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Internationales Recht - Ausbildung/Studium Berufsrecht
EuGH
8.5.2008
C 39/07
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht anerkannt werden - Nichtumsetzung der Richtlinie
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, verstoßen, dass es nicht alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um diese Richtlinie hinsichtlich des Berufs des Krankenhausapothekers umzusetzen.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Aktenzeichen: C39/07 Paragraphen: 89/48/EWG Datum: 2008-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12285 Beruf- und Ausbildung Internationales Recht - Prüfungsrecht Ausbildung/Studium
OVG Lüneburg - VG Hannover
08.11.2006
8 PA 136/06
Anerkennung, Anerkennung, ausländische Prüfung, Eignungsprüfung, Gleichbehandlung, Kontingentflüchtling, Niederlassungsfreiheit, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt, Zulassung, Usbekistan
Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung nach dem EuRAG
Ein Kontingentflüchtling mit usbeskischer Rechtsanwaltszulassung kann nicht zur Eignungsprüfung nach § 16 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) zugelassen werden.
BRAO § 4
DRiG §§ 112, 5 I
EuRAG §§ 1, 16
GK 19 Nr 1
GK 22 Nr 2
HumHAG § 1
Aktenzeichen: 8PA136/06 Paragraphen: BRAO§4 DRiG§112 DRiG§5 EuRAG§1 EuRAG§16 Datum: 2006-11-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9715
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