs. 2 Satz 1, §§ 23, 48 Satz 1 Nr. 2
StGB § 263 Abs. 1
Aktenzeichen: 2WD5.17 Paragraphen: Datum: 2017-12-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20767 Soldatenrecht - Entlassung
VG Hannover
6.6.2017
13 B 3288/17
Entlassung - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO -
SG § 37 Abs 1, § 55 Abs 5, § 8
WBO § 23 Abs 6
Aktenzeichen: 13B3288/17 Paragraphen: Datum: 2017-06-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20429 Soldatenrecht - Dienstrecht Entlassung Sonstiges
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
27.6.2013
2 C 67.11
Soldat auf Zeit; Stabsarzt; Entlassung wegen Dienstunfähigkeit; kein Beurteilungsspielraum; Verwendung; administrative Verwendungsmöglichkeit; Einsatzbedingungen im Verteidigungsfall; ABC-Schutzausrüstung; allergische Reaktion; Verteidigungsauftrag der
Bundeswehr; Zumutbarkeit der gesundheitlichen Folgen einer Verwendung.
Ein Soldat ist dienstunfähig im Sinne von § 55 Abs. 2, § 44 Abs. 3 Satz 1 SG, wenn er in Friedenszeiten nicht zumutbar verwendet werden kann oder im Verteidigungsfall den unverzichtbaren militärischen Anforderungen nicht genügt.
GG Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 87a
SG §§ 3, 44 und 55
Aktenzeichen: 2C67.11 Paragraphen: GGArt.73 GGArt.87a SG§3 SG§44 SG§55 Datum: 2013-06-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17899 Soldatenrecht - Dienstrecht Entlassung
OVG Lüneburg
7.3.2013
5 LA 239/12
Entlassung aus der Bundeswehr - Antrag auf Zulassung der Berufung -
1. Erweist sich ein Laufbahnanwärter als ungeeignet für die angestrebte Laufbahn, soll er gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 SG entlassen werden. Ein Ermessen, von der Entlassung abzusehen, ist nur in atypischen Fällen eröffnet.
2. Nach Nr. 444 ZDV 20/7 liegt ein atypischer Fall vor, wenn der Soldat die Befähigung für eine Verwendung in der Laufbahngruppe der Mannschaften oder einer Laufbahn der Fachunteroffiziere besitzt und für eine solche Verwendung des Soldaten Bedarf besteht. Erforderlich
ist insofern, dass der Soldat sowohl über die allgemeine Laufbahnbefähigung verfügt, als auch die in der anderen Laufbahn bestehenden Anforderungen an den erreichten Dienstgrad erfüllt und der Soldat zudem einen bestehenden Personalbedarf deckt.
SLV § 13 Abs 1 Nr 1, § 6 Abs 2 S 1
SG § 27 Abs 6 S 1, § 55 Abs 4 S 2
Aktenzeichen: 5LA239/12 Paragraphen: SLV§13 SLV§6 SG§27 SG§55 Datum: 2013-03-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17444 Soldatenrecht - Entlassung
OVG Lüneburg
4.12.2012
5 LA 357/11
Entlassung aus der Bundeswehr wegen des Tragens von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken
Das Ansehen der Bundeswehr kann durch eine Dienstpflichtverletzung bereits dann ernstlich gefährdet werden, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verfehlung öffentlich bekannt wird.
Das Tragen von Kleidung mit rechtsextremistischen Aufdrucken beim Dienstsport kann eine fristlose Entlassung aus der Bundeswehr rechtfertigen.
SG § 55 Abs 5, § 14 Abs 1
Aktenzeichen: 5LA357/11 Paragraphen: SG§55 SG§14 Datum: 2012-12-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17106 Soldatenrecht - Entlassung
BVerwG - OVG NRW - VG Düsseldorf
28.7.2011
2 C 28.10
Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; Untersuchungsgrundsatz; Beweisaufnahme; Unmittelbarkeit; Urkundsbeweis; Zeugenbeweis; Vernehmungsprotokoll;
formelle Unmittelbarkeit; materielle Unmittelbarkeit; mittelbares Beweismittel; unmittelbares Beweismittel.
1. Die fristlose Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 5 SG kommt auch unmittelbar vor dem regulären Ende der Dienstzeit in Betracht.
2. § 96 Abs. 1 VwGO enthält nicht nur den Grundsatz der formellen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; der Vorschrift lassen sich auch Maßstäbe für die Auswahl zwischen mehreren zur Verfügung stehenden Beweismitteln entnehmen.
3. Der Grundsatz der materiellen Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verbietet eine Entscheidung des Gerichts allein auf Grund des Inhalts von Vernehmungsprotokollen, wenn einem Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens nicht die Möglichkeit eröffnet war, an den Vernehmungen teilzunehmen, und wenn dieser Beteiligte begründet die Vernehmung der -
erreichbaren - Zeugen verlangt.
4. Der Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) gebietet eine Beweiserhebung, wenn ein Verfahrensbeteiligter - insbesondere durch einen begründeten Beweisantrag - auf sie hinwirkt oder sie sich hiervon unabhängig aufdrängt. Dies ist der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung sehen muss.
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1
VwGO § 86 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 2
SG § 55 Abs. 5
Aktenzeichen: 2C28.10 Paragraphen: GGArt.19 GGArt.20 GGArt.103 VwGO§86 VwGO§96 SG§55 Datum: 2011-07-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15979 Soldatenrecht - Dienstrecht Entlassung
BVerwG - OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Greifswald
16.8.2010
2 B 33.10
Soldatenverhältnis auf Zeit; fristlose Entlassung; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung; Einsatzbereitschaft der Bundeswehr; Nachahmungsgefahr.;
Eine Dienstpflichtverletzung begründet im Regelfall eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung der Bundeswehr im Sinne des § 55 Abs. 5 SG, wenn sie die Einsatzbereitschaft unmittelbar beeinträchtigt, Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr besteht oder eine erhebliche Straftat darstellt.
SG § 55 Abs. 5
Aktenzeichen: 2B33.10 Paragraphen: SG§55 Datum: 2010-08-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15064 Soldatenrecht - Entlassung
BVerwG - OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Greifswald
16.8.2010
2 B 33/10
Fristlose Entlassung aus Soldatenverhältnis auf Zeit wegen Gefährdung der militärischen Ordnung der Bundeswehr
Eine Dienstpflichtverletzung begründet im Regelfall eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung der Bundeswehr im Sinne des § 55 Abs. 5 SG, wenn sie die Einsatzbereitschaft unmittelbar beeinträchtigt, Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr besteht oder eine erhebliche Straftat darstellt.
SG § 55 Abs 5
Aktenzeichen: 2B33/10 Paragraphen: SG§55 Datum: 2010-08-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15083
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