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Internationales Recht - Umweltrecht
EuGH
14.6.2012
T-396/09
Umwelt; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Schutz der Luft und zur Verbesserung der Luftqualität; einem Mitgliedstaat bewilligte zeitlich begrenzte Ausnahme; Antrag auf interne Überprüfung; Ablehnung; Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls; Gültigkeit; Übereinkommen von Aarhus
EGV 1367/2006 Art 10 Abs 1, Art 2 Abs 1 Buchst g
EGRL 50/2008 Art 22 Abs 4
AarhusÜbk Art 9 Abs 3
EG Art 230
Aktenzeichen: T-396/09 Paragraphen: Datum: 2012-06-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17206 Internationales Recht - Umweltrecht
EuGH
14.2.2012
C-204/09
Vorabentscheidungsersuchen; Aarhus-Übereinkommen; Zugang zu Umweltinformationen; Gremien und Einrichtungen, die in gesetzgebender Eigenschaft handeln; Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden; Voraussetzung, dass diese Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen sein muss
EGRL 4/2003 Art 2 Nr 2 S 2, Art 2 Nr 2 S 3, Art 4 Abs 2 U Abs 1 Buchst a
EG Art 234
Aktenzeichen: C-204/09 Paragraphen: Datum: 2012-02-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16494 Internationales Recht - Umweltrecht
EuGH
20.10.2011
C-474/10
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Art. 6 EGRL 42/2001; Konsultationen; Bestimmung der zu konsultierenden Behörden; durch Pläne und Programme verursachte Umweltauswirkungen
EGRL 42/2001 Art 6 Aktenzeichen: C-474/10 Paragraphen: Datum: 2011-10-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16495 Internationales Recht - Umweltrecht
BVerwG - VG Schleswig-Holstein
28.7.2011
7 C 7.10
Londoner Protokoll zum Übereinkommen über die Verhinderung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen Bundesverwaltung; Seeschifffahrt; Gefahrenabwehr; Hohe See; Einbringen; Beseitigung; Verschmutzung
1. Die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Nr. 3 Buchst. b SeeAufgG zur Gefahrenabwehr auf Hoher See zuständig, wenn der drohende bzw. verwirklichte Rechtsverstoß oder das konkret gefährdete bzw. verletzte Rechtsgut einen unmittelbaren Seeschifffahrtsbezug aufweist, d.h. wenn die Gefährdung oder Störung von einem Schiff aus erfolgt oder die Sicherheit von Seefahrzeugen betrifft.
2. Eine Beseitigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 HSEG liegt nicht vor, wenn trotz beabsichtigter endgültiger Aufgabe der Sachherrschaft eine andere Zwecksetzung als diejenige, die Sache "loszuwerden", im Vordergrund steht, und das Versenken der Sache dem Schutzzweck des Hohe-See-Einbringungsgesetzes nicht widerspricht.
GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 21, Art. 89 Abs. 2 Satz 2
SeeAufgG § 1 Nr. 3 Buchst. b, § 3 Abs. 1 Satz 2 und 4, § 4 Abs. 3
HSEG §§ 1, 3 Abs. 1 und 4 , § 4 Satz 1
Aktenzeichen: 7C7.10 Paragraphen: GGArt.74 GGArt.89 SeeAufgG§1 SeeAufgG§3 SeeAufgG§4 HSEG§1 HSEG§4 Datum: 2011-07-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15785 Internationales Recht - Umweltrecht
OVG Rheinland-Pfalz - VG Mainz
20.02.2008
1 A 10886/07.OVG
Umweltinformationen; Störfall; Umweltschutz; Schutzgut; öffentliche Sicherheit; Auswirkungen; Gefahr; konkrete Gefahr; Grundinteressen; Individualrechtsgut; Störfallbetrieb; Prognosenentscheidung; Wahrscheinlichkeit; Tatsachenbasis; Dauergefahr; Ausschlusstatbestand;
Sicherheitsbericht; Eingriffswahrscheinlichkeit; Geheimhaltung; personenbezogene Daten; Betriebsgeheimnis
1. § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG fordert in der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der durch die Vorschrift geschützten Güter der öffentlichen Sicherheit. Zu diesen gehören auch Individualrechtsgüter.
2. Zur Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass gerade das Bekanntgeben der Informationen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöht.
LUIG §§ 3 Abs. 1, 8, 9
12. BImSchV § 11
RL 90/313/EWG Art. 3 Abs. 2
RL 2003/4/EG Art. 4 Abs. 2
RL 96/82/EG Art. 20
RL 2003/105/EG Art. 19 Abs. 1 a
Aktenzeichen: 1A10886/07 Paragraphen: LUIG§3 LUIG§8 LUIG§9 Datum: 2008-02-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13035 Internationales Recht - Prozeßrecht Umweltrecht
EuGH
18.5.2006
C 343/04
Brüsseler Übereinkommen – Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a – Ausschließliche Zuständigkeit für dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen – Klage auf Unterlassung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Liegenschaften durch den Betrieb eines Atomkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines Nachbarstaats des Staates befindet, in dem diese Liegenschaften belegen sind – Unanwendbarkeit
Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, zuletzt geändert durch das Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden, ist dahin auszulegen, dass eine Klage nicht unter diese Bestimmung fällt, die wie die im Ausgangsverfahren nach § 364 Absatz 2 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs eingebrachte darauf gerichtet ist, schädliche Einwirkungen zu verhindern, die von einem in einem
Nachbarstaat gelegenen Atomkraftwerk ausgehen und im Eigentum der Klagepartei stehende Liegenschaften beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
Aktenzeichen: C343/04 Paragraphen: Datum: 2006-05-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8447 Internationales Recht Umweltrecht - Umweltrecht Sonstiges Auskunftsrecht
VG Frankfurt
10.5.2006
7 E 2109/05
Ausnahmen vom Zugang zu Umweltinformationen; Informnationsfreiheitsgesetz; Keine wirksame Umsetzung einer EG-Richtlinie durch Anwendung; Umsetzung einer EGRichtllinie
durch den nationalen Gesetzge; UMWELTINFORMATION; Umweltinformationsgesetz; Umweltinformationsrichtlinien; Unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2003/4/EG; Unmittelbare Anwendung einer EG-Richtlinie; Verpflich; Verpflichtungsklage als statthafte
Klageart für Zugagn zu Um; Zugang zu Umweltinformationen
1. Ein Rechtsanspruch auf Zugang zu Umweltinformationen ist mit der Verpflichtungsklage geltend zu machen.
2. Die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendung der anspruchsverbürgenden Normen der Richtlinie 2003/4/EG vom 28.1.2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen sind gegenüber hessischen Behörden gegeben, da die Richtlinie nicht fristgerecht bis zum 14.2.2005 durch Gesetz in hessisches Landesrecht transformiert worden ist.
3. Die mit Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt vom 17.2.2005 (StAnz., S. 1027) erfolgte Erklärung der unmittlbaren Anwendbarkeit der Richtlinie 2003/4/EG genügt nicht den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine wirksame Umsetzung einer Richtlinie.
4. Der der Richtlinie 2003/4/EG zu Grunde liegende Begriff der Umweltinformation ist weit zu verstehen.
5. Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/4/EG räumt den Mitgliedstaaten allein eine Option ein, im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie durch Bundes- oder Landesgesetz entsprechende
Ausnahmetatbestände zu schaffen.
6. Setzt ein nationaler Gesetzgeber die Richtlinie nicht um oder verzichtet er im Rahmen der Umsetzung, von der ihm eingeräumten Möglichkeit, Ausnahmetatbestände einzuführen, Gebrauch zu machen, bleibt es bei dem unbedingten Informationsanspruch.
7. Die Ausnahmetatbestände des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/4/EG sind eng zu verstehen.
UIG § 1 Abs 2
IFG § 1 Abs. 3
IFG § 9 Abs 4
Richtlinie 2003/4/EG
Aktenzeichen: 7E2109/05 Paragraphen: UIG§1 IFG§1 IFG§9 2003/4/EG Datum: 2006-05-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9630 Umweltrecht Internationales Recht - Wasserrecht Umweltrecht
EuGH
15.12.2005
C 67/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2000/60/EG – Gemeinschaftspolitik im Bereich der Wasserpolitik – Keine fristgerechte Umsetzung Aktenzeichen: C67/05 Paragraphen: 2000/60/EG Datum: 2005-12-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7364 Internationales Recht Umweltrecht - EG-Recht Umweltstraftaten Umweltrecht
EuGH
13.9.2005
C 176/03
Nichtigkeitsklage – Artikel 29 EU, 31 Buchstabe e EU, 34 EU und 47 EU – Rahmenbeschluss 2003/80/JI – Umweltschutz – Strafrechtliche Sanktionen – Zuständigkeit der Gemeinschaft – Rechtsgrundlage – Artikel 175 EG
Der Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht ist nichtig. Aktenzeichen: C176/03 Paragraphen: Datum: 2005-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6861 Naturschutz Internationales Recht - Umweltrecht Tierschutz Schutzgebiete
BVerwG - Hessischer VGH
07.09.2005
4 B 49.05
Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, gemeldetes; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer Gerichtshof; Schutzmaßnahmen; angemessener Schutz; Verschlechterungsverbot; Ausnahmeentscheidung; Vogelschutzgebiet,
faktisches.
1. Das Bundesverwaltungsgericht wird durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO. Das gilt auch, wenn das Oberverwaltungsgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, vor Ablauf der Beschwerdeeinlegungs- und -begründungsfrist über die Nichtabhilfe entschieden hat.
1. Bei Infrastrukturvorhaben in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die EU-Kommission noch nicht entschieden hat, stellt jedenfalls die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL in aller Regel einen "angemessenen Schutz" im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 C 117/03 dar.
VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1, § 133 Abs. 3 Satz 2, § 133 Abs. 5 Satz 1
LuftVG § 10 Abs. 6 Satz 1
BNatSchG § 34
HENatG § 20 d
FFH-RL Art. 4 Abs. 5, Art. 6 Abs. 2 bis 4, Art. 7
Vogelschutz-RL Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Aktenzeichen: 4B49.05 Paragraphen: Datum: 2005-09-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7144
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