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Dienstrecht - Versetzung
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
27.2.2020
5 C 1.19
Bestenauslese; Tatbestandswirkung; Trennungsgeld; Versetzung; Versetzungsantrag; Versetzungsverfügung; dienstherrenübergreifend; dienstliche Gründe;
1. Das Merkmal "aus dienstlichen Gründen" im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 LUKG BW i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 LTGVO BW ist in der Weise materiellrechtlich zu verstehen, dass es nicht formal daran anknüpft, ob die Versetzungsverfügung ihrem Wortlaut nach aus dienstlichen Gründen und nicht auf Antrag ausgesprochen worden ist,
sondern eine eigene inhaltliche Beurteilung gebietet, ob dienstliche Gründe für die Versetzung vorgelegen haben.
2. Eine Versetzung aus dienstlichen Gründen im umzugskosten- und trennungsgeldrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die Beweggründe tatsächlicher Art, von denen sich die Verwaltung bei der Versetzung allein oder überwiegend hat leiten lassen, bei objektiv-rechtlicher
Beurteilung dienstliche Gründe sind (Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung).
VwGO § 191 Abs. 2
BRRG § 127 Nr. 2
BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2
LUKG BW § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1
LTGVO BW § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 5C1.19 Paragraphen: Datum: 2020-02-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23103 Dienstrecht - Versetzung
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
03.12.2019
4 S 1963/19
Zur Rechtmäßigkeit einer „Weg-Umsetzung“.
Aktenzeichen: 4S1963/19 Paragraphen: Datum: 2019-12-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22697 Dienstrecht - Beamte Versetzung Sonstiges
OVG NRW - VG Düsseldorf
20.9.2019
1 B 1858/18
Anordnung einer (fach-)ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Frage der Mobilität einer Beamtin für eine Versetzung
1. Zur hier bejahten Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (fach-)ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Frage der Mobilität einer Beamtin für eine Versetzung bei der Deutschen Telekom AG.(Rn.4)
2. Die Anordnung des Dienstherrn gegenüber einem Beamten, sich aus dienstlichem Grund wie namentlich der Abklärung seiner Dienst- bzw. (hier) Einsatz- und Verwendungsfähigkeit zur Überprüfung seines Gesundheitszustands einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ist kein Verwaltungsakt, sondern eine gemischte dienstlich-persönliche Weisung.(Rn.8)
3. Das Bundesverwaltungsgericht hat für Untersuchungsanordnungen, die im Vorfeld einer ggf. drohenden vorzeitigen Zurruhesetzung der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Beamten dienen, "wegen ihrer erheblichen Folgen" bestimmte, aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herzuleitende formelle und inhaltliche Anforderungen aufgestellt. Diese
sollen den Betroffenen eine (effektive) Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglichen (vergleiche
BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris).(Rn.10)
Aktenzeichen: 1B1858/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22549 Dienstrecht - Lehrer Versetzung
OVG NRW - VG Köln
10.9.2019
6 B 751/19
Versetzung eines Lehrers aus Gründen der Wiederherstellung des Schulfriedens - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - hier: Beschwerde erfolglos
Erfolglose Beschwerde eines Studienrats gegen die Ablehnung seines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Versetzung an eine andere Schule.
VwGO § 80 Abs 5
BeamtStG § 54 Abs 4
Aktenzeichen: 6B751/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22441 Dienstrecht - Lehrer Versetzung
Bayerischer VGH - VG Augsburg
10.9.2019
3 CE 19.1380
Stellenbesetzung (Schulverwaltung); landesübergreifende Bewerbung zu anderem Dienstherrn; Versetzung; Ermessensentscheidung; Altersgrenze
VwGO § 123
BeamtStG § 15 Abs 3 S 1
BG Bay Art 23 Abs 1 S 2
HO Bay Art 48
Aktenzeichen: 3CE19.1380 Paragraphen: Datum: 2019-09-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22530 Dienstrecht - Versetzung
OVG Saarland - VG Saarland
4.9.2019
1 B 153/19
Umsetzung, Amtsleiter, Abberufung, innerdienstliche Spannungen, Beschwerden, Amtsführung, überprüfbare Feststellungen, ausbildungs- und laufbahnfremde Verwendung, laufbahntypischer Aufgabenkern, praktischer Einsatzdienst, Ermessen
1. Einzelfall einer in tatsächlicher Hinsicht nicht tragfähigen Umsetzungsverfügung.
2. Mit seinem Eintritt in den feuerwehrtechnischen Dienst hat der Feuerwehrbeamte Anspruch auf eine dieser besonderen Laufbahn entsprechende dienstliche Verwendung. Der Kern der laufbahntypischen Aufgaben darf ihm nicht entzogen werden, der die Laufbahn
prägende Charakter der Dienstaufgaben muss bei der Übertragung des konkreten Dienstpostens gewahrt bleiben.
3. Der laufbahntypische Aufgabenkern eines Amtes im feuerwehrtechnischen Dienst besteht in den Aufgaben der Brandbekämpfung, des Brandschutzes und des Rettungsdienstes. Die das Amt prägende Tätigkeit eines Beamten der Berufsfeuerwehr, sein (Haupt-)Tätigkeitsprofil, ist der Einsatzdienst im Brand- und Katastrophenschutz.
GG Art 33 Abs 5
FeuerwLbV SL § 11 Nr 1, § 12 Abs 1, § 13 Abs 1
Aktenzeichen: 1B153/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22402 Dienstrecht - Versetzung
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
3.4.2019
4 B 15.18
Zur gerichtlichen Überprüfung von Umsetzungen.
BG BB § 28
Aktenzeichen: 4B15.18 Paragraphen: Datum: 2019-04-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21795 Dienstrecht - Versetzung Bundespost
OVG Hamburg - VG Hamburg
15.1.2019
5 Bs 144/18
Die unternehmensinterne Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Bundesbeamten ist nicht deshalb rechtswidrig, weil die Stelle, auf die er versetzt wird, nicht gemäß § 5 Abs. 2 PostPersRG ausgeschrieben worden ist.
PostPersRG § 5 Abs 2
Aktenzeichen: 5Bs144/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21665 Dienstrecht - Beamte Versetzung
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
27.11.2018
4 S 45.18
Dienstherrenübergreifende Versetzung
Rücknahme des Einverständnisses durch den aufnehmenden Dienstherrn
Bindungswirkung der Einverständniserklärung vor Erlass der Versetzungsverfügung durch den abgebenden Dienstherrn
Öffentlich-rechtliche Willenserklärung
Darlegungsanforderungen bei Mehrfachbegründung
Antrag auf Erhebung der Hauptsacheklage
Zur vorläufigen Sicherung einer dienstherrenübergreifenden Versetzung nach Rücknahme des Einverständnisses durch den aufnehmenden Dienstherrn
BeamtStG § 12, § 28 Abs 5
BG BE § 15, § 28 Abs 4
BGB § 183
Aktenzeichen: 4S45.18 Paragraphen: Datum: 2018-11-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21337 Dienstrecht - Versetzung Sonstiges
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
9.10.2018
4 S 1773/18
1. Das Amt im abstrakt-funktionellen Sinn wird durch die Umsetzung eines Beamten nicht berührt, wenn die Bewertung des neuen Dienstpostens dem übertragenen Statusamt entspricht und weder auf Manipulation noch auf sonstiger Willkür beruht.
2. Sonstige Fehler bei der Bewertung des zu übertragenden konkret-funktionellen Amts rechtfertigen eine Vorwegnahme der Hauptsache bezüglich der Hin-Umsetzung nur im Falle der offensichtlich fehlenden Amtsangemessenheit des neuen Dienstpostens.
3. Ein Recht am konkret-funktionellen Amt besteht grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Dienstpostenvergabe in einem an Art. 33 Abs. 2 GG orientierten Auswahlverfahren erfolgt ist.
4. Ein Statusamt mit einer Grundamtsbezeichnung ist nicht funktionsgebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 40.80 -, Juris zum Bibliotheksdirektor).
Aktenzeichen: 4S1773/18 Paragraphen: Datum: 2018-10-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21536
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