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Bau- und Bodenrecht Schadensrecht - Denkmalschutzrecht Amtshaftungsrecht
BGH - OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
6.6.2013
III ZR 196/12
Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kulturdenkmallisten; Fassung: 2. Juli 1993) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der Denkmalschutzbehörden.
BGB § 839
DSchG BW § 2
VVBW-2139-WM-19831228-01-SF vom 02.07.1993
Aktenzeichen: IIIZR196/12 Paragraphen: BGB§839 DSchGBW§2 Datum: 2013-06-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17828 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Haftungsrecht
BGH - OLG München - LG Ingolstadt
25.10.2012
III ZR 29/12
Im Baugenehmigungsverfahren obliegen der Gemeinde bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB keine den Bauwilligen schützenden Amtspflichten, wenn die Baugenehmigungsbehörde nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. landesrechtlichen Vorschriften das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen ersetzen kann. Dies gilt auch dann, wenn der (einfache) Bebauungsplan, dessen Festsetzungen das Bauvorhaben widerspricht und auf dessen Inhalt die Verweigerung des Einvernehmens gestützt wird, unwirksam ist, auch wenn dies gerichtlich noch nicht festgestellt wurde (Fortführung von Senatsurteil vom 16. September 2010, III ZR 29/10, BGHZ 187, 51).
BGB § 839
BauGB § 36 Abs 1, § 36 Abs 2 S 3
BauO Bay Art 74 aF
Aktenzeichen: IIIZR29/12 Paragraphen: BGB§839 BauGB§36 BauOBayArt.74 Datum: 2012-10-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17036 Bau- und Bodenrecht - Haftungsrecht
BVerfG - BGH - OLG Stuttgart
15.9.2011
1 BvR 2232/10
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch die Versagung einer Geldentschädigung wegen Nichtumsetzung eines Bebauungsplans nach §§ 42, 43 Abs 3 S 1 BauGB
GG Art 14 Abs 1 S 1, Art 14 Abs 1 S 2
BauGB § 40 Abs 1, § 42, § 43 Abs 3 S 1
Aktenzeichen: 1BvR2232/10 Paragraphen: GGArt.14 BauGB§40 BauGB§42 BauGB§43 Datum: 2011-09-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16161 Schadensrecht Bau- und Bodenrecht - Amtshaftungsrecht Windernergieanlagen
OLG Köln - LG Köln
10.3.2011
7 U 158/10
Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland liegt vor, wenn die zuständige Behörde einem Hersteller von Gefahrenfeuern für die Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen ein Zertifikat ohne die erforderliche Sachverhaltsermittlung erteilt und die
Nachtgefahrenfeuer tatsächlich nicht den internationalen und nationalen Vorgaben entsprechen. Die Betreiber von Windkraftanlagen haben einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen daraus entsteht, dass diese Nachtgefahrenfeuer nicht die bestandskräftigen Auflagen in den Genehmigungsbescheiden erfüllen.
GG Art 34
BGB § 839
Aktenzeichen: 7U158/10 Paragraphen: BGB§839 GGArt.34 Datum: 2011-03-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16639 Bau- und Bodenrecht - Haftungsrecht
BGH - OLG Koblenz - LG Trier
22.1.2009
III ZR 197/08
Zur haftungsrechtlichen Zuordnung eines Schadens, der dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen
Aufhebung einer Baugenehmigung dadurch entstanden ist, dass der vom
Bauherrn beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den vertraglich zugesagten "pauschalen Schadensersatz" verlangt hat.
BGB § 839 D
Aktenzeichen: IIIZR197/08 Paragraphen: BGB§839 Datum: 2009-01-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13600 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Haftungsrecht Sonstiges
OLG Naumburg - LG Stendal
27.11.2008
1 U 43/08
1. Wird eine Gemeinde i. S. v. § 36 BauGB am Baugenehmigungsverfahren beteiligt, so hat sie ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben zu erteilen, wenn sie innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einen Versagungsgrund nicht feststellen kann.
2. Zum Verschuldensmaßstab und zur Feststellung des Verschuldens von Gemeinderatsmitgliedern (hier: bei rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Errichtung von Putenmastanlagen im unbeplanten Außenbereich).
BauGB § 36
Aktenzeichen: 1U43/08 Paragraphen: BauGB§36 Datum: 2008-11-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13523 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Haftungsrecht
OLG Brandenburg - LG Frankfurt/Oder
25.11.2008
2 U 28/07
Entschädigungsanspruch gegen einen Landkreis auf Grund einer rechtswidrigen Baugenehmigung
1. Hätte ein Kläger auf entsprechenden gerichtlichen Hinweis zur Höhe des Schadens näher vortragen und die bisher nur durch Rechnungen belegten Schadenspositionen substantiiert darlegen können, stellt das Unterlassen des Hinweises auf den nicht ausreichenden Klägervortrag
einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar.
2. Der Anwendungsbereich des § 38 OBG ist auch in Ansehung der Tätigkeit der brandenburgischen Bauordnungsbehörden eröffnet. Gerade auch in der Erteilung einer Baugenehmigung liegt zugleich eine ordnungsbehördliche Maßnahme gegenüber dem antragstellenden Bauherrn.
3. Allein die nicht näher substantiierte Behauptung eines Nachbarn, das geplante Bauvorhaben verstoße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften, reicht nicht aus, ernstliche, ein Mitverschulden begründende Zweifel des Bauherrn am Bestand der Baugenehmigung zu bejahen.
4. Fällt dem mit der Genehmigungsplanung beauftragten Architekten ein Verschulden zur Last, weil er es unterlassen hat, die bei dem Bauvorhaben einzuhaltenden Abstandsflächen zu beachten, muss sich der Bauherr dieses Verschulden in entsprechender Anwendung des § 278 BGB zurechnen lassen.
OBG Bbg § 38
OBG Bbg § 39 Abs 4
OBG Bbg § 41 Abs 1
OBG Bng § 44 Abs 2 S 2
ZPO § 139
Aktenzeichen: 2U28/07 Paragraphen: OBGBbg§38 OBGBbg§39 OBGBbg§41 OBGBbg§44 ZPO§139 Datum: 2008-11-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13822 Schadensrecht Bau- und Bodenrecht - Amtshaftungsrecht Haftungsrecht
BGH - OLG Rostock - LG Schwerin
26.6.2008
III ZR 118/07
Stellt der Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen einen Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung für ein im Eigentum der GmbH stehendes Grundstück, so ist diese bei rechtswidriger Ablehnung des Antrags grundsätzlich nicht geschützter "Dritter" im amtshaftungsrechtlichen Sinn.
BGB § 839 Cb, Fe
Aktenzeichen: IIIZR118/07 Paragraphen: BGB§839 Datum: 2008-06-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12544 Bau- und Bodenrecht - Haftungsrecht
BGH - OLG Koblenz - LG Trier
11.1.2007
III ZR 116/06
Zum (hier verneinten) Mitverschulden eines Bauherrn, der es unterlassen hat, die Bauaufsichtsbehörde nach Rücknahme einer bestandskräftigen Baugenehmigung auf ihm günstige Stellungnahmen der übergeordneten Behörde hinzuweisen.
BGB § 839 D; § 254 Cb, Dc
Aktenzeichen: IIIZR116/06 Paragraphen: BGB§839 BGB§254 Datum: 2007-01-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10161 Bau- und Bodenrecht - Veränderungssperre Haftungsrecht
BGH - OVG Rheinland-Pfalz - VG Mainz
30.11.2006
III ZR 352/04
a) Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist.
b) Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer
der Sperre nicht beachtet worden ist.
BGB § 839 Fe
BauGB § 14
Aktenzeichen: IIIZR352/04 Paragraphen: BGB§839 BauGB§14 Datum: 2006-11-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9829
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