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Dienstrecht - Polizeidienst Aufstieg
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
12.9.2019
4 B 17.18
Einstellung; Zulassung zum Auswahlverfahren; Polizeivollzugsdienst; gehobener Dienst; Ausschluss von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes; Beschränkung des Bewerberkreises; Organisationsgrundentscheidung; sachlicher Grund; Willkürkontrolle; Missbrauchskontrolle; Funktionsfähigkeit des mittleren Polizeivollzugsdienstes; fiskalische Gründe; Gesetzesvorbehalt
1. Es ist eine zulässige Organisationsgrundentscheidung des Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes nicht zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Land Berlin zuzulassen.
2. Diese Organisationsgrundentscheidung ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob ein sachlicher Grund für sie vorliegt. Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich auf eine Willkür- und Missbrauchskontrolle zu beschränken. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nicht statt.
GG Art 33 Abs 2
Aktenzeichen: 4B17.18 Paragraphen: Datum: 2019-09-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22577 Dienstrecht - Aufstieg Polizeidienst
OVG Berlin-Brandenburg - VG FRankfurt/Oder
25.5.2018
10 S 27.18
Beschwerde; Bundespolizei; Polizeivollzugsdienst; verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Voraussetzung einer fünfzehnjährigen Diensterfahrung; Unzulässig- keit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des Bewerberkreises; An- ordnungsanspruch; Bestenauslese; Ermittlung des Rechtschutzziels eines Antrages; An- ordnungsgrund; Maßstab; Zumutbarkeit
1. Zum Anspruch eines Polizeivollzugsbeamten auf Einbeziehung in das Auswahlverfahren für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.
2. Das Kriterium einer Diensterfahrung von mindestens fünfzehn Jahren auf aufschich- tungsfähigen Dienstposten für die Zulassung zum verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der
Bundespolizei verletzt Art. 33 Abs. 2 GG.
VwGO § 88, § 123 Abs 1, § 123 Abs 3
ZPO § 920 Abs 2
GG Art 33 Abs 2
Aktenzeichen: 10S27.18 Paragraphen: Datum: 2018-05-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20946 Dienstrecht - Altersgrenze Aufstieg
VG Freiburg
27.4.2015
3 K 862/15
Die Höchstaltersgrenze von 36 Jahren für die Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist voraussichtlich nicht mit Verfassungsrecht, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und Europarecht vereinbar.
Aktenzeichen: 3K862/15 Paragraphen: Datum: 2015-04-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18978 Dienstrecht - Aufstieg
BVerwG - OVG Saarland - VG Sarland
26.9.2012
2 C 74.10
Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; Laufbahnverordnung; Änderung von Verordnungsrecht durch Gesetz; Entsteinerungsklausel; Leistungsgrundsatz; Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Mindestalter; Vorgesetzteneignung; Alter als Eignungskriterium; Bewährungszeit; Mindestdienstalter; Mindestdienstzeit; Mindestverweildauer
1. Der Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG beansprucht Geltung bereits für den Zugang zu einer Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss (erst) die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Laufbahnaufstieg ist.
2. Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Aufstiegsmöglichkeiten zur Laufbahn des gehobenen Dienstes von einem Mindestalter von 40 Jahren oder einer Mindestverweildauer von zwölf Jahren in dem Verwaltungszweig abhängig zu machen.
GG Art. 33 Abs. 2
SLVO a.F. § 28b Abs. 1 3. und 7. Spiegelstrich
Aktenzeichen: 2C74.10 Paragraphen: GastG§18 GGArt.33 SperrzeitVNds§2 Datum: 2012-09-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17155 Dienstrecht - Aufstieg
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Lübeck
1.11.2011
2 Sa 514/10
Strukturausgleich auch nach bereits erfolgtem Bewährungsaufstieg
Beschäftigten, die bei Inkrafttreten des TVÜ-L bereits im Wege des Bewährungsaufstiegs in eine der in Anlage 3 aufgeführte Vergütungsgruppe aufgestiegen sind, haben bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf Leistung eines Strukturausgleichs nach § 12
Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L.
TVÜ-L § 12
Aktenzeichen: 2Sa514/10 Paragraphen: Datum: 2011-11-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16030 Dienstrecht - Aufstieg
VG Sigmaringen
23.08.2006
1 K 1456/05
Fachwirt für Finanzberatung, Fortbildungsmaßnahme, Unterrichtsstunden, Mediengestützter Unterricht, Wiederholung, Vertiefung
1. Eine förderungsfähige Maßnahme beruflicher Aufstiegsförderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG liegt auch dann vor, wenn sie alternativ zu einem Berufsabschluss eine Berufspraxis von ausreichender Dauer in einer der Maßnahmen dienlichen Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung ausreichen lässt.
2. Für die Ermittlung der Erforderlichen Zahl von 400 Unterrichtstunden (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a AFBG) sind bei der Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) die Unterrichtsstunden der Ausbildung zum Finanzberater (IHK) zu addieren, wenn sie Bestandteil eines Fortbildungsplans sind.
AFBG §§ 2, 4a, 6 Aktenzeichen: 1K1456/05 Paragraphen: AFBG§2 AFBG§4a AFBG§6 Datum: 2006-08-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9242 Dienstrecht - Laufbahnrecht Aufstieg
OVG Rheinland-Pfalz - VG Neustadt/Weinstraße
14.07.2006
10 A 10330/06.OVG
Beamtenrecht, Laufbahnrecht, Teilzeitbeschäftigung, Benachteiligungsverbot, Laufbahnen, höhere Laufbahn, Aufstieg, Praxisaufstieg, Einführung, Einführung in die höhere Laufbahn,
Dauer der Einführung
1. Die Regelungen des Praxisaufstiegs betreffen gleichermaßen Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte; das gilt auch, was die Dauer der Einführung in die höhere Laufbahn angeht.
2. Ob die Einführung in Teilzeitform absolviert werden kann, hängt von der im Rahmen der Zulassung zum Praxisaufstieg zu treffenden Prognose dazu ab, ob mit Rücksicht auf alle Umstände des konkreten Einzelfalles, namentlich das Ausmaß der Arbeitszeitermäßigung und die Qualifikation des Beamten, auch so der Erwerb der für die höhere Laufbahn zusätzlich
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet werden kann.
BLV § 33 b
BLV § 33 b Abs. 2
BLV § 33 b Abs. 2 Satz 2
BLV § 33, BBG § 72 a
BBG § 72 d Aktenzeichen: 10A10330/06 Paragraphen: BLV§33b BLV§33 BBG§72a BBG§72d Datum: 2006-07-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9156 Dienstrecht - Aufstieg
Bayerischer VGH - VG Regensburg
18.05.2006
15 B 05.727
Vorauswahl für den Praxisaufstieg, Dienstliche Beurteilung am Maßstab des statusrechtlichen Amtes, Fehlende unmittelbare Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen Beamter aus unterschiedlichen Statusämtern
Konkurrieren Kandidaten aus unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern einer Laufbahn im Rahmen der Vorauswahl für den Aufstieg in die höhere Laufbahn, so ist das am Maßstab des statusrechtlichen Amtes erstellte Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung der Kandidatenohne zusätzliche Gewichtung nicht geeignet, den Wettbewerb zu entscheiden.
BLV § 33 Abs. 4
BLV § 33 b Aktenzeichen: 15B05.727 Paragraphen: BLV§33 BLV§33b Datum: 2006-05-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8530 Dienstrecht - Aufstieg Mitbestimmung
OVG Sachsen-Anhalt
29.07.2005
5 L 5/05
Mitbestimmung bei der Zulassung zum Aufstieg
Art und Umfang einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme bestimmen sich in erster Linie nach den Erklärungen, die die Dienststelle hierzu abgibt. Das Gewollte ist nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133 , 157 BGB zu ermitteln.
Ist eine Maßnahme (hier: Zulassung zum Aufstieg) auf die Beschäftigten der Obersten Dienstbehörde beschränkt, so ist nur der örtliche Personalrat (Hauspersonalrat) zu beteiligen, nicht aber die Stufenvertretung.
PersVG ST §§ 66 Nr 2. 71 Abs 1, 61 Abs 3
BGB § 133
BGB § 157 Aktenzeichen: 5L5/05 Paragraphen: PersVGS-A§66 PersVGS-A§71 PersVGS-A§61 BGB§133 BGB§157 Datum: 2005-07-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7529 Dienstrecht - Aufstieg Laufbahnrecht
OVG Saarland
26.07.2005
1 Q 62/04
Beamtenrechtlicher Aufstieg; Ermessensentscheidung; Schadensersatz wegen Nichtübertragung eines Aufstiegsamtes)
1. Schadensersatz wegen Nichtübertragung eines Amtes im Wege des Aufstiegs erfordert eine schuldhafte Verletzung des Anspruchs des Beamten auf eine fehlerfreie Aufstiegsentscheidung.
2. Vollzieht sich der Aufstieg in mehreren Schritten, kann der Beamte allein beanspruchen, dass der Dienstherr die Entscheidung bei jedem dieser Schritte ermessens- und beurteilungsfrei trifft.
3. Die Hoffnung, noch vor dem Erreichen der Altersgrenze ein Amt der neuen Laufbahn übertragen zu bekommen, wird von der Rechtsordnung nicht geschützt.
LbV SL § 9 Abs 2
LbV SL § 9 Abs 5 S 2
BGB § 839 Abs 3 Aktenzeichen: 1Q62/04 Paragraphen: LbVSL§9 BGB§839 Datum: 2005-07-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7355
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