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Schadensrecht Verkehrswegerecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Oldenburg - LG Aurich
29.4.2011
6 U 17/11
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde und zu deren Haftung bei durch Frost entstandene Strassenschäden für die einem Strassennutzer entstandenen Schäden an seinem PKW
GG Art 34
BGB § 839, § 254
Nds. StrG § 10
Aktenzeichen: 6U17/11 Paragraphen: GGArt.34 BGB§839 BGB§254 Nds.StrG§10 Datum: 2011-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15692 Haftungsrecht Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
13.4.2011
13 U 16/11
Zu Inhalt und Umfang deliktischer Verkehrspflichten eines im Becken eines öffentlichen Hallenbades schwimmenden Badegastes, der mit einem vom Dreimeterbrett in das Becken springenden siebenjährigen Kind zusammenstößt, das sich dabei Verletzungen zuzieht.
Aktenzeichen: 13U16/11 Paragraphen: Datum: 2011-04-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15800 Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Frankfurt - LG Limburg
12.7.2010
1 U 195/09
Verkehrssicherungspflicht im Gemeindewald in Hessen
1. Zur Unzulässigkeit eines Grundurteils, bei dem nur über die Zahlungsanträge, nicht aber über den Feststellungsantrag entschieden wird
2. In Hessen obliegt die Verkehrssicherungspflicht für Gemeindewald, für den die forsttechnische Leitung und der forsttechnische Betrieb kraft Gesetzes auf den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen sind, allein dem Land. Kontroll- und Überwachungspflichten seitens der Kommune als Waldeigentümerin bestehen daneben nicht (Aufgabe von Senat, Urteil vom 27.1.1983 - 1 U 134/82 -, NVwZ 1983, 699).
BGB § 823, § 839
ForstG HE § 32
GG Art 34
ZPO § 304
Aktenzeichen: 1U195/09 Paragraphen: BGB§823 BGB§839 ForstGHE§32 GGArt.34 ZPO§304 Datum: 2010-07-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15046 Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Rostock - LG Stralsund
09.05.2008
5 U 112/08
Das Land haftet nicht wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, wenn bei Mäharbeiten des zum Straßenkörper gehörenden Grünstreifens durch das Hochschleudern von Steinen unter Benutzung einer tragbaren Motorsense eine Beschädigung vorbeifahrender Fahrzeuge eintritt.
Aktenzeichen: 5U112/08 Paragraphen: Datum: 2008-05-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12991 Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Rostock - LG Rostock
04.04.2008
5 U 10/08
1. Ein Amt ist nach § 127 Abs. 1 S. 6 KV MV lediglich Vertreter der Gemeinde. Eine eigene Verkehrssicherungspflicht des Amtes kommt nicht in Betracht, auch wenn sich die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Pflichten der Verwaltungsorganisation des übergeordneten Amtes bedient bzw. letzteres die Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt.
2. Eine Gemeinde haftet nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn allein einzelne Stellen einer Straße wegen des Überfrierens von Nässe glatt sind.
Aktenzeichen: 5U10/08 Paragraphen: KVMV§127 Datum: 2008-04-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12924 Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
LG Bonn
23.05.2007
1 O 425/06
Verkehrssicherungs- und -regelungspflicht einer Gemeinde
BGB § 839
Aktenzeichen: 1O425/06 Paragraphen: BGB§839 Datum: 2007-05-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10938 Schadensrecht Verkehrswegerecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Celle - LG Hannover
08.02.2007
8 U 199/06
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei 20 cm tiefem Schlagloch
1. Kommt es zur Beschädigung eines Pkw beim Durchfahren eines 20 cm tiefen Schlagloches auf einer stark befahrenen Durchgangsstraße einer Großstadt und ist die Straße bereits seit Jahren in einem schlechten Erhaltungszustand, so liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann vor, wenn für den betroffenen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bestand und (allerdings nicht unmittelbar an der Unfallstelle) Schilder mit dem Hinweis „Schlechte Wegstrecke” bzw. „Straßenschäden” aufgestellt waren.
2. Bei einem dem Verkehrssicherungspflichtigen erkennbaren schlechten Zustand einer derartigen Straße reicht es im Winter bei der zusätzlichen Gefahr von Frostaufbrüchen nicht aus, wenn Kontrollen regelmäßig nur einmal monatlich erfolgen.
3. Der Geschädigte muss sich in diesen Fällen wegen des auch für ihn erkennbar schlechten Straßenzustandes ein Mitverschulden von 50 % anrechnen lassen.
BGB §§ 823, 839
GG Art. 34
Aktenzeichen: 8U199/06 Paragraphen: BGB§823 BGB§839 GGArt.34 Datum: 2007-02-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10171 Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
OLG Saarbrücken
29.11.2006
1 U 616/05-212
Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Hallenbadbetreibers hinsichtlich einer Wasserrutsche
Der Betreiber einer Wasserrutsche ist in Erfüllung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten, eine den Einstieg in die Rutsche regelnde Ampelanlage mit einer „intelligenten” Technik auszustatten, die die Zahl der Benutzer ständig abgleicht und ein Umschalten auf „grün” nur dann ermöglicht, wenn sich keine weiteren Personen in der Rutsche befinden.
Aktenzeichen: 1U616/05 Paragraphen: Datum: 2006-11-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10166 Verkehrswegerecht Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht Fuß/Radwege
OLG Frankfurt - LG Limburg
9.11.2006
1 U 34/06
Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Höhenunterschied; Stolpern; Sturz
2 cm überschreitende Niveauunterschiede auf dem eine stark untergeordnete Verkehrsbedeutung aufweisenden Fußweg am Rande eines kleinen, ländlichen Ortes begründen nicht ohne Weiteres eine Verkehrspflichtverletzung der sicherungspflichtigen Gemeinde, insbesondere dann nicht, wenn dem Fußgängerverkehr eine parallel verlaufende, völlig ebene, ausreichend beleuchtete und wenig befahrene Anliegerstraße zur Verfügung steht, wegen angrenzenden Baumbestandes mit Unebenheiten zu rechnen ist, die Niveauunterschiede nicht scharfkantig abgegrenzt sind, sondern die Form von Hügeln und Mulden haben.
BGB § 823 I
Aktenzeichen: 1U34/06 Paragraphen: BGB§823 Datum: 2006-11-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9830 Schadensrecht - Verkehrssicherungspflicht
LG Bonn
08.11.2006
1 O 195/06
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei fünf bis acht Zentimeter tiefen Mulden auf öffentlichem Parkplatz.
BGB § 839
Aktenzeichen: 1O195/06 Paragraphen: BGB§839 Datum: 2006-11-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10342
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