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Gewerberecht - Gewerberegister Auskunftsrecht
VG Hamburg
6.2.2008
15 K 1956/07
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner gegründete Zusatzversorgungskasse; Anspruch auf kostenfreie Auskunft aus dem Gewerberegister
Einer als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner (§ 4 Abs. 2 TVG) gegründeten Zusatzversorgungskasse steht kein Anspruch auf kostenfreie Auskunft aus dem Gewerberegister gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X zu, weil sie unbeschadet der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages nicht als Träger öffentlicher Verwaltung tätig wird und die Auskunft in
keinem Zusammenhang mit der Erbringung einer Sozialleistung steht. Die Regelung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X, wonach gemeinsame Einrichtungen Sozialleistungsträgern gleichgestellt werden, ist insoweit weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Aktenzeichen: 15K1956/07 Paragraphen: SGBX§69 SGBX§64 Datum: 2008-02-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12601
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