Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 3 von 3
Familienrecht - Adoption
VG Sigmaringen
25.9.2008
8 K 159/07
Adoptionsbewerber; Eignungsbericht; Adoptionsvermittlung
1. Bei der Frage der Eignung von Adoptionsbewerbern wird der Adoptionsvermittlungsstelle ein Beurteilungsspielraum eingeräumt.
2. Das Alter von Adoptionsbewerbern stellt ebenso wie die zu erwartende Altersdifferenz zum Adoptivkind grundsätzlich ein taugliches Eignungskriterium dar. Dies gilt trotz einer gesellschaftlichen Tendenz dahingehend, dass leibliche Eltern heute im Durchschnitt älter sind als dies in früherer Zeit war.
3. Eine Ableitung der Anforderungen an die Eignung zur Auslandsadoption aus den durchschnittlichen Lebensverhältnissen leiblicher Eltern ist angesichts unterschiedlicher Herausforderungen allenfalls eingeschränkt möglich.
Aktenzeichen: 8K159/07 Paragraphen: Datum: 2008-09-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13137 Familienrecht - Adoption
OVG Hamburg - VG Hamburg
18.10.2006
4 Bs 224/06
1. Eine zur Ausübung der internationalen Adoptionsvermittlung zugelassene Auslandsvermittlungsstelle (§§ 2 a Abs. 3 Nr. 3, 4 Abs. 2 AdVermiG) verstößt gegen § 7 Abs. 3 Satz 6 Halbsatz 1 AdVermiG, wenn sie den nach Satz 3 zu erstellenden Sozialbericht über die Eignung
der Adoptionsbewerber einem Dritten zur Einsichtnahme übersendet, auch wenn der Bericht von dort einer zugelassenen Empfangsstelle des Heimatstaates (hier Russland) zugeleitet wird.
2. Die Beauftragung einer Dienstleistungsfirma durch eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle kann dann unzulässig sein, wenn diese Firma auf der Grundlage der ihr übersandten Adoptionsunterlagen (u.a. Sozialbericht) selbstständig Entscheidungen trifft, die für den weiteren Gang der Adoptionsvermittlung von maßgeblicher Bedeutung sein können.
3. In § 4 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 AdVermiG hat der Gesetzgeber den Zentralen Adoptionsstellen der Länder, die über die Zulassung einer inländischen Organisation zur internationalen Adoptionsvermittlung zu entscheiden haben, ein (weites) Ermessen auch für den Fall eingeräumt, dass diese Organisation die Zulassungsvoraussetzungen in besonderem Maße
erfüllt und Belange der Zusammenarbeit mit dem betreffenden Heimatstaat nicht entgegenstehen.
4. Unter "entgegenstehenden überwiegenden Belangen der Zusammenarbeit mit dem Heimatstaat" im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 AdVermiG sind vorrangig diejenigen Sachverhalte zu verstehen, die auf dem sensiblen Gebiet der Adoption ausländischer Kinder geeignet sein können, das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu dem in Frage stehenden Staat in irgend einer Form zu beeinträchtigen.
Aktenzeichen: 4Bs224/06 Paragraphen: AdVermiG§2 AdVermiG§4 AdVermiG§7 Datum: 2006-10-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10406 Staatsangehörigkeit Familienrecht - Familie Adoption
OVG Berlin - VG Berlin
27.05.2004
2 N 100.04
Adoption eines vietnamesischen Kindes, anzuwendenden Recht
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Kindernachzugs (§ 20 Abs. 2 AuslG), weil die nach Recht erfolgte Adoption im konkreten Fall mit den Grundsätzen des deutschen Adoptionsrechts nicht vereinbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
FGG § 16 a Nr. 4
BGB § 1741 Abs. 1
FamG § 34
FamG § 35
FamG § 36 Aktenzeichen: 2N100.04 Paragraphen: VwGO§124 FGG§16a BGB§1741 FamG§34 FamG§35 FamG§36 Datum: 2005-05-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7256
Ergebnisseite:
1
|