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Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Brandschutz Rechtsmittelrecht
Bayerischer VGH - VG Regensburg
27.8.2019
15 ZB 19.428
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds; Beseitigungsanordnung; Materielle Anforderungen an eine Brandwand / Gebäudeabschlusswand (Nichtbrennbarkeit von Außenwandbekleidungen und Dämmstoffen); Ablehnung eines bedingten Beweisantrags (keine Entscheidungserheblichkeit);
Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei ausgelaufenem Recht
GG Art 103 Abs 1
VwGO § 108 Abs 2, § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 4
Aktenzeichen: 15ZB19.428 Paragraphen: Datum: 2019-08-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22505 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Rechtsmittelrecht Bauleitplanung Baugenehmigungsrecht Gewerbgebiet
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
21.5.2019
5 N 4.19
Berufungszulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler; Aufklärungsmangel; Bauvorbescheid; unbeplanter Innenbereich; Hotel; Einzelhandel; großflächiger -; Wohnnutzung; Einfügen; nähere Umgebung; städtebauliche Zäsur; faktisches Kerngebiet;
faktisches Gewerbegebiet; ähnliche Nutzungsart; Rahmenüberschreitung; bodenrechtliche Spannungen; negative Vorbildwirkung; Aussonderung; Unruhe; lärmbelastetes Umfeld
VwGO § 86 Abs 1, § 124, § 124a
BauGB § 34 Abs 1
BauNVO § 7 Abs 1
Aktenzeichen: 5N4.19 Paragraphen: Datum: 2019-05-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21936 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Baugenehmigungsrecht Rechtsmittelrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
21.5.2019
5 N 5.19
RAW-Gelände, Revaler Viereck
Berufungszulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler; Aufklärungsmangel; Baugenehmigung; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Stellplatzanlage; Verkehrssicherheit; Sachbescheidungsinteresse
VwGO § 86 Abs 1, § 124, § 124a
BauO BE § 16 Abs 1
Aktenzeichen: 5N5.19 Paragraphen: Datum: 2019-05-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21962 Bau- und Bodenrecht - Flächennutzungsplan Rechtsmittel
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
24.8.2016
12 ME 147/16
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Flächennutzungsplanänderung; einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren
Ein Grundstückseigentümer, der sich gegen die in einem Flächennutzungsplan vorgesehene Darstellung einer Positivfläche für die Nutzung von Windenergie in seinem Umfeld wenden will, kann nicht vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gegen die Genehmigung und
Bekanntmachung dieses Flächennutzungsplans beanspruchen.
BauGB § 6
VwGO § 42 Abs 2, § 47 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 12ME147/16 Paragraphen: Datum: 2016-08-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19953 Bau- und Bodenrecht - Rechtsmittel
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
24.8.2015
9 S 1418/15
Die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem im Wege der einstweiligen Anordnung eine Untersagung für einen schon bei der Beschwerdeerhebung verstrichenen Zeitraum ausgesprochen wurde, ist grundsätzlich mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
Aktenzeichen: 9S1418/15 Paragraphen: Datum: 2015-08-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19346 Bau- und Bodenrecht - Regionalplanung Rechtsmittel
BVerwG - VGH Baden-Württemberg
16.4.2015
4 CN 2.14
Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm; Unvollständigkeit; Normerlass; Normergänzung; Normenkontrollverfahren; Feststellungsklage.
Ein Antrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, der nicht auf Feststellung der Unwirksamkeit, sondern auf Feststellung der Ergänzungsbedürftigkeit einer untergesetzlichen Norm gerichtet ist, ist im Normenkontrollverfahren nicht statthaft.
VwGO § 43, § 47 Abs. 1 Nr. 2
Aktenzeichen: 4CN2.14 Paragraphen: Datum: 2015-04-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19079 Bau- und Bodenrecht - Regionalplanung Rechtsmittel Windenergieanlagen
Thüringer OVG
8.4.2014
1 N 676/12
Normenkontrolle eines Regionalplans; Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung; Differenzierung zwischen "harten" und "weichen" Tabuzonen; Waldgebiete
1. Scheidet der Träger der Regionalplanung bei der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen bestimmte Flächen als "Ausschlussflächen" von vornherein aus dem Kreis der für eine Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen aus, muss er hierbei deutlich machen, ob die Flächen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für eine Windenergienutzung nicht in Betracht kommen ("harte" Tabuzonen) oder ob auf ihnen die Windenergienutzung nach seinen planerischen Vorstellungen ausgeschlossen sein soll ("weiche" Tabuzonen). Wird er diesen Anforderungen nicht gerecht, liegt ein Fehler im Abwägungsvorgang vor, der zur Unwirksamkeit der Konzentrationsplanung führen kann (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - und vom 11.04.2013 - 4 CN 2.12 - jeweils in juris).
2. Wälder, die nicht zu den geschützten Waldgebieten im Sinne des § 9 Abs. 1 ThürWaldG gehören, lassen sich nicht als "harte" Tabuzonen einordnen.
3. Die Ausschlusskriterien "Gebiet mit hoher und sehr hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Windenergieanlagen" und "Gebiet mit hoher und sehr hoher Empfindlichkeit der landschaftsgebunden Erholung gegenüber Windenergieanlagen" lassen sich jedenfalls nicht als "harte" Tabukriterien einordnen. Ob sie "weiche" Tabukriterien darstellen können, bleibt offen.
VwGO § 47 Abs 2 S 1
BauGB § 35 Abs 3 S 3
ROG vom 22.12.2008 § 7 Abs 1 S 2, § 7 Abs 2 S 1, § 12 Abs 3 S 2
Aktenzeichen: 1N676/12 Paragraphen: Datum: 2014-04-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19113 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Bauleitplanung Märkte Rechtsmittelrecht Fristen
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
20.4.2012
8 S 198/11
1. Es stellt keine teilweise Rücknahme der Berufung dar, wenn in der Berufungsbegründungsfrist ein eingeschränkter Antrag gestellt wird, nachdem in der Berufungsschrift ohne Einschränkung erklärt worden war, es werde Berufung eingelegt (so bereits - zum Revisionsverfahren - BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 6/89 - NJW 1992, 703).
2. Die für einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB in ländlichen Gemeinden (Grund- und Nahversorgungszentrum) zumindest erforderliche Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung setzt ein Warenangebot voraus, das den kurzfristigen
Bedarf und Teile des mittelfristigen Bedarfs abdeckt. Dabei muss das Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs aber nur die wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Bedarfs befriedigen, insbesondere die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln.
Ein Angebot von Waren aller Art ist insoweit nicht erforderlich [a. A. wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 - NVwZ 2007, 727].
3. Hat ein Lebensmittelgeschäft nur sehr eingeschränkte Öffnungszeiten (hier: donnerstags bis samstags), ist sein Warenangebot nicht zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs ausreichend.
4. In den Gemeinden Gomaringen, Dußlingen und Nehren existieren keine zentralen Versorgungsbereiche.
Aktenzeichen: 8S198/11 Paragraphen: Datum: 2012-04-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16523 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Nachbar/Nachbarrecht Lärmschutz rechtsmittelrecht
BVerwG - Hessischer VGH
20.7.2011
4 BN 22/11
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche.
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Revision.
Aktenzeichen: 4BN22/11 Paragraphen: Datum: 2011-07-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16151 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Rechtsmittel
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
22.3.2010
8 S 3293/08
Hat ein Bauantragsteller, dessen Bauantrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB zurückgestellt wurde, gegen die Zurückstellung Widerspruch und sodann eine auf Erteilung der Baugenehmigung gerichtete Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage erhoben, so tritt allein dadurch, dass die sofortige Vollziehung der Zurückstellung angeordnet wird, keine Erledigung des Verpflichtungsbegehrens entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ein.
Aktenzeichen: 8S3293/08 Paragraphen: VwGO§113 BauGB§15 Datum: 2010-03-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14794
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