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Prozeßrecht Gewerberecht - Klagearten MaBV
Bayerischer VGH
31.3.2003
22 BV 02.2562
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; gewerberechtliche Erlaubnisbedürftigkeit, Erkennbarkeit des gesetzgeberischen Wollens; Vermittlung des Erwerbs von (atypischen) stillen Beteiligungen; öffentlich angebotene sonstige Vermögensanlagen, die für gemeinsame
Rechnung der Anleger verwaltet werden.
Zu der streitigen Frage, ob die Vermittlung des Erwerbs von sog. atypischen stillen Beteiligungen eine erlaubnisbedürftige Tätigkeit i.S. des § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b GewO darstellt und ob der Kläger infolge dessen zur Vorlage von Prüfungsberichten nach § 16 Abs. 1 MaBV beim Landratsamt Günzburg verpflichtet ist. (Leitsatz der Redaktion)
VwGO § 43;
OWiG § 31 Abs. 3 Satz 1;
GewO § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b;
HGB § 230 Abs. 1;
GG Art. 12 Abs. 1; Aktenzeichen: 22BV02.2562 Paragraphen: VwGO§31 GewO§34c HGB§230 GGArt.12 MaBV§16 Datum: 2003-03-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2134
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