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Ordnungsrecht - Jagdrecht
OVG Greifswald - VG Greifswald
7.7.2020
2 LB 565/17
Jagd-, Forst- und Fischereirecht
Ein Mitglied einer Jagdgenossenschaft hat einen Anspruch gegen die Jagdgenossenschaft auf Einsicht in das jeweils aktuelle Jagdkataster der Jagdgenossenschaft, soweit in diesem die Namen, die Anschriften und die Größe der Flächen der einzelnen Jagdgenossen enthalten sind.
EUV 2016/679 Art 6 Abs 1c
Aktenzeichen: 2LB565/17 Paragraphen: Datum: 2020-07-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23193 Ordnungsrecht - Jagdrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Ahrensberg
18.6.2020
3 C 1.19
Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen Befriedung
Die jagdrechtliche Befriedung - also das Ruhen der Jagd - aus ethischen Gründen kann der Grundeigentümer zum Ende des bei Antragstellung laufenden Jagdpachtvertrags verlangen. Entscheidet die Behörde erst in der Laufzeit eines neuen Jagdpachtvertrags, ist die Befriedung zum Ende des Jagdjahres anzuordnen.
GG Art. 4 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
BJagdG § 6a Abs. 2, § 11 Abs. 4, § 12
Aktenzeichen: 3C1.19 Paragraphen: Datum: 2020-06-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23163 Ordnungsrecht - Jagdrecht
BGH - LG Koblenz - AG Montabaur
28.5.2020
III ZR 138/19
Wildschadensersatzanspruch: Vorverfahren für Verzugs- und Prozesszinsen; Fälligkeit des Anspruchs; Prozesszinsen bei Klage gegen Vorbescheid - Wildschadensersatzanspruch, Vorverfahren, Fälligkeit, Verzug
1. Hinsichtlich des Anspruchs auf Verzugs- oder Prozesszinsen aus einem Wildschadensersatzanspruch muss kein Vorverfahren im Sinne von § 35 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) durchlaufen werden.(Rn.16)
2. Der Wildschadensersatzanspruch nach dem Bundesjagdgesetz wird im Allgemeinen mit dem Eintritt des Schadensereignisses fällig.(Rn.20)
3. Tritt der Schädiger einem Vorbescheid nach § 35 Satz 1 BJagdG durch Klage erfolglos entgegen, kann der Geschädigte Prozesszinsen in entsprechender Anwendung von § 291 Satz 1 BGB verlangen.(Rn.21)(Rn.22)
BJagdG § 29 Abs 1 S 1, § 35 S 1
JagdG RP § 43 Abs 2 S 1
BGB § 271 Abs 1, § 286 Abs 2 Nr 3
Aktenzeichen: IIIZR138/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23086 Ordnungsrecht - Jagdrecht
OVG Greifswald - VG Schwerin
19.12.2019
2 LB 758/18
Jagd-, Forst- und Fischereirecht
Der Begriff der Alkoholabhängigkeit ist für das Jagd- und Waffenrecht als Abhängigkeit im Sinne eines nicht beherrschbaren Zwangs zum Alkoholkonsum zu verstehen.
BJagdG § 17 Abs 1 Nr 2, § 17 Abs 4 Nr 4
Aktenzeichen: 2LB758/18 Paragraphen: Datum: 2019-12-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22782 Ordnungsrecht - Jagdrecht
VGH Hessen - VG Gießen
28.11.2019
4 A 1207/18
Der Gemeindevorstand ist in Hessen nach jagdrechtlichen Vorschriften nicht verpflichtet, die Geschäfte des Vorstandes einer Angliederungsgenossenschaft wahrzunehmen, solange die Angliederungsgenossenschaft keinen Vorstand gewählt hat.
BJagdG§ 9
HJagdG§ 4, § 8 Abs. 4
Aktenzeichen: 4A1207/18 Paragraphen: Datum: 2019-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22712 Ordnungsrecht - Jagdrecht Waffenrecht
OVG Saarland - VG Saarland
8.8.2019
2 A 227/19
Erwerb einer "dritten" Kurzwaffe durch einen Jäger
1. Der gesetzlichen Regelung in dem § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG liegt die Intentionen des Bundesgesetzgebers nach einer regelmäßigen zahlenmäßigen Begrenzung der "Bewaffnung" auch von Jägerinnen und Jägern mit Kurzwaffen auf "zwei". Das rechtfertigt nicht die Annahme, diesem Personenkreis seien neben einer dritten Kurzwaffe vom Gesetzgeber generell immer zusätzlich zwei "großkalibrige" Formate zugestanden.
2. Ein mit der persönlichen Nichteignung des Jägers - hier wegen Verkehrsdelikten - begründete Widerruf aller seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse macht in einem späteren Verfahren auf Wiedererteilung der Erlaubnisse eine neue Prüfung durch die Behörde erforderlich, in deren Rahmen hinsichtlich einer "dritten" Waffe kein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis wegen "Bestandsschutzes" in Betracht kommt.
JagdGDV SL 2000 § 62b
JagdG SL 1998 § 32 Abs 1 Nr 3
VwGO § 124 Abs 2
WaffG § 13 Abs 2, § 4
Aktenzeichen: 2A227/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22314 Ordnungsrecht - Jagdrecht
BVerwG - Bayerischer VGH
17.7.2019
3 BN 2.18
Rechtsverordnung zur Änderung der Jagdzeiten - Antragsbefugnis des Inhabers eines Eigenjagdreviers
1. Die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist zu bejahen, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in einer eigenen Rechtsposition verletzt wird; der Nachweis einer tatsächlichen Beeinträchtigung ist
nicht erforderlich.
2. Die Annahme, ein Antragsteller verfolge "in Wahrheit" andere Ziele, macht die Berufung auf die zu bejahende Möglichkeit einer Verletzung des Eigentums nicht rechtsmissbräuchlich.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1, §§ 121, 132 Abs. 2 Nr. 3
Aktenzeichen: 3BN2.18 Paragraphen: Datum: 2019-07-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22340 Ordnungsrecht - Jagdrecht
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
13.9.2018
2 LA 1087/17
Wiederaufgreifen des Prüfungsverfahrens der ersten juristischen Staatsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit Antrag auf Zulassung der Berufung
1. Wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auf eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache gestützt, die das vorgelegte neue Beweismittel belegt, beginnt der Lauf der Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG mit erstmaliger Kenntnis dieser Tatsache.
2. Fordert das Prüfungsrecht für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit während der Prüfungsphase ein amtsärztliches Attest, ist auch die nachträglich geltend gemachte (unerkannte) Prüfungsunfähigkeit durch amtsärztliches Attest nachzuweisen (hier zu § 7 NJAVO a.F., der § 16 NJAG entspricht).
JAG ND § 21, § 16, § 7
VwVfG § 51 Abs 1 Nr 2, § 51 Abs 3
Aktenzeichen: 2LA1087/17 Paragraphen: Datum: 2018-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21467 Ordnungsrecht - Jagdrecht
VGH Hessen - VG Kassel
5.6.2018
4 A 1902/17.Z
Klage auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und Waschbär
Der Jagdpächter hat als Jagdausübungsberechtigter keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Bescheidung eines Antrags gemäß § 26b Abs. 8 HJadG, da ihm insoweit ein subjektives öffentliches Recht auf ein Tätigwerden der Behörde nicht zusteht.
HJagdG § 26b Abs 8, § 2, § 3
HVwVfG § 22
Aktenzeichen: 4A1902/17 Paragraphen: Datum: 2018-06-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21081 Ordnungsrecht - Jagdrecht Waffenrecht
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
1.2.2017
11 LA 297/16
Erteilung eines Jagdscheins
Auf die Fristen, die für die Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis maßgeblich sind, kommt es bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 WaffG nicht an. Das Führungszeugnis hat einen anderen Zweck als die unbeschränkte Auskunft aus dem Register, die nur in den in § 41 BZRG geregelten Ausnahmen abweichend vom Inhalt des Führungszeugnisses erteilt wird.
BJagdG § 17 Abs 1 S 2
BZRG § 41 Abs 1 Nr 9, § 51 Abs 1, § 52 Abs 1 Nr 4
WaffG § 5 Abs 2 Nr 1a, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1
Aktenzeichen: 11LA297/16 Paragraphen: Datum: 2017-02-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20174
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