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Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Rechtsschutzinteresse
VGH Baden-Württemberg
15.11.2011
8 S 1044/09
Zum Rechtsschutzinteresse in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan bei Veräußerung des Grundstücks
In einem gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren, das der Antragsteller nach der während des Verfahrens erfolgten Veräußerung seines Grundstückes gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit Einverständnis des Erwerbers fortführt, kann das Rechtsschutzinteresse nicht mit der Begründung verneint werden,
es fehle an einem fortbestehenden Eigeninteresse des Grundstücksveräußerers am Ausgang des Verfahrens, wenn das Interesse des Erwerbers nicht zweifelhaft ist.
VwGO § 47 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 8S1044/09 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2012-11-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16416 Normenkontrolle - Antragsbefugnis Rechtsschutzinteresse
OVG NRW
30.4.2009
10 D 47/08.NE
1. Ein Normenkontrollantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller ohne Angabe glaubhafter Gründe seine ladungsfähige Anschrift nicht nennt. Die Anschrift seines Prozessbevollmächtigten reicht nicht aus.
2. Ein nicht dinglich oder obligatorisch berechtigter Antragsteller ist jedenfalls dann nicht antragsbefugt, wenn er lediglich versichert, Verhandlungen zum Erwerb eines im Plangebiet liegenden Grundstücks seien aussichtsreich, ohne eine Bestätigung des Veräußerers vorzulegen.
3. Einem solchen Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Vorhaben auch bei Nichtigkeit des angegriffenen Bebauungsplans planungsrechtlich unzulässig wäre.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
VwGO § 82 Abs. 1 Satz 1
BauNVO § 8
Aktenzeichen: 10D47/08 Paragraphen: VwGO§47 VwGO§82 BauNVO§8 Datum: 2009-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14537 Normenkontrolle - Rechtsschutzinteresse
OVG Lüneburg
26.05.2008
1 KN 37/08
Normenkontrolle, Rechtschutzbedürfnis, Wertminderung
Das Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan fehlt, wenn dessen Festsetzungen durch eine bestandskräftige Baugenehmigung ausgeschöpft sind und das Vorhaben vollständig errichtet worden ist.
VwGO § 47
VwVfG § 51
Aktenzeichen: 1KN37/08 Paragraphen: VwGO§47 VwVfG§51 Datum: 2008-05-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12411 Normenkontrolle - Rechtsschutzinteresse Sonstiges
OVG Lüneburg
01.02.2006
9 MN 40/05
Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsmangel, Anordnung, einstweilige, Festsetzung, Grund, wichtiger, Interessenabwägung, Nachteil, schwerer, Wald, Waldfläche
Zur einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festsetzung als Waldfläche
BauGB § 9 I Nr 18 b
VwGO § 47 VI Aktenzeichen: 9MN40/05 Paragraphen: BauGB§9 BwGO§47 Datum: 2006-02-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7812 Normenkontrolle - Rechtsschutzinteresse
OVG NRW
12.12.2005
10 D 27/03.NE
1. Das Rechtsschutzinteresse für die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens kann entfallen, wenn der Antragsteller durch Grunderwerb bewusst die Nähe einer seit Jahren in Betrieb befindlichen emissionsträchtigen Anlage sucht und in diesem Zeitpunkt zudem mit einer Ausweitung des Betriebs rechnen muss.
2. Zu Streitgegenstand, Zulässigkeit und Prüfungsumfang der gerichtlichen Normenkontrolle bei der Überprüfung eines Änderungsplans, insbesondere im Hinblick auf den Ursprungsplan und frühere Änderungspläne (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44)
3. Wird ein im Wege der Normenkontrolle angegriffener Bebauungsplan im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch einen Änderungsplan modifziert, so kann dieser nur durch einen eigenständigen Normenkontrollantrag oder im Wege der Klageänderung unter Beachtung aller prozessualen Anforderungen einschließlich der Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz
1 VwGO der Normenkontrolle unterzogen werden.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
Aktenzeichen: 10D27/03 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2005-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9851 Normenkontrolle Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Rechtsschutzinteresse
OVG Lüneburg
06.10.2005
9 MN 43/05
Anordnung, einstweilige, Bebauungsplan vorhabenbezogener, Normenkontrollverfahren, Rechtsschutzbedürfnis
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark" der Stadt Braunschweig - einstweilige Anordnung -
Das Rechtsschutzbedürfnis, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug zu setzen, besteht regelmäßig nicht (mehr), wenn die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt worden ist. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Bebauungsplan umfangreiche Festsetzungen zum Umbau der das Vorhaben erschließenden Straßen trifft.
BauGB § 12
VwGO § 47 VI Aktenzeichen: 9MN43/05 Paragraphen: BauGB§12 VwGO§47 Datum: 2005-10-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7046 Normenkontrolle - Rechtsschutzinteresse Eilverfahren
OVG Lüneburg
23.06.2005
1 MN 46/05
Anordnung, einstweilige, Drittschutz, Normenkontrollverfahren, Rechtsschutzbedürfnis
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontroll-Eilverfahren
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass das Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrolleilverfahren entfällt, wenn die Planfestsetzungen durch Baugenehmigungen im Wesentlichen ausgenutzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn diese Baugenehmigungen noch nicht unanfechtbar geworden sind. In einem solchen Fall kann der Antragsteller seine Rechte allein noch im Verfahren um die Anfechtung/Ausnutzung der erteilten Genehmigungen geltend machen. Vor einer Ausnutzung der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im obigen Sinne ist dann auszugehen, wenn nur noch untergeordnete, insbesondere den Antragsteller nicht beeinträchtigende Regelungsinhalte übriggeblieben sind.
VwGO § 47 VI
VwGO § 80a III Aktenzeichen: 1MN46/05 Paragraphen: VwGO§47 VwGO§80a Datum: 2005-06-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6414 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Antragsbefugnis Rechtsschutzinteresse
Hessischer VGH
12.07.2004
9 N 69/03
Abgrenzung Bebauungsplan, allgemeines Wohngebiet, Bebauung in zweiter Reihe, Bekanntmachung, Bestimmtheit, Entwicklungsgebot, Grünfläche, Hinweiszweck, Mischgebiet, Normenkontrollantrag, Perlenschnug, Planzeichenverordnung, Rechtsschutzinteresse Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag
1. Einem Normenkontrollantrag, mit dem sich ein Eigentümer dagegen zur Wehr setzt, dass sein Grundstück als nicht bebaubare Fläche festgesetzt worden ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse (nur), wenn unzweifelhaft ist, dass er seinem Ziel, das Grundstück baulich zu nutzen, selbst dann auf absehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird.
2. Es verstößt nicht in jedem Fall gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wenn auf im Flächennutzungsplan dargestellten Mischbauflächen ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird.
3. Es stellt keinen Verstoß gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB dar, wenn auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche eine diesen Bauflächen zugeordnete private Grünfläche festgesetzt wird.
4. Für die Abgrenzung von Gebieten unterschiedlicher Nutzungen in einem Bebauungsplan ist nicht zwingend eine Verwendung des Planzeichens 15.14. der Anlage zur Planzeichenverordnung (sog. Perlenschnur) geboten. Die Gemeinde kann sich zur Abgrenzung auch eingezeichneter öffentlicher Verkehrsflächen bedienen.
5. Einzelfall, in welchem sich eine beabsichtigte Bebauung in zweiter Reihe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
6. Zum Hinweiszweck einer Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB.
BauGB §§ 1 Abs. 6, 10 Abs. 3, 34, 8 Abs. 1 S. 1
Anlage zur PlanzV Nr. 15.14 Aktenzeichen: 9N69/03 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§10 BauGB§34 BauGB§8 Datum: 2004-07-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4663 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bauleitplanung Bebauungsplan Rechtsschutzinteresse Zulässigkeit
Hessischer VGH
26.3.2004
3 N 2180/99
BEBAUUNGSPLAN, GERINGWERTIG, INTERESSEN, NACHBAR, NORMENKONTROLLAN-TRAG,
SPIELPLATZ, TERRASSENHÄUSER, UNZULÄSSIGKEIT
Nachbar gegen Terrassenhäuser
Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der 70 m entfernt vom Wohngrundstück der Antragsteller 10 - 15 Terrassenhäuser unter teilweiser Inanspruchnahme einer Spielplatzfläche zulässt, von der 2000 qm verbleiben, kann unzulässig sein.
BauGB § 1 Abs 6
VwGO § 47 Abs 2 Aktenzeichen: 3N2180/99 Paragraphen: BauGB§1 VwGO§47 Datum: 2004-03-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4018 Gebühren- und Abgabenrecht Normenkontrolle - Hundesteuer Rechtsschutzinteresse
OVG Koblenz
26.11.2002
6 C 10609/02
Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, gefährliche Hunde, Hundesteuer, Lenkungssteuer, Steuer, Steuergesetzgebungskompetenz, Sachgesetzgebungskompetenz, Steuertatbestand, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, erdrosselnde
Wirkung, Gestaltungsspielraum Gefahrenabwehrverordnung, Bestimmtheit,
Rechtsstaatsprinzip, Übergangsregelung, Einziehung, Versteigerung, Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzinteresse
1. Das für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages erforderliche Rechtsschutzinteresse kann teilweise fehlen, wenn die Rechtsnorm teilbar ist und der Normenkontrollantrag auch solche Teile erfasst, von denen der Antragsteller nicht betroffen wird (im Anschluss an BVerwGE 82, 225 <234> und 88, 268 <273>).
2. Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse „American Staffordshire Terrier“ steht mit höherrangigem Recht in Einklang (im Anschluss an das Senatsurteil vom 19. September 2000 – 6 A 10789/00.OVG – AS 28, 373ff).
GG Art. 3
GG Art. 105
BGB § 90a
VwGO § 47
VwGO § 113
ZPO § 811c
LVwVG § 1
LVwVG § 33 Aktenzeichen: 6C10609/02 Paragraphen: GGArt.3 GGArt.105 BGB§90a VwGO§47 VwGO§113 ZPO§811c LVwVG§1 LVwVG§33 Datum: 2002-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1622
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