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Gewerberecht - Spielhallenerlaubnis Spielautomaten Internet
BVerwG - OVG Berlin - VG Berlin
09.03.2005
6 C 11.04
Computer; "Internet-Café"; Computernetzwerk; Jugendschutz; Multifunktionsgerät; Spiel; Spielhalle; Sport; Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit
Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.
GewO §§ 15 Abs. 2, 33c, 33d, 33i
JuSchG §§ 6, 13 Aktenzeichen: 6C11.04 Paragraphen: GewO§15 GewO§33c GewO§33d GewO§33i JuSchG§6 JuSchG§13 Datum: 2005-03-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5971
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