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Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Zwangsgeld
BVerwG - VGH Baden-WEürttemberg - VG Sigmaringen
9.5.2019
4 C 2.18
Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat; Mindestinhalt; Rechtsbehelfsbelehrung; Sinn und Zweck; Vorlagepflicht; Warnfunktion; obiter dictum;
Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO
§ 58 Abs. 1 VwGO verlangt keine Belehrung über den Beginn der einzuhaltenden Frist.
VwGO § 58 Abs. 1 und 2
RSprEinhG § 2 Abs. 1
Aktenzeichen: 4C2.18 Paragraphen: Datum: 2019-05-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22181 Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Zwangsgeld
OVG Sachsen-Anhalt
08.02.2006
2 M 211/05
Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen
1. Die für vertragliche Beziehungen (zwischen Kaufleuten) entwickelten Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens finden im öffentlich-rechtlichen Subordinationsverhätnis keine Anwendung. Das bloß Schweigen der Behörde stellt grundsätzlich keine Willenserklärung der Behörde und damit keinen Verwaltungsakt dar.
2. Zwar steht die Entscheidung über die Festsetzung eines Zwangsgelds grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Wie die Baueinstellungsverfügung selbst stellt aber die sich bei einem Verstoß hiergegen anschließende Zwangsgeldfestsetzung eine intendierte Ermessensentscheidung dar. Es müssen daher besondere Gründe vorliegen, um eine gegenteilige
Entscheidung zu rechtfertigen. Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, bedarf es insoweit auch keiner Begründung.
3. Ob den Pflichtigen ein Verschulden am Verstoß gegen die Baueinstellungsverfügung trifft, ist für die Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung ohne Bedeutung. Eine Zwangsgeldfestsetzung
hat keinen Strafcharakter; sie stellt ausschließlich ein Beugemittel dar, mit dem der Pflichtige zu der auferlegten Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst werden soll.
4. Bei der Festsetzung des in bestimmter Höhe angedrohten Zwangesgelds ist hinsichtlich der Höhe des Zwangsgelds im Regelfall keine (erneute) Ermessensausübung geboten (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 22.04.2002 - 1 EO 184/02 - NVwZ-RR 2002, 808).
SOG SA § 56
SOG SA § 53 Aktenzeichen: 2M211/05 Paragraphen: Datum: 2006-02-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8199 Bau- und Bodenrecht - Bauaufsicht Zwangsgeld
VG Frankfurt am Main
02.07.2004
6 G 2598/04
Festsetzung eines Zwangsgeldes im Baurecht Aktenzeichen: 6G2598/04 Paragraphen: Datum: 2004-07-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4243
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