Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 1 von 1
Dienstrecht - Angestellte Sonstiges
OVG NRW
25.10.2001
1 A 599/98.PVL
1. Die Festlegung des Endes der Probenzeiten für Bühnenangestellte unterliegt gemäß § 72
Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPVG NRW der Mitbestimmung des Personalrats.
2. § 4 NV Solo, §§ 55, 56, 67 und 68 NV Chor/Tanz sowie §§ 15 und 17 TVK begründen
keinen Tarifvorbehalt, der das Mitbestimmungsrecht aus § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPVG NRW
bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ausschließt.
3. Die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verbürgte Freiheit der Kunst steht dem Mitbestimm-ungsrecht
bei der Festlegung des Endes der Probenzeiten für Bühnenangestellte nicht
entgegen.
4. Auch die Festlegung lediglich eines Teils der Arbeitszeit eines Beschäftigten, der im
Übrigen seine Arbeitszeit frei einteilen kann, unterfällt dem Mitbestimmungsrecht aus § 72
Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPVG NRW (entgegen BVerwG, Beschlüsse vom 23.12.1982 ˜ 6 P 26.79
˜ und vom 7.3.1983 ˜ 6 P 27.80 ˜). Aktenzeichen: 1A599/98.PVL Paragraphen: Datum: 2001-10-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=437
Ergebnisseite:
1
|