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Berufsrecht - Heilpraktiker
BVerwG - VG Berlin
13.12.2012
3 C 26.11
Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung; Behinderung; Heilpraktikererlaubnis; beschränkte Erlaubnis; sektorale Beschränkung; individuelle Beschränkung; gesundheitliche Ungeeignetheit zur Berufsausübung; Heilkunde; Heilkundeausübung; Heilkundetätigkeit;
Berufsbild; Tätigkeitsspektrum; Tätigkeitsfeld; Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten; Kenntnisüberprüfung; Erlaubniserteilung; Erlaubnisversagung; Versagungsgrund; Patientenschutz; Gefahr für die Volksgesundheit; manuelle Therapie; Bestimmtheitsgebot; subjektive Berufswahlbeschränkung.
Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation (Heilpraktikererlaubnis) kann auch erlangen, wer blind ist. Der Antragsteller muss allerdings im Rahmen der Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten (auch) nachweisen, dass er die durch die Blindheit gezogenen Grenzen der Heilkundeausübung kennt und beachtet.
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 12 Abs. 1
HeilprG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1
1. DVO-HeilprG § 2 Abs. 1 Buchst. g und i
Aktenzeichen: 3C26.11 Paragraphen: GGArt.3 GGArt.12 HeilprG§1 HeilprG§2 Datum: 2012-12-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17345 Berufsrecht - Heilpraktiker
OVG Lüneburg - VG Stade
15.3.2011
8 ME 8/11
Ausübung der Heilkunde, Beschwerde, Fachkrenntnisse, ärztliche, Gesundheitsgefahr, Heilkunde, Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilung, Krankheit, Linderung, TCM,
Traditionelle Chinesische Medizin, vorläufiger Rechtsschutz
Zum Erfordernis einer Heilpraktikererlaubnis für die Ausübung verschiedener Behandlungen und Therapien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM).
Zur Ausübung von Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen-Massage und Moxibustion als therapeutischen Verfahren der TCM bedarf es einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, nach § 1 HeilprG
(Heilpraktikererlaubnis).
HPG § 1
SOG § 11
VwVfG § 37
Aktenzeichen: 8ME8/11 Paragraphen: HPG§1 SOG§11 VwVfG§37 Datum: 2011-03-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15375 Berufsrecht - Heilpraktiker
VG Hannover
25.6.2010
5 B 2650/10
Berufspflichten; Dokumentationspflicht; Heilpraktikererlaubnis: Widerruf; Krebsverdacht; Zuverlässigkeit
Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis. Veranlassung zur Nichtinanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe bei Anzeichen für Krebserkrankung.
Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, B. v. 02.10.2008 - 9 S 1782/08 -). Er hat die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren.
1.DVO-HeilPrG § 2 If
1.DVO-HeilPrG § 7 I 1
Aktenzeichen: 5B2650/10 Paragraphen: 1.DVO-HeilPrG§2 1.DVO-HeilPrG§7 Datum: 2010-06-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15034 Berufsrecht - Heilpraktiker
BVerwG - VG Ansbach
26.08.2009
3 C 19.08
Physiotherapeut; Heilpraktikererlaubnis; Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis; Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis; Kenntnisüberprüfung; Heilkunde; Heilberuf; Heilhilfsberuf; ärztliche Verordnung; Erstdiagnose; Indikation; Kontraindikation; unmittelbare
Gefahr; Volksgesundheit
Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden. Ein ausgebildeter Physiotherapeut muss sich zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.
RL 2005/36/EG Art. 2 Abs. 1
RL 2005/36/EG Art. 4 Abs. 1
HeilprG § 1
1. DVO-HeilprG § 2
MPhG § 1
MPhG § 8
Aktenzeichen: 3C19.08 Paragraphen: HeilprG§1 Datum: 2009-08-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14258 Berufsrecht - Heilpraktiker
OVG NRW - VG Köln
19.08.2009
13 A 3785/05
Die Durchführung der schriftlichen Überprüfung für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis im Antwort-Wahl-Verfahren ("multiple choice") ist zulässig.
HPG § 1 Abs. 1
HPG § 1 Abs. 2
HPG § 2 Abs. 1
1. DVO-HPG § 2 Abs. 1 Buchst. i)
Aktenzeichen: 13A3785/05 Paragraphen: HPG§1 HPG§2 1.DVO-HPG§2 Datum: 2009-08-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14353 Berufsrecht - Heilpraktiker
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
18.06.2009
8 LC 6/07
Heilkunde, Heilmaßnahme, Heilpraktiker, Profiler, Synergetik, Therapie, Wunderheiler
Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes
Synergetik-Therapeuten bzw. - profiler üben (unerlaubt) Heilkunde i. S. d. § 1 Heilpraktikergesetzes aus.
HPG § 1
Nds SOG § 11
Aktenzeichen: 8LC6/07 Paragraphen: HPG§1 NdsSOG§11 Datum: 2009-06-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14188 Berufsrecht - Heilpraktiker
Hessischer VGH
18.6.2009
3 C 2604/08.N
Berufsausübung; Gesetzgebungskompetenz; Heilpraktiger; Masseur; Physiotherapeut; Weiterbildungsbezeichnung
Weiterbildung in der Osteopathie
Die hessische Sozialministerin war berechtigt, die Weiterbildung und Prüfung in der Osteopathie für Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Heilpraktiker durch eine Rechtsverordnung zu regeln und die Weiterbildungsbezeichnung "Osteopath"
einzuführen.
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 19
HeilbG §§ 1, 5
HGöGD § 16
HWG § 11
MPhG §§ 3, 8
Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsord. im Bereich der Osteopathie (WPOOsteo)v. 4.11.08
Aktenzeichen: 3C2604/08 Paragraphen: GGArt.12 GGArt.72 HeilbG§1 HeilbG§5 HGöGD§16 HWG§11 MphG§3 MPhG§8 Datum: 2009-06-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14564 Berufsrecht - Heilpraktiker
OVG NRW - VG Gelsenkirchen
13.11.2008
13 B 1488/08
Laser-Ohrakupunktur erfordert Heilpraktikererlaubnis.
HPG § 1
GG Art. 12 Abs. 1
Aktenzeichen: 13B1488/08 Paragraphen: GGArt.12 Datum: 2008-11-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13684 Berufsrecht - Heilpraktiker
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
2.10.2008
9 S 1782/08
Ein Heilpraktiker hat die Gefahren im Auge zu behalten, die sich daraus ergeben können, dass seine Patienten medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen. Er darf daher das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken. Rechtfertigt die Berufstätigkeit eines Heilpraktikers die Annahme, dass er die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten eines Heilpraktikers nicht erkennt und einhält, ist die zuständige Behörde zum Widerruf der Heilpraktikererlaubnis berechtigt.
Aktenzeichen: 9S1782/08 Paragraphen: Datum: 2008-10-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13244 Berufsrecht - Heilpraktiker
OVG Bremen - VG Bremen
12.02.2008
1 A 234/03
Heilpraktikererlaubnis; Teilurteil
Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz
1. Begehrt der Kläger mit dem Hauptantrag die Verpflichtung zur Erteilung einer Erlaubnis und mit dem Hilfsantrag die Verpflichtung zur Neubescheidung, kann die Verpflichtungsklage nicht vorab durch Teilurteil abgewiesen werden, wenn darin implizit auch die Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Neubescheidung verneint werden.
2. Ist ein Kläger, der die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis begehrt, in zwei Verwaltungsverfahren an der Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten gescheitert und hat er gegen jede dieser Entscheidungen Klage erhoben, kann über die Klagen nur einheitlich entschieden werden. Maßgebend für die Frage, ob dem Kläger eine Erlaubnis zu erteilen ist, ist das Ergebnis der letzten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten.
3. Hat das Verwaltungsgericht in einer Sache, über die nur einheitlich entschieden werden kann, zu Unrecht ein Teilurteil erlassen, können Gründe der Prozessökonomie es rechtfertigen, dass das Oberverwaltungsgericht außer über die Berufung gegen das Teilurteil
auch über den noch beim Verwaltungsgericht anhängigen Streitrest entscheidet.
4. Zu den Anforderungen an die Fragen zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikerbewerbers und deren Bewertung.
HeilpraktikerG § 1
1. DVO-HeilpraktikerG § 2 Abs. 1
VwGO § 110
VwGO § 128
Aktenzeichen: 1A234/03 Paragraphen: HeilpraktikerG§1 VwGO§110 VwGO§128 Datum: 2008-02-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12408
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