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Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen
BVerwG - OVG Saarland - VG Saarland
9.4.2013
2 C 5.12
Sonderzahlung; Weihnachtsgeld; Bundesbeamter; Telekom; Besoldung; statusgleiche Alimentation; Gleichbehandlung; Entgeltgleichheit.
Bei der Telekom beschäftigte Bundesbeamte hatten im Jahr 2004 keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nach dem Bundessonderzahlungsgesetz (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 ff.).
GG Art. 3, 33 Abs. 5, Art. 143b Abs. 3
PostPersRG 2004 § 10 Abs. 1
Bundessonderzahlungsgesetz § 2
AEUV Art. 8, 10, 18, 19, 157, 267
EUV Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2
GrCh Art. 20, 51
RL 2000/78/EG Art. 1, 2
Aktenzeichen: 2C5.12 Paragraphen: Datum: 2013-04-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17569 Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen
OVG Lüneburg
2.8.2012
5 LA 268/11
Zu den Voraussetzungen einer jährlichen Sonderzahlung nach § 8 Abs. 1 NBesG
BBesG § 1 Abs 2, § 6 Abs 1
GG Art 3 GG, Art 33 Abs 5, Art 6 Abs 1
BesG ND § 8 Abs 2, § 8 Abs 1
Aktenzeichen: 5LA268/11 Paragraphen: BBesG§1 BBesG§6 GGArt.3 Datum: 2012-08-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16740 Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen
OVG NRW - VG Münster
16.01.2008
21 A 4408/06
Auf die jährliche Sonderzahlung nach dem Sonderzahlungsgesetz - NRW (SZG-NRW) ist "eine laufende oder einmalige Sonderzahlung oder eine dem Grunde nach vergleichbare Leistung aufgrund bundes-, landesgesetzlicher oder tariflicher Regelung" anzurechnen (hier: Kalenderjahr 2004). Bei dem im Kirchendienst aufgrund eines Tarifvertrages gezahlten Urlaubsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung im Sinne von § 6 Abs. 4 SZG-NRW.
Die zur Alimentation hinzutretende Sonderzahlung des Dienstherrn unterfällt nicht den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG. Der Landesgesetzgeber durfte daher bei der Einführung der Sonderzahlung eine Anrechnungsregelung vorsehen, die nicht nur einmalige oder laufende
Sonderzahlungen aus einer öffentlichen Kasse, sondern auch tarifvertraglich geschuldete Sonderzahlungen erfasst.
GG Art. 33 Abs. 5
SZG-NRW § 1 Abs. 2
SZG-NRW § 6 Abs. 4
BBesG § 1 Abs. 2
BBesG § 3 Nr. 2
BBVAnpG 2003/2004Art. 18 Abs. 2
Aktenzeichen: 21A4408/06 Paragraphen: GGArt.33 BBesG§1 BBesG§3 Datum: 2008-01-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12387 Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen Sonstiges
VG Sigmaringen
19.9.2007
1 K 1391/06
Sonderzuwendung; Besoldungsanspruch; Entstehung; Beurlaubung ohne Dienstbezüge; erstmalige Auszahlung von Dienstbezügen nach dem 01.01.2005
§ 1 a LSZG findet auf Beamte, die vor dem 01.01.2005 ernannt wurden, denen aber wegen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge erstmals für Monate nach dem 31.12.2004 Dienstbezüge auszuzahlen waren, keine Anwendung, weil der Anspruch auf Dienstbezüge nach § 3 Abs. 1 BBesG bereits mit ihrer Ernennung entsteht und während der Beurlaubung ohne Dienstbezüge lediglich geruht hat.
Aktenzeichen: 1K1391/06 Paragraphen: LSZG§1a BBesG§3 Datum: 2007-09-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11475 Dienstrecht Lohn/Besoldung - Beamte Lehrer Sonderzahlungen
VG Stuttgart
21.6.2006
17 K 321/06
Sonderzahlung, Dienstbezüge, dienstliches Interesse
War ein Beamter (Lehrer) seit seiner ersten Übernahme ins Beamtenverhältnis jeweils ohne Dienstbezüge beurlaubt und erhält er nach dem 31.12.2004 erstmals Dienstbezüge, erhält er nach § 1a Abs. 1 LSZG keine Sonderzahlungen. Dies gilt auch, wenn er jeweils an einer privaten
Schule tätig war. Daran ändert nichts, dass die Beurlaubung jeweils im dienstlichen Interesse erfolgte.
Die Ausnahmetatbestände nach § 1a Abs. 2-3 LSZG beziehen sich nur auf unmittelbar im öffentlich Dienst Beschäftigte. Sie sind nicht entsprechend auf im dienstlichen Interesse tätige Beamte anwendbar.
LSZG § 1a
GG Art. 33 Aktenzeichen: 17K321/06 Paragraphen: LSZG§1a GGArt.33 Datum: 2006-06-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8856 Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen
VG Weimar
21.2.2006
4 K 5500/04
Der Kläger begehrt vom Beklagten mehr Besoldung durch höhere Sonderzahlungen.
Nach dem In-Kraft-Treten des ThürSZG (ab 01.01.2004) ist das Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (vom 15.12.1998, BGBl. I S. 3642) und das Urlaubsgeldgesetz (i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.05.2002, BGBl. I S. 1760) gemäß Art. 18 Abs. 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 (BBVAnpG 2003/2004) vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798) nicht mehr anzuwenden. Weitergehende
Leistungen als die gesetzlich geregelten sind dem Dienstherrn bei der Beamtenbesoldung untersagt (§ 2 Abs. 1 BBesG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 BBesG). (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 4K5500/04 Paragraphen: Datum: 2006-02-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8293 Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen
VG Karlsruhe
02.02.2006
6 K 945/04
Sonderzuwendung, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, amtsangemessene Alimentation, unechte Rückwirkung, Vertrauensschutz
1. Dass die Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) 2003 im Hinblick auf das bereits ausgezahlte Urlaubsgeld 2003 einmalig stärker abgesenkt wurde, stellt keine unzulässige Umgehung der Regelung in § 12 Abs.1 BBesG dar, wonach ein Beamter oder Richter durch eine gesetzliche Änderung seiner Bezüge nicht mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt werden darf.
2. Die Kürzung der Sonderzahlung 2003 stellt keine Regelung mit unechter Rückwirkung dar; vor diesem Hintergrund bestand kein schützenswertes Vertrauen der betroffenen Beamten und Richter auf das Fortbestehen der Sonderzahlung in bisheriger Höhe.
LSZG Art. 3
SoZuwG §§ 3, 6, 10 Aktenzeichen: 6K945/04 Paragraphen: SoZuwG§3 SoZuwG§6 SoZueG§10 LSZGArt.3 Datum: 2006-02-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8442 Lohn/Besoldung - Sonderzahlungen Besoldung
LAG Brandenburg - ArbG Potsdam
18.01.2006
6 Sa 419/05
Sondervergütung für Dienstordnungsangestellte
Für Vergütungsansprüche der Dienstordnungsangestellten ist die Dienstordnung maßgebend. Verweist sie hinsichtlich der Vergütung auf die in dem Dienstvertrag festgelegte Besoldungsgruppe nach dem BBesG und im Übrigen auf die für die Landesbeamten geltenden Vorschriften, richtet sich der Anspruch auf Sonderzahlung nicht nach den für die Bundesbeamten, sondern die für die Landesbeamten geltenden Regelungen.
RVO § 352
BbesG § 3 Abs 3 Nr 2
BBesG § 67 Aktenzeichen: 6Sa419/05 Paragraphen: RVO§352 BBesG§3 BBesG§67 Datum: 2006-01-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9459 Staatsrecht Lohn/Besoldung - Grundgesetz Sonderzahlungen
VG Düsseldorf
11.03.2005
26 K 2609/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht:
Zu der Frage, ob Art. 1 § 6 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 10 des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung und über die Bezüge der Staatssekretäre und entsprechender Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2003 bezogen auf Beamte ab Besoldungsgruppe A 7 und auf das Jahr 2003 mit Bundesrecht unvereinbar und deshalb ungültig ist. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 26K2609/04 Paragraphen: Datum: 2005-03-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5696
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