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Berufsrecht Beruf- und Ausbildung - Lehrer Prüfungsrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
17.8.2016
2 LA 86/16
Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - Antrag auf Zulassung der Berufung
1. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch ein bereits mit der Abnahme einer vom Prüfling nicht bestandenen Erstprüfung betrauter Prüfer in der Wiederholungsprüfung zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und unvoreingenommenen Bewertung
bereit und auch fähig ist.
2. Hat ein Prüfer die Leistungen eines Prüflings in der Erstprüfung mit ungenügend bewertet und ist diese Note nach der Prüfungsordnung für eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können zu vergeben, ist dieser Prüfer nicht allein
deshalb für die Wiederholungsprüfung als von vorneherein auf eine bestimmte Bewertung festgelegt und damit befangen anzusehen.
3. Zur Rügeobliegenheit bei einer Besorgnis der Befangenheit der Prüfer.
LehrVorbDAPV ND § 22
Aktenzeichen: 2LA86/16 Paragraphen: Datum: 2016-08-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19896 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Personalvertretungsrecht Lehrer Schulrecht
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
20.4.2016
5 P 3.15
Dienststelle; Lehrerrat; Gymnasium; Schule; Brandenburg; Schulleiter; Dienstvorgesetzter; Aufgaben; Schulungsveranstaltung; Kosten; Kostentragung; Kostenerstattungsanspruch; Kostentragungspflicht; Dienststellenleiter; Leiter; Freistellung; Lohnfortzahlung; Erforderlichkeit; Gebotenheit; Mitglied; Antragsbefugnis; Personalrat; Personalvertretung; Prozessstandschaft; organschaftlich; Abtretung; Entsendung; Entsendungsbeschluss; Bindungswirkung; Angelegenheit; mitbestimmungspflichtig; innerdienstlich; personell; Maßnahme;
Haushaltsmittel; Anzeige; dienstliches Interesse; staatliches Schulamt; Schulamt; Dienststelleneigenschaft; Kostenübernahme; Beteiligung; Rechtsstellung; Hilfsantrag; automatisch; Rechtsbeschwerdeverfahren.
Zum Begriff der Dienststelle im Recht der Tragung der Kosten für die Teilnahme von Mitgliedern eines Lehrerrates an einer Schulungsveranstaltung
Dienststelle im Sinne des § 91 Abs. 6 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 PersVG BB 2009 ist das Staatliche Schulamt.
ArbGG § 93 Abs. 1 Satz 1
PersVG BB 2009 § 45 Abs. 4, § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2,
PersVG BB 2009 § 63 Abs. 1 Nr. 20, § 66 Nr. 2, § 91 Abs. 4 Satz 1 und 2 und Abs. 6,
PersVG BB 2009 § 95 Abs. 2
SchulG BB 2011 § 71 Abs. 3, § 146
ZPO § 256 Abs. 1
DAÜVV Nr. 2 b und c
Aktenzeichen: 5P3.15 Paragraphen: Datum: 2016-04-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20149 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Lehrer Schulrecht
Hessischer VGH - VG Gießen
10.03.2009
1 B 2553/08
Beendigung; Dienstobliegenheit; Entbindung; Kommissariat; Rechtsform; Verwaltungsakt
Beendigung des Kommissariats als Schulleiter
Es bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn der Dienstherr die Form des Verwaltungsaktes wählt, um einen kommissarischen Schulleiter bei Nichtbewährung von den ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu entbinden.
HSchG § 89 Abs. 3
HVwVfG § 35
Aktenzeichen: 1B2553/08 Paragraphen: HSchG§89 HVwVfG§35 Datum: 2009-03-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13649 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Lehrer Schulrecht
OVG Hamburg - VG Hamburg
16.2.2009
1 Bs 241/08
Für eine schulinterne Umsetzung auf eine Leitungsstelle ist gemäß § 96 Abs. 1 HmbSG ein Findungsverfahren nach den §§ 92 ff. HmbSG durchzuführen.
Ein Auswahlverfahren darf nur aus sachlichen Gründen abgebrochen werden.
HmbSG §§ 92ff, 96
Aktenzeichen: 1BS241/08 Paragraphen: HmbSG§92 Datum: 2009-02-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13663 Beruf- und Ausbildung - Lehrer Sonstiges
OVG NRW - VG Düsseldorf
24.01.2008
19 A 2143/06
Die Anerkennung einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erworbenen Lehramtsbefähigung kommt auch dann in Betracht, wenn eine der nordrhein-westfälischen Ersten Staatsprüfung gleichwertige Hochschulabschlussprüfung nicht nachgewiesen werden kann.
LABG NRW §§ 1 Abs. 2, 6, 9, 20
OVP § 44 Abs. 1 Satz 1
LA VO M.-V. § 14 Abs. 1
LA VO M.-V. § 16 Abs. 3
LehVDVO M.-V. § 2 Abs. 1 Satz 1
LehVDVO M.-V. § 30 Abs. 3
LehramtsprüfungsO NRW § 50 Abs. 1 a. F.
Aktenzeichen: 19A2143/06 Paragraphen: Datum: 2008-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12379 Beruf- und Ausbildung - Schulrecht Lehrer
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
28.9.2007
4 S 516/06
1. Bei einem Schullandheimaufenthalt ist ein begleitender und Aufsicht führender Lehrer grundsätzlich 24 Stunden im Dienst.
2. Ein beim morgendlichen Duschen in einem Schullandheim eintretendes Unfallereignis ist ein Dienstunfall.
Aktenzeichen: 4S516/06 Paragraphen: Datum: 2007-09-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11449 Beruf- und Ausbildung - Schulrecht Lehrer
Hessischer VGH - VG Frankfurt
04.07.2007
1 TG 752/07
Beauftragung, Bewährung, Dienstobliegenheiten, Kommissarisch, Probezeit, Schulleiter
Nichtbewährung eines kommissarischen Schulleiters
Die Beauftragung mit den Dienstobliegenheiten eines Schulleiters erfolgt zunächst vorläufig nach § 89 Abs. 3 HSchulG und nicht auf Probe oder auf Zeit nach §§ 19a, 19b HBG.
Die Nichtbewährung kann im Einzelfall auch noch nach mehr als drei Jahren festgestellt werden; § 19a Abs. 1 Satz 4 und Satz 7 HBG mit der Begrenzung der Probezeit auf zwei Jahre gelten insoweit nicht.
BRRG § 12b
HBG § 19
HBG § 19a
HBG § 19b
HSchulG § 89 Abs. 3
Aktenzeichen: 1TG752/07 Paragraphen: BRRG§§12b HBG§19 HBG§19a HBG§19b HSchulG§89 Datum: 2007-07-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11136 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Lehrer Arbeitszeit Schulrecht
VG Lüneburg
20.04.2006
1 A 952/05
Lehrerin, Arbeitszeit, Mehrbelastung, Klassenfahrt, Arbeitszeitkonto, Pflichtunterrichtsstunden, Teilzeitbeschäftigung, Unterrichtsstunden, Jahresarbeitszeit, Pauschalierung, Pflichtstundenregelung, Pflichtstundenzahl, Besoldung (Gesetzesvorbehalt), Alimentation,
Verwaltungsvorschriften, Betreuungsleistungen
Mehrarbeit einer Lehrerin durch Klassenfahrt
1. Eine Klassenfahrt gehört zur "außerunterrichtlichen" Arbeit von Lehrkräften und ist durch deren Pflichtstundenzahl nicht erfasst.
2. Nur die messbare Pflichtstundenzahl ist Ausgangspunkt und Grundlage der Lehrerbesoldung, die jedoch als Alimentation auch den Zeitaufwand für sonstige pädagogische Aufgaben grundsätzlich mitumfasst.
3. Die Regelungen zu Lehrerpflichtstunden und zu Arbeitszeitkonten durch bloße Verwaltungsvorschriften ist z.Z. (noch) unbedenklich.
4. Betreuungsleistungen während einer Klassenfahrt stellen eine deutliche Mehrbelastung dar.
5. Eine gleichheitswidrige Belastung fehlt solange, wie bei pauschalierender Betrachtung der Jahresarbeitszeit ein Ausgleich für Mehrbelastung erfolgt oder jedenfalls möglich ist.
BBesG §§ 6 I, 20
ArbZVO-Lehr § 3
NBG §§ 87, 80a Aktenzeichen: 1A952/05 Paragraphen: BBesG§6 BBesG§20 NBG§87 NBG§80a Datum: 2006-04-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8289 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Personalvertretungsrecht Lehrer Schulrecht
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Dresden
24.02.2006
6 P 4.05
Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung; Schulträger; Schulaufsichtsbehörde; Ministerium; Kultusministerium; Zustimmung; Mitwirkung; Erörterung; Unterrichtung
Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates.
SächsPersVG § 73 Abs. 2
SächsPersVG § 76 Abs. 1
SächsPersVG § 77 Nr. 2 Aktenzeichen: 6P4.05 Paragraphen: SächsPersVG§73 SächsPersVG§76 SächsPersVG§77 Datum: 2006-02-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8161 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Lehrer Schulrecht
OVG Bremen - VG Bremen
26.08.2005
2 B 158/05
Vorbereitungsdienst; Ernennung; Beamter auf Widerruf; Lehramtsbewerber; islamisches Kopftuch; Dienstpflichtverletzung; Schulfrieden, Neutralitätspflicht; Pflicht zur Rücksichtnahme; Bekenntnisfreiheit; Elternrecht; staatliches Erziehungsrecht
1. Eine Lehramtsbewerberin moslemischen Glaubens, die sich weigert, auf das Tragen des Kopftuches beim Unterrichten zu verzichten, kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Ernennung zur Beamtin auf Widerruf versagt werden.
2. Der Zulasssungsanspruch bei staatlichen Ausbildungen mit Monopolcharakter wie dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen kann nach Art 12 Abs.1 S.2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aufgestellte subjektive Zulassungsvoraussetzungen beschränkt werden, die dem Schutz eines wichtigen und sicherungsbedürftigen Gemeinschaftgutes vor möglichen Nachteilen oder Gefahren zu dienen bestimmt oder geeignet sind (BVerwGE 64,142 mNw.). Ein derartiges Gemeinschaftsgut ist der staatliche Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs.1 GG).
3. Den staatlichen Erziehungsauftrag sichernde gesetzliche Regelungen über die Aufgaben der Lehr- und Betreuungskräfte einschließlich der Referendare/innen beim Unterrichten sind zugleich subjektive Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst,
da sie über die Regelung von Dienstpflichten mittelbar auch unerlässliche Eignungsvoraussetzungen für das Lehramt festlegen.
4. Einem Lehramtsbewerber, der prinzipiell nicht bereit ist, bestimmten gesetzlich geregelten Dienstpflichten für Referendare/innen beim Unterrichten zu genügen, fehlt - ohne dass es dazu einer Prognoseentscheidung bedarf - die beamtenrechtliche Eignung i.S. des Art.33 Abs.2 GG, zu der die unbedingte Bereitschaft gehört, entsprechend dem zu leistenden Diensteid u.a. die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen (vgl. § 58 BremBG).
5. § 59 b Abs.4 u. 5 BremSchulG begründen für moslemische Lehrkräfte die Dienstpflicht, in der Schule auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten. Diese Pflicht gilt bei der Erteilung von Unterricht auch für Referendarinnen.
6. § 59 b Abs.4 u. 5 BremSchulG begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken BremSchulG § 59 b
GG Art. 4
GG Art. 6 Abs. 2
GG Art. 7 Abs. 1
BremBG § 33 Abs. 2
BremBG § 58 Aktenzeichen: 2B158/05 Paragraphen: BremBG§33 BremBG§58 GGArt.4 GGArt.6 GGArt.7 Datum: 2005-08-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7696
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