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Bau- und Bodenrecht - Bauordnungsrecht Denkmalschutzrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
6.4.2020
1 LA 114/18
Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch eine Werbeanlage (Umgebungsschutz)
Die Beeinträchtigung eines Denkmals im Sinne von § 8 Satz 1 NDSchG liegt vor, wenn der nach der historischen Konzeption gewünschte städtebauliche Eindruck durch das hinzutretende Vorhaben gestört wird.
DSchG ND § 3 Abs 3, § 8
Aktenzeichen: 1LA114/18 Paragraphen: Datum: 2020-04-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22882 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
VGH Hessen - VG Gießen
10.2.2020
3 B 750/19
1. Bei der von der Denkmalschutzbehörde vorzunehmenden Beurteilung, ob von Baumaßnahmen im Umfeld von Einzelkulturdenkmälern oder Gesamtanlagen Beeinträchtigungen auf den Wert der Kulturdenkmäler ausgehen, handelt es sich um einen Abwägungsprozess. Bei diesen sind die Interessen der Eigentümer an einer flexiblen, profitablen und zeitgemäßen Nutzung ihres Eigentums,sowie das öffentliche Interesse am Schutz, am Erhalt und der
Abwehr von Gefahren für Kulturdenkmäler zum Ausgleich zu bringen.
2. Der Eigentümer einer denkmalgeschützten Anlage hat im Regelfall keinen Anspruch auf vollständiges Unterlassen aller baulichen Maßnahmen in der Nachbarschaft seines geschützten Kulturdenkmals, sondern kann nur diejenigen Maßnahmen abwehren, die mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft des in seinem Eigentum stehenden
Kulturdenkmals einhergehen.
3. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Investitionen des Eigentümers in sein Denkmal nicht zu einer regelhaften Steigerung der Denkmalwürdigkeit führen.
VwGO § 146
HBO § 6 Abs 10, § 63 Abs 1, § 73 Abs 1
BauGB § 34 Abs 1
Aktenzeichen: 3B750/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22876 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
VGH Hessen - VG Frankfurt
15.11.2019
3 B 71/19
1. Wird eines von zwei im Jugendstil errichteten Doppelhäusern, die Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut und im Krieg teilweise zerstört worden sind, unter Einbindung des Denkmalschutzes nach historischem Vorbild wieder hergerichtet, kann dies für die städtebauliche
Vertretbarkeit der Baumaßnahme gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 HBO sprechen.
2. Stellt die denkmalrechtlich gewollte Wiederherstellung eines Mansardendaches einschließlich eines "Türmchens" die Rekonstruktion eines im Krieg zerstörten Dachaufbaus eines in der Denkmaltopographie aufgeführten Kulturdenkmals dar, ist die Rekonstruktion nicht nur städtebaulich vertretbar, sondern unter dem Gesichtspunkt des denkmalgerechten Wiederaufbaus auch erwünscht.
3. Bei einer Abweichungsentscheidung von den kraft Gesetzes regelhaft einzuhaltenden Abstandsflächen ist eine Differenzierung danach zulässig, ob es sich um Neubauten "auf der grünen Wiese" handelt, bei denen eine Abweichung von den Abstandsflächen nur sehr ausnahmsweise in Betracht zu ziehen ist oder ob es sich um Gebäudealtbestand mit ohnehin
wechselseitig hinzunehmenden Abbstandsflächenüberschreitungen handelt.
VwGO § 146
HBO 2011 § 3, 2011 § 6 Abs 1, 2011 § 6 Abs 5, 2011 § 57
Aktenzeichen: 3B71/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22709 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
Bayerischer VGH - VG München
28.8.2019
2 ZB 18.528
Denkmalschutz; Bestimmtheit; verfassungsrechtliche Anforderungen; Ensemble; Veränderung; Genehmigung
Die Voraussetzungen für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Ensembles sind mit Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG hinreichend bestimmt normiert.
GG Art 20 Abs 3
DSCHG Bay Art 1 Abs 3, Art 6 Abs 1 S 3, Art 6 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 2ZB18.528 Paragraphen: Datum: 2019-08-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22497 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
24.10.2018
1 LB 79/17
Veränderung einer nachträglich eingefügten Gaube in einem denkmalgeschützten Wohnhaus
1. Zu den denkmalrechtlichen Anforderungen an die Veränderung einer einem Baudenkmal nachträglich hinzugefügten Ergänzung (hier Dachgaube).(Rn.36)
2. Auch eine für sich genommen relativ geringfügige Beeinträchtigung eines Denkmals (hier: Verwendung von Kunststoff statt Holz für ein selbst nicht denkmalwertprägendes Fenster) kann unzulässig sein, wenn sie eine größere Veränderung (hier: Erweiterung einer Dachgaube) gerade noch denkmalverträglich macht.(Rn.39)
DSchG ND § 9 Abs 2, § 6 Abs 2
Aktenzeichen: 1LB79/17 Paragraphen: Datum: 2018-10-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21719 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
Thüringer OVG - VG Gera
10.1.2018
1 KO 106/15
Anspruch auf Übernahme eines Denkmals durch das Bundesland
1. Das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in der Hauptsache entscheidet, prüft nach § 17 a Abs. 5 GVG grundsätzlich nicht, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist. Etwas anderes gilt dann, wenn das Ausgangsgericht entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG keine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs getroffen und
den Beteiligten damit die in § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG eröffnete Möglichkeit der Beschwerde abgeschnitten hat.(Rn.39)
2. § 28 Abs. 1 Satz 2 ThürDSchG (juris: DSchG TH) gewährt dem Eigentümer eines Kulturdenkmals keinen von einer belastenden behördlichen Maßnahme losgelösten Anspruch auf Übernahme seines Denkmals gegen angemessene Entschädigung durch das Land. Eine Anwendung der Bestimmung des § 28 Abs. 1 Satz 2 ThürDSchG (juris: DSchG TH) über ihren Wortlaut hinaus auf den Fall einer nicht auf behördliche Maßnahmen zurückzuführenden
Unwirtschaftlichkeit der Erhaltung eines Denkmals ist verfassungsrechtlich nicht geboten.(Rn.46)(Rn.50)(Rn.52)
GG Art 14 Abs 1, Art 14 Abs 1 S 2
Verf TH Art 30 Abs 2 S 1
GVG § 17a, § 17a Abs 3 S 1
Aktenzeichen: 1KO106/15 Paragraphen: Datum: 2018-01-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21833 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Denkmalschutzrecht
OVG Greifswald - LG Schwerin
29.5.2017
3 L 184/15
Denkmalschutz
Baugenehmigung für die Fassadenänderung und teilweise Nutzungsänderung eines Wohnund Geschäftshauses
1. Des in § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 DSchG M-V vorgesehenen Einvernehmens der Gemeinde bei dem Erlass einer Denkmalschutzverordnung bedarf es nicht, wenn die Gemeinde mit der unteren Denkmalschutzbehörde identisch ist.
2. Maßgeblich für die denkmalfachliche Beurteilung ist das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird.
DSchG MV § 2, § 3, § 5 Abs 3
KV MV § 22 Abs 3 Nr 6
BauO MV § 75
Aktenzeichen: 3L184/15 Paragraphen: Datum: 2017-05-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20741 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
1.3.2017
2 N 68.14
Denkmalrechtliche Erlaubnis; Einzeldenkmal; Denkmalbereich; Wohngebäude; straßenseitige Dachfläche; Photovoltaikanlage; erhebliche Beeinträchtigung; wertende Gesamtbetrachtung; Einsehbarkeit; erneuerbare Energien; Staatsziel Umweltschutz; Interessenabwägung
Aus Art. 20 a GG ergibt sich kein Vorrang des Staatsziels Umweltschutz gegenüber dem ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Denkmalschutz.
Brandenburg an der Havel "Mittelalterliche Altstadt"
DSchG BB § 9 Abs 2
GG Art 20a
Verf BB Art 34 Abs 2 S 2
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 2N68.14 Paragraphen: Datum: 2017-03-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20330 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Denkmalschutzrecht Nachbar/Nachbarrecht Abwehrrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
24.9.2015
6 N 74.15
Nachbarstreit; Hotel; Anbau; Aufhebung der Baugenehmigung; Einvernehmen der Denkmalfachbehörde; Wintergarten; Innenhof; Denkmalensemble; übersummativer Aussagewert; städtebauliche Bedeutung; herrschaftliche Wohngegend; Öffnung zur Straße; Vorbelastung; Denkmalverträglichkeit; Abwägung; private Interessen; rentablere Nutzung; erhebliche Beeinträchtigung; wesentliche Beeinträchtigung; Verletzung der Nachbarrechte; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Sachaufklärungsrüge; Stellungnahme des Mitarbeiters des Landesdenkmalamts; Geeignetheit; Vorwurf der Parteilichkeit; Sachkunde des Gerichts
1. Bei der Beurteilung der Denkmaleigenschaft eines oder mehrerer Gebäude sowie der Denkmalverträglichkeit einer geplanten Maßnahme handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen und ggf. nach sachverständiger Beratung durch fachkundige Stellen der uneingeschränkten Überprüfung und Beurteilung durch das Gericht unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2011 - 2 B 5.10 -, juris Rn. 27, 42; BVerwG, Beschluss vom 3. November
2008 - 7 B 28.08 -, juris Rn. 7 f.)
2. Für das Bestehen eines denkmalschutzrechtlichen Abwehrrechts ist es grundsätzlich unerheblich, ob ein gegen ein Vorhaben klagender Denkmaleigentümer Erhaltungsinvestitionen an seinem Gebäude vorgenommen oder unterlassen hat; anders kann es sich dann verhalten,
wenn die Unterlassung erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen oder die Durchführung baulicher Veränderungen durch den Nachbarn das Denkmal oder die Gesamtanlage beeinträchtigen und der Nachbar folglich Verursacher von Vorbelastungen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des 2. Senats vom 10. Mai 2012, - 2 S 13.12 -, juris Rn. 19, 26; VGH Kassel, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 A 160/10 -, juris Rn. 64 f.)
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124 Abs 2 Nr 5,
VwGO § 124a Abs 4 S 4
Aktenzeichen: 6N74.15 Paragraphen: Datum: 2015-09-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19323 Bau- und Bodenrecht - Denkmalschutzrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
22.9.2015
1 LA 54/15
Kunststofffenster in Baudenkmal
Auch durch den bereits einige Jahre zurückliegenden Einbau von Kunststofffenstern geht der Denkmalwert nicht verloren, weil der Austausch der denkmalwidrigen Teile gegen denkmalgemäße Fenster jederzeit ohne bleibende Schäden möglich ist.
Mildere Mittel als den Austausch gegen denkmalgerechte Fenster, um die Beeinträchtigung eines Denkmals durch Kunststofffenster zu beheben,sind i.d.R. nicht gegeben.
DSchG ND § 6, § 3
Aktenzeichen: 1LA54/15 Paragraphen: Datum: 2015-09-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19303
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