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Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung Hochspannungsleitungen
OVG Lüneburg
15.4.2019
7 MS 73/18
Planfeststellung für den Ersatzneubau einer Hochspannungsleitung; vorläufiger Rechtsschutz im Abänderungsverfahren
1. Das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO wird durch die Regelungen zum vorläufigen Rechtsschutz im Fachplanungsrecht - hier in § 43e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 EnWG - nicht verdrängt.
2. Bei einem Abänderungsbegehren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gelten etwaige im Fachplanungsrecht vorgesehene Fristen für die nachträgliche Einlegung und Begründung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend.
EnWG § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, § 43e Abs 1 S 2, § 43e Abs 2
VwGO § 80 Abs 5, § 80 Abs 7 S 1, § 80 Abs 7 S 2
Aktenzeichen: 7MS73/18 Paragraphen: Datum: 2019-04-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21815 Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung
Bayerischer VGH
22.2.2019
8 AS 19.40002
8 AS 19.40003
8 AS 19.40004
Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken, Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen, Sofortvollzug, Planrechtfertigung, Interessenabwägung, Bedeutung des Hochwasserschutzes
Der Schutz vor Hochwasser ist ein Gemeinwohlbelang von überragender Bedeutung, der regelmäßig eine Anordnung des Sofortvollzugs einer Planfeststellung für die Errichtung einer Hochwasserschutzmaßnahme rechtfertigen kann
VwGO § 80 Abs 5, § 80a Abs 3
WHG § 67 Abs 2, § 69 Abs 1, § 70 Abs 1
Aktenzeichen: 8AS19.40002 Paragraphen: Datum: 2019-02-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21737 Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung
OVG Berlin-Brandenburg
29.11.2018
11 S 69.18
Vorzeitige Besitzeinweisung; EUGAL; Verweis auf vorgreifliches Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss
EnWG § 44
VwGO § 80 Abs 5
Aktenzeichen: 11S69.18 Paragraphen: Datum: 2018-11-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21368 Verkehrswegerecht Bau- und Bodenrecht - Luftverkehrsrecht Planfeststellung Baugenehmigungsrecht
Hessischer VGH
8.8.2018
9 C 1231/15.T
Luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Terminalhochbauten auf einem Flughafengelände; Baugenehmigungspflicht
1. In einem luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassene Terminalhochbauten auf dem Flughafengelände unterliegen als Sonderbauten der Baugenehmigungspflicht nach den Vorschriften der Hessischen Bauordnung.(Rn.30)
2. Die Baugenehmigungspflichtigkeit der Terminalhochbauten hat aber nur zur Folge, dass ein Genehmigungsverfahren bei der Baugenehmigungsbehörde durchzuführen ist; der Umfang der Prüfungspflicht dieser Behörde und damit der Gegenstand der Baugenehmigung wird damit nicht näher bestimmt.(Rn.31)
3. Soweit im Planfeststellungsbeschluss eine abschließende Regelung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Hochbauten erfolgt ist, ist kein Raum mehr für eine solche Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde und für eine entsprechende Regelung in der Baugenehmigung.(Rn.32)
4. Dem steht auch nicht der bauplanungsrechtliche Prüfungsmaßstab des § 58 Abs. 1 Nr. 1 HBO 2011 entgegen, denn dieser wird durch § 38 Satz 1 BauGB modifiziert.(Rn.33)
HBO HE 2018 § 58 Abs 1 Nr 1, § 4 Abs 1
BauGB § 38 S 1
VwVfG HE § 75
LuftVG § 8 Abs 4 S 1
Aktenzeichen: 9C1231/15 Paragraphen: Datum: 2018-08-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21887 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Planfeststellung Eilbedürfnis
BVerwG
5.7.2018
9 VR 1.18
Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; Vordringlicher Bedarf; aufschiebende Wirkung;
Eilrechtsschutz bei Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs
Bei der Änderung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses handelt es sich für sich genommen um keine später eintretende Tatsache, die die gesetzliche Frist (§ 17e Abs. 4 FStrG bzw. § 5 Abs. 2 VerkPBG) für einen Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erneut in Gang setzt. Ein Aussetzungsantrag kann grundsätzlich nur auf solche Regelungen des Planänderungsbeschlusses gestützt werden, die Rechte des Betroffenen erstmals oder weitergehend als ursprünglich berühren.
VerkPBG § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2
FStrG § 17e Abs. 2 Satz 2, Abs. 4
VwGO § 80 Abs. 5
Aktenzeichen: 9VR1.18 Paragraphen: Datum: 2018-07-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21055 Bau- und Bodenrecht Sonstige Rechtsgebiete - Planfeststellung Energierecht
OVG Greifswald
31.5.2018
5 KM 213/18 OVG
Energierecht
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, energierechtliche Planfeststellung fürn geplante Gasleitung "Nord Stream 2"
Eilantrag gegen Gasversorgungsleitung Nord Stream 2; Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage
VwGO § 80a Abs 3, § 80 Abs 5
EnWG § 43e
Aktenzeichen: 5KM213/18 Paragraphen: Datum: 2018-05-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21013 Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung
BVerwG
14.3.2018
4 A 5.17
Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Bedrängende Wirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Bindungswirkung; Bundesfachplanung; Einheitliche Entscheidung; Einheitliches Planfeststellungsverfahren; Enteignungsrechtliche Vorwirkung; Erbbaurecht; Erdkabel; Erdrückende Wirkung; Ergänzendes Verfahren; Erheblicher Abwägungsfehler; FFH-Gebiet; Gemeinsame Anlage; Gemengelage; Gleichstromleitung; Hybridsystem; Höchstspannungsfreileitung; Immissionsrichtwert; Irrelevante Zusatzbelastung; Kausalität; Korona-Ionen; Kostenvergleich; Kumulation; Künftige Vorhaben; Luftschadstoffe; Lärmimmissionen; Minimierungsgebot; Niederfrequenzanlage; Planfeststellung; Prognose; Präklusion; Relativer Verfahrensfehler; Sachzusammenhang; Schutzzweck; Siedlungsstruktur; TA Lärm; Technische Sicherheit; Trassenalternative; Umweltverträglichkeitsprüfung; Untrennbarer Sachzusammenhang; Verfahrensfehler; Vorbelastung; Wechselstromleitung; Wegfall der Präklusion; Wertminderung; Wohnungseigentum; Zeitlicher Zusammenhang; Zusatzbelastung; Überspannung; Überspannungsverbot;
1. Zwischen zwei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben fehlt der für eine einheitliche Planfeststellung nach § 78 Abs. 1 VwVfG notwendige zeitliche Zusammenhang, wenn die gesetzliche Ausgestaltung der Planungen die Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für eines
dieser Vorhaben im Zeitpunkt der Planfeststellung des anderen Vorhabens nicht zulässt.
2. § 4 Abs. 2 Satz 1 der 26. BImSchV verlangt eine Minimierung der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder nach Maßgabe des vernünftigen Optimums. Das Minimierungsgebot setzt sich nicht stets in vollem Umfang durch, sondern kann in einer Bewertung
der konkreten Einzelfallumstände hinter anderen Belangen zurücktreten.
3. § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV findet auf die Bewertung der Immissionen von parallel verlaufenden Höchstspannungsfreileitungen als linienförmige, immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Infrastruktureinrichtungen keine entsprechende Anwendung.
4. Die Annahme einer erdrückenden Wirkung auf die umliegende Bebauung ist bei den Masten von Höchstspannungsfreileitungen Extremfällen vorbehalten. Optische Beeinträchtigungen unterhalb dieser Schwelle können aber abwägungserheblich sein.
4. BImSchV § 1 Abs. 1 und 3
26. BImSchV § 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 4 Abs. 2 und 3
39. BImSchV § 27
BBPlG § 4 Abs. 1
BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BNatSchG § 15 Abs. 2, § 44 Abs. 1
EnLAG § 1 Abs. 1 und 3, § 2 Abs. 1
EnWG § 43 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 und 9, § 45 Abs. 2 Satz 1, § 49 Abs. 1
ErbbauRG § 1 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1
NABEG §§ 4, 5 Abs. 1 Satz 4, §§ 6, 7 Abs. 4, §§ 18, 19, 26
TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2, Nr. 4.2, Nr. 6.1, Nr. 6.6, Nr. 6.7
UmwRG § 4 Abs. 1a, § 7 Abs. 4 und 6, § 8 Abs. 1 Satz 1
UVPG § 3b Abs. 1 Satz 1, §§ 6, 9 Abs. 1a Nr. 5
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6
VwVfG §§ 46, 73 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5, § 74 Abs. 2 Satz 3, § 75 Abs. 1a, § 78 Abs. 1
WEG § 10 Abs. 1
Aktenzeichen: 4A5.17 Paragraphen: Datum: 2018-03-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20968 Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung
BVerwG
14.3.2018
4 A 5.17
Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Bedrängende Wirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Bindungswirkung; Bundesfachplanung; Einheitliche Entscheidung; Einheitliches Planfeststellungsverfahren; Enteignungsrechtliche Vorwirkung; Erbbaurecht; Erdkabel; Erdrückende Wirkung; Ergänzendes Verfahren; Erheblicher Abwägungsfehler; FFH-Gebiet; Gemeinsame Anlage; Gemengelage; Gleichstromleitung; Hybridsystem; Höchstspannungsfreileitung; Immissionsrichtwert; Irrelevante Zusatzbelastung; Kausalität; Korona-Ionen; Kostenvergleich; Kumulation; Künftige Vorhaben; Luftschadstoffe; Lärmimmissionen; Minimierungsgebot; Niederfrequenzanlage; Planfeststellung; Prognose; Präklusion; Relativer Verfahrensfehler; Sachzusammenhang; Schutzzweck; Siedlungsstruktur; TA Lärm; Technische Sicherheit; Trassenalternative; Umweltverträglichkeitsprüfung; Untrennbarer Sachzusammenhang; Verfahrensfehler; Vorbelastung; Wechselstromleitung; Wegfall der Präklusion; Wertminderung; Wohnungseigentum; Zeitlicher Zusammenhang; Zusatzbelastung; Überspannung; Überspannungsverbot;
1. Zwischen zwei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben fehlt der für eine einheitliche Planfeststellung nach § 78 Abs. 1 VwVfG notwendige zeitliche Zusammenhang, wenn die gesetzliche Ausgestaltung der Planungen die Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für eines
dieser Vorhaben im Zeitpunkt der Planfeststellung des anderen Vorhabens nicht zulässt.
2. § 4 Abs. 2 Satz 1 der 26. BImSchV verlangt eine Minimierung der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder nach Maßgabe des vernünftigen Optimums. Das Minimierungsgebot setzt sich nicht stets in vollem Umfang durch, sondern kann in einer Bewertung
der konkreten Einzelfallumstände hinter anderen Belangen zurücktreten.
3. § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV findet auf die Bewertung der Immissionen von parallel verlaufenden Höchstspannungsfreileitungen als linienförmige, immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Infrastruktureinrichtungen keine entsprechende Anwendung.
4. Die Annahme einer erdrückenden Wirkung auf die umliegende Bebauung ist bei den Masten von Höchstspannungsfreileitungen Extremfällen vorbehalten. Optische Beeinträchtigungen unterhalb dieser Schwelle können aber abwägungserheblich sein.
4. BImSchV § 1 Abs. 1 und 3
26. BImSchV § 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 4 Abs. 2 und 3
39. BImSchV § 27
BBPlG § 4 Abs. 1
BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BNatSchG § 15 Abs. 2, § 44 Abs. 1
EnLAG § 1 Abs. 1 und 3, § 2 Abs. 1
EnWG § 43 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 und 9, § 45 Abs. 2 Satz 1, § 49 Abs. 1
ErbbauRG § 1 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1
NABEG §§ 4, 5 Abs. 1 Satz 4, §§ 6, 7 Abs. 4, §§ 18, 19, 26
TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2, Nr. 4.2, Nr. 6.1, Nr. 6.6, Nr. 6.7
UmwRG § 4 Abs. 1a, § 7 Abs. 4 und 6, § 8 Abs. 1 Satz 1
UVPG § 3b Abs. 1 Satz 1, §§ 6, 9 Abs. 1a Nr. 5
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6
VwVfG §§ 46, 73 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5, § 74 Abs. 2 Satz 3, § 75 Abs. 1a, § 78 Abs. 1
WEG § 10 Abs. 1
Aktenzeichen: 4A5.17 Paragraphen: Datum: 2018-03-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20969 Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung Hochspannungsleitungen Abstand/Grenzen
BVerwG
31.7.2017
4 B 12.17
Energieleitung; Unwesentliche Änderung; Drittschutz; Freistellung; Unterbleibensbescheid; Abstandsfläche.
§ 43f Satz 2 Nr. 3 EnWG ist drittschützend.
EnWG § 43f
LuftVG § 8 Abs. 3 a.F.
VwVfG § 74 Abs. 7
Aktenzeichen: 4B12.17 Paragraphen: Datum: 2017-07-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20595 Umweltrecht Bau- und Bodenrecht - Planfeststellung Hochspannungsleitungen
BVerwG
22.6.2017
4 A 18.16
Höchstspannungsfreileitung; Planfeststellungsbeschluss; Bundesbedarfsplan; Klagebefugnis; Planerische Rechtfertigung; Schädliche Umwelteinwirkung; Niederfrequenzanlage; Elektrische Feldstärke; Magnetische Flussdichte; Trassenverlauf; Abwägungsausfall; Abwägungskontrolle; Mehrkosten; Kostenschätzung; Begründungsmangel; Abwägungsmangel; Abwägungsergebnis; Kausalität; Ergebnisrelevanz; Konkrete Möglichkeit; Abstand; Optische Barriere; Erdrückende Wirkung; Erdkabel.
Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung
1. Bei der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung sind die zu erwartenden Kosten in der Abwägung zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn sie einen privaten Vorhabenträger belasten.
2. Entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde maßgeblich aus Kostengründen für eine bestimmte Trassenvariante, so muss dieser Entscheidung eine Kostenschätzung zugrunde gelegt werden.
26. BImSchV § 3 Abs. 2
BBPlG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 2, § 6
BImSchG § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
EnWG § 43 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4
LVwG SH § 136 Abs. 2, § 141 Abs. 1 Satz 2, § 142 Abs. 1a
TA Lärm Ziff. 6.1, Ziff. 6.6
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6
Aktenzeichen: 4A18.16 Paragraphen: Datum: 2017-06-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20594
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