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Bau- und Bodenrecht - Kleingartenrecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
17.12.2004
2 L 294/03
Kleingarten, Dauerkleingarten, Nutzungsfaktor, Vorteil
Privilegierung für Kleingärten bei der Verteilung des Ausbauaufwands
Sieht eine Satzung besondere Verteilungsregelungen für "Dauerkleingärten" vor, so wird diese Bestimmung nicht durch jede kleingärtnerische Nutzung, sondern nur durch eine solche erfüllt, die den Anforderungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleinGG genügt; das setzt voraus, dass der Kleingarten Teil einer Kleingarten-Anlage ist.
BKleinGG § 1 I Nr. 2 Aktenzeichen: 2L294/03 Paragraphen: BKleinGG§1 Datum: 2004-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6320 Bau- und Bodenrecht - Kleingartenrecht Sonstiges
13.09.2001
3 C 31.00
Die von einer Gemeinde ermöglichte Nutzung eines Anwesens als Vereinshaus eines
Kleingartenvereins dient einem Zweck, der eine Zuordnung als kommunales Finanzvermögen rechtfertigt.
Diente das Vereinshaus zugleich als öffentlich zugängliche Gaststätte, so hängt die
Zuordnung davon ab, welcher Nutzungsanteil überwog. Bei einer gemischt genutzten Gaststätte kommt es insoweit vor allem darauf an, ob die Gäste, Konsumenten oder Käufer in ihrer Mehrzahl einen Vereinsbezug aufwiesen oder nicht.
Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus; öffentlich zugängliche Gaststätte; Mischnutzung; Nutzung.
EV Art. 22 Abs. 1 Satz 1
VZOG § 1 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 4
Aktenzeichen: 3C31.00 Paragraphen: EVArt.22 VZOG§1 Datum: 2001-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=313
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