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Kommunalrecht - Gemeinde/Stadtrat Verschwiegenheitspflicht
VG Stuttgart
16.05.2007
7 K 3581/06
Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Gemeinderat, Verschwiegenheitspflicht ernstliche Mahnung, nichtöffentliche Sitzung
Der Gemeinderat trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, wenn er beim erstmaligen Verstoß eines seiner Mitglieder gegen die Verschwiegenheitspflicht eine ernstliche Mahnung ausspricht.
GG Art. 5
GemO §§ 17, 16, 35
Aktenzeichen: 7K3581/06 Paragraphen: GGArt.5 GemO§17 GemO§16 GemO§35 Datum: 2007-05-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11546
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