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Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren Anträge
OVG Lüneburg
11.9.2019
1 MN 94/19
Rechtsschutzbedürfnis bei Normenkontrolleilantrag gegen ausgenutzten Bebauungsplan
1. Das Interesse, ein Gewerbe frei von der Konkurrenz anderer ausüben zu können, ist in aller Regel kein abwägungserheblicher Belang (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 16.1.1990 - 4 NB 1.90 -; Beschl. v. 26.2.1997 - 4 NB 5.97 -).
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan entfällt, wenn bereits bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilt worden sind, die die Planfestsetzungen im Wesentlichen ausnutzen (Anschluss an Senatsbeschl.
v. 4.10.2004 - 1 MN 225/04 - und v. 5.6.2008 - 1 MN 328/08 -)
BauGB § 1 Abs 7
VwGO § 183 S 2, § 47 Abs 2, § 47 Abs 6
Aktenzeichen: 1MN94/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22469 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren Anträge
Bayerischer VGH
9.7.2019
9 N 16.1228
Normenkontrollantrag gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan; Kein „Hineinwachsen“ in Zulässigkeit
Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan
1. Ein Normenkontrollantrag, der sich gegen einen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan richtet, ist offensichtlich unzulässig.(Rn.16)
2. Da der Gegenstand, der mit einem Rechtsbehelf angegriffen wird, bereits im Zeitpunkt der Einlegung dieses Rechtsbehelfs rechtlich existieren muss, wächst ein Normenkontrollantrag auch bei nachträglicher Bekanntmachung des Bebauungsplans nicht in die Zulässigkeit hinein.(Rn.18)
3. Ein Ausnahmefall, der aus prozessökonomischen Gründen ein nachträgliches „Hineinwachsen“ in die Zulässigkeit angemessen erscheinen lassen könnte, liegt nicht vor, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit bleibt, den Bebauungsplan nach dessen Inkrafttreten mit einem zulässigen Normenkontrollantrag form- und fristgerecht anzugreifen und eine nicht
wiedergutzumachende Rechtsschutzlücke nicht ersichtlich ist.(Rn.19)
VwGO § 47 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 9N16.1228 Paragraphen: Datum: 2019-07-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22190 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Zulässigkeit
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
22.3.2018
10 BN 1.17
Anschluss; Landesrecht; Normenkontrolle, prinzipale; Normenkontrollzuständigkeit; Obergericht, gemeinsames; Satzung; Staatsvertrag; Versorgungswerk; Zuständigkeit;
Normenkontrollzuständigkeit gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist verfassungskonform
Weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 3 Abs. 1 GG verbieten, die Zuständigkeit eines gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts mehrerer Länder für die Normenkontrolle untergesetzlicher Vorschriften der beteiligten Länder im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO differenzierend danach zu regeln, ob das betreffende Land, zu dessen Landesrecht die angegriffene Vorschrift
gehört, die Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zugelassen hat.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 72, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
Aktenzeichen: 10BN1.17 Paragraphen: Datum: 2018-03-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20912 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
BVerwG - OVG Koblenz
17.3.2016
7 CN 1.15
Normenkontrollverfahren; im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften.
Zum Begriff der im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
Bestimmt das Recht eines Landes auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, dass das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften entscheidet, sind davon nur Vorschriften dieses Landes erfasst.
Wasserschutzgebietsverordnung Bad Honnef
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
AGVwGO RP § 4 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 7CN1.15 Paragraphen: Datum: 2016-03-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19592 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Sonstiges
BVerwG - Sächsisches OVG
29.1.2015
9 BN 2.14
Abwassersatzung; Abwasserbeitrag; Abwassergebühr; Globalrechnung; Herstellungskosten; Fremdwasserentsorgung; Grundstück; Innenbereich; Außenbereich; Teilfläche.
Normenkontrolle Abwassersatzung; hier: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes handelt ohne Verschulden (§ 60 Abs. 1 VwGO), wer so rechtzeitig beginnt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung noch am Tag des Fristablaufs zu rechnen ist. Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorganges
hinausgehenden Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten einkalkulieren, der dem Umstand Rechnung trägt, dass das Empfangsgerät gerade in den Abend- und Nachtstunden wegen anderer ebenfalls fristgebundener Sendungen belegt sein kann (im Anschluss an stRspr).
VwGO § 60
Aktenzeichen: 9BN2.14 Paragraphen: VwGO§60 Datum: 2015-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18845 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
VGH Baden-Württemberg
3.7.2013
8 S 907/13
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig ist.
Aktenzeichen: 8S907/13 Paragraphen: Datum: 2013-07-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17826 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Antragsbefugnis Normenkontrollverfahren Flächennutzungsplan
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
31.1.2013
4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; Analogie; Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Darstellungen; Auslegung; Erläuterungsbericht; Windenergienutzung; Planvorbehalt; verbindliche Standortplanung; Konzentrationsflächen;
Konzentrationszone; Ausweisung an anderer Stelle; Ausschlusszone; Ausschlusswirkung; Bindungswirkung; Bebauungsplan; vergleichbare Funktion; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Willensentscheidung der Gemeinde; „Abgrabungskonzentrationszonen“;
Vorfrage; inzidente Prüfung; Höhenbegrenzung; öffentlicher Belang; „nachvollziehende“ Abwägung.
1. Möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist allein die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.
2. Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog, unterliegt aber als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung.
3. Eine Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Darstellungen zur Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in der Konzentrationszone kommt nicht in Betracht.
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 4CN1.12 Paragraphen: Datum: 2013-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17608 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
OVG NRW
12.12.2012
10 D 85/10.NE
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Tanzschul- und Veranstaltungscenter
1. Der Wille des Rates, einen bisher nicht bestandskräftig legalisierten emissionsträchtigen Diskotheken- und Veranstaltungsbetrieb mangels vergleichbarer Angebote im Stadtgebiet
unmittelbar neben vorhandener Wohnbebauung planungsrechtlich abzusichern, stellt für sich genommen keinen städtebaulichen Grund von besonderem Gewicht dar, der eine Ausnahme vom Trennungsgrundsatz und damit eine Zurückstellung immissionsschutzrechtlicher Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BauR 2012, 1351) rechtfertigen könnte.
2. Eine Lärmprognose, die Umstände zugrunde legt, deren Eintritt weder hinreichend sicher noch hinreichend wahrscheinlich ist und auch nicht durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden kann, ist ungeeignet, dem Rat eine ausreichend zuverlässige Abschätzung der von den im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen auf die umliegende Wohnbebauung ausgehenden Lärmimmissionen zu ermöglichen.
BauGB § 1 Abs 3, § 1 Abs 7, § 8 Abs 2, § 12 Abs 1 S 1, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1
Aktenzeichen: 10D85/10 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§8 BauGB312 BauGB§214 Datum: 2012-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17662 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
Bayerischer VGH
7.11.2012
1 N 10.2417
Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans; fehlende Mindestfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung; Gesamtunwirksamkeit
BauNVO § 16 Abs 3 Nr 1, § 19 Abs 4, § 23, § 25c
Aktenzeichen: 1N10.2417 Paragraphen: BauNVO§16 BauNVO§19 BauNVO§23 BauNVO§25c Datum: 2012-11-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17630 Normenkontrolle - Anträge Normenkontrollverfahren
Bayerischer VGH
24.5.2012
2 N 10.2781
1. Bei einem Normenkontrollantrag zur Feststellung der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gelangt die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht zur Anwendung. Als Regulativ kommt die Verwirkung in
Betracht.
2. Das Antragsrecht nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist im Einzelfall verwirkt, wenn der Antragsteller sich mit seinem Normenkontrollantrag zu seinem früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn sich der Antragsteller auf der Grundlage des Bebauungsplans Genehmigungen erteilen lässt und erst viel später für ihn ungünstige Ausnutzungen des Bebauungsplans verhindern will.
VwGO § 47
Aktenzeichen: 2N10.2781 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2012-05-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17092
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