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Ordnungsrecht Gewerberecht - Glücksspiel/Verlosung Spielautomaten Gaststätten
BGH - OLG München - LG Kempten
7.11.2019
I ZR 42/19
Sportwetten in Gaststätten
1. Sportwett-Terminals sind keine Geldspielgeräte im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV.
2. Die Vorschrift des § 21 Abs. 2 GlüStV ist nicht entsprechend auf die Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten anzuwenden.
SpielV § 3 Abs 1 S 1
GlüStVtr Bay § 21 Abs 2
Aktenzeichen: IZR42/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22803 Gewerberecht Ordnungsrecht - Spielautomaten Gaststätten Sperrzeiten
OVG Lüneburg
19.10.2012
7 LA 146/11
Anfechtung einer Sperrzeitverkürzung für Spielhallen - Antrag auf Zulassung der Berufung - Keine Klagebefugnis zur Drittanfechtung der Sperrzeitverkürzung für eine Spielhalle ohne mögliche Verletzung einer Schutznorm
1. Soweit das Erfordernis der Verletzung einer drittschützenden Norm in Abrede gestellt wird oder unbeachtet bleibt, ist ein Zulassungsvorbringen nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils zu begründen, mit dem das Verwaltungsgericht einem Konkurrenten die Klagebefugnis zur Drittanfechtung der Sperrzeitverkürzung abgesprochen hat, die für die Spielhalle eines anderen Wettbewerbers erteilt wurde.
2. Es existiert kein vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) anzuerkennendes subjektives Abwehrrecht auf Unterlassung aller objektiv rechtswidrigen
Aktivitäten der öffentlichen Hand mit mittelbaren negativen Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbssituation.
GastG § 18 Abs 1
GG Art 3 Abs 1
SperrzeitV ND 2009 § 2
VwGO § 42 Abs 2
Aktenzeichen: 7LA146/11 Paragraphen: GastG§18 GGArt.33 SperrzeitVNds§2 Datum: 2012-10-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16955 Gewerberecht - Spielautomaten
OVG Lüneburg - VG Hannover
06.11.2009
7 LA 79/09
Freispiele, Geldspielautomat, Geldspielgerät, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksrad, Gutschein, Spieler, Testcoupons, Zeitungsannonce, Zeitungsanzeige
Ausgabe von Testcoupons für Freispiele an Geldspielgeräten
Die Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an Geldspielgeräten verstößt gegen § 9 Abs. 2 SpielV.
GewO § 33c
GewO § 33d
SpielV § 9
Aktenzeichen: 7LA79/09 Paragraphen: GewO§33c GewO§33d SpilV§9 Datum: 2009-11-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14311 Gewerberecht - Gaststätten Spielautomaten
OLG Celle
07.07.2009
322 SsBs 75/09
Eine mit Geldspielautomaten bestückte Spielhalle erfüllt den Begriff einer Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG, wenn dort Getränke abgegeben werden.
NdsNiRSchG § 1
NdsNiRSchG § 3
Aktenzeichen: 322SsBs75/09 Paragraphen: NdsNiRSchG§1 NdsNiRSchG§3 Datum: 2009-07-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14035 Ordnungsrecht Gewerberecht - Glücksspiel/Verlosung Spielautomaten
OVG Lüneburg - VG Hannover
10.01.2008
7 ME 179/06
Freispiele, Fun-Games, Punktgewinne, Weiterspielberechtigung
Fun-Games mit Weiterspielberechtigung
Die Möglichkeit, durch gewonnene Punkte ein - unter Umständen unbegrenztes - Weiterspielen zu erreichen, ist gemäß § 6 a Satz 1 lit a) SpielV verboten, weil sie die Begrenzung der Weiterspielberechtigung auf sechs Freispiele gemäß § 6 Satz 3 SpielV umgeht.
SpielV § 6
SpielV § 9
Aktenzeichen: 7ME179/06 Paragraphen: SpielV§6 SpielV§9 Datum: 2008-01-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11838 Ordnungsrecht Gewerberecht - Glücksspiel/Verlosung Spielautomaten
Sächsisches OVG - VG Dresden
08.11.2007
3 BS 291/06
Spielgerät; Gewinnmöglichkeit; spielzeitverlängernde Punktgewinn; Weiterspielberechtigung
1. Spielgeräte ohne Einsatzrückgewähr, bei denen das eingesetzte Geld lediglich abgespielt werden kann, bieten als Gewinn eine nach § 6a Satz 1 Buchst. a SpielV verbotene Berechtigung zum Weiterspielen an, wenn spielzeitverlängernde Punkte gewonnen werden können, die ein theoretisch unbegrenztes Weiterspielen erlauben.
2. Ob solche spielzeitverlängernden Punktegewinne analog § 6a Satz 3 SpielV zumindest dann zulässig sind, wenn sie die Spielzeit nicht weiter verlängern, als dies bei sechs Freispielen der Fall wäre, bleibt offen.
SpielV § 6a S. 1 Buchst. a
SpielV § 6a S. 3
Aktenzeichen: 3BS291/06 Paragraphen: SpielV§6a Datum: 2007-11-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12766 Gewerberecht - Spielautomaten Spielhallenerlaubnis
Sächsisches OVG - VG Dresden
04.10.2007
3 BS 128/06
Anhörung; Spielhallenerlaubnis; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Glücksspiel; Bauartzulassung; Jackpot; sonstige Gewinnchance
1. Erlaubnispflichtige, aber nicht erlaubnisfähige Geldspielgeräte im Sinne von § 33c Abs. 1 GewO sind auch solche, bei denen der durch eine besonders konstruierte, technische Einrichtung selbstwirkend (im Sinne eines Glücksspiels) herbeigeführte Spielerfolg in Form eines Geldgewinns nur am Gerät angezeigt und nachfolgend separat vom Spielhallenbetreiber bzw. Spielgeräteaufsteller ausgezahlt wird. Deren Aufstellung ist deshalb gemäß § 6a Satz 1 Buchst. b SpielV verboten (hier: Spielgeräte "Casino Life").
2. Jackpotanlagen, die mit erlaubten Geldspielgeräten verbunden werden und über deren erlaubte Gewinnmöglichkeit hinaus nach dem Zufallsprinzip eine weitere, sonstige Gewinnchance in Form eines Jackpots in Aussicht stellen, sind gemäß § 9 Abs. 2 SpielV verboten. Dies gilt auch dann, wenn die Jackpotanlage nach Wahl des Aufstellers statt durch kostenpflichtiges Bespielen des Geldspielgeräts durch bloßen Geldein- und -auswurf am Geldspielgerät kostenlos - etwa zu Werbezwecken - betrieben werden kann (hier: "LAS VEGAS Jackpot-System").
VwVfG §§ 28, 45 Abs. 1 Nr. 3
GewO §§ 33c Abs. 1, 33i Abs. 1
SpielV §§ 6a, 9 Abs. 2, 13 Abs. 1 Nr. 7
Aktenzeichen: 3BS128/06 Paragraphen: VwVfG§28 VwVfG§45 GewO§33c GewO§33i SpielV§6a SpielV§13 SDpielV§9 Datum: 2007-10-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11947 Gewerberecht - Spielautomaten
OVG NRW - VG Arnsberg
03.04.2007
4 B 2757/06
1. Spielgeräte, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung die Möglichkeit eines Gewinns bieten könnten, nach ihren aktuellen Spielabläufen tatsächlich aber nicht bieten, sind keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.
2. Solche Geräte müssen weder der Bauart nach zugelassen sein noch sonst der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Prüfung vorgestellt werden.
3. Zur rechtlichen Bewertung von sog. Highscore-Listen.
GewO § 33 c
SpielV § 6a
Aktenzeichen: 4B2757/06 Paragraphen: GewO§33c SpielV§6a Datum: 2007-04-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10435 Gewerberecht - Spielautomaten
BVerwG - OVG Hamburg - VG Hamburg
30.03.2007
6 B 13.07
Fun-Games; Hinterlegungsspeicher; "Nachmünzen"
Sog. Fun-Games sind als Geldspielgeräte im Sinne des § 33c GewO auch dann anzusehen, wenn der Spieler nur einmalig einen bestimmten Betrag dem Hinterlegungsspeicher zuführen, aber nicht "nachmünzen" kann.
GewO § 33c
GewO § 33e
GewO § 33i
Aktenzeichen: 6B13.07 Paragraphen: GewO§33c GewO§33e GewO§33i Datum: 2007-03-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11005 Gewerberecht - Spielautomaten
OVG NRW - VG Aachen
26.02.2007
4 B 1552/06
1. Ein Spielgerät, das nach seinem aktuellen Spielablauf als Gewinn spielzeitverlängernde Punkte und damit Berechtigungen zum Weiterspielen anbietet, ist gemäß § 6 a Satz 1 Buchst. a) SpielV verboten.
2. Zu diesem Verbot ist der Verordnungsgeber ermächtigt, weil es sich um ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit handelt.
GewO § 33 c
GewO § 33 f
SpielV § 6 a
Aktenzeichen: 4B1552/06 Paragraphen: GewO§33c GewO§33f SpielV§6a Datum: 2007-02-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10268
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