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Abfallrecht - VerpackungsVO Pfanderhebung
BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
16.03.2006
7 C 9.05
Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht; Rücknahmepflicht, individuelle; Verwertungspflicht, individuelle; Selbstentsorger; System, pflichtbefreiendes; Versandhandel; Verwertungsquote; haushaltsnahe Abholung
1. Die Sonderregelung für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen des Versandhandels (§ 6 Abs. 1 Satz 6 VerpackV) erlaubt keine haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen jeder Herkunft.
2. Selbstentsorger des Versandhandels und ihre Beauftragten sind zur Vermeidung unzulässiger Wettbewerbsvorteile verpflichtet, den Rahmen der ihnen erlaubten Rückgabemodalität nicht zu überschreiten und durch aufkommensadäquate Kapazität der Sammelbehälter, benutzungsbeschränkende Beschriftung und andere geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Verkaufsverpackungen des Versandhandels unter weitgehendem Ausschluss von Fehlwürfen gesondert erfasst werden.
KrW-/AbfG § 13
KrW-/AbfG § 21 Abs. 1
VerpackV § 3 Abs. 1 Nr. 2
VerpackV § 6 Aktenzeichen: 7C9.05 Paragraphen: KrW-/AbfG§13 KrW-/AbfG§21 VerpackV§3 VerpackV§6 Datum: 2006-03-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8299 Abfallrecht - VerpackungsVO Pfanderhebung
Hessischer VGH - VG Wiesbaden
08.03.2006
6 UE 3281/02
Anfechtung, Anwendungsvorrang, Atypische Feststellungsklage, Bekanntgabe, Effektiver Rechtsschutz, Einwegverpackung, Feststellungsklage, Gemeinschaftsrecht, Konkretes Rechtsverhältnis, Maßgeblicher Zeitpunkt, Mehrwegquote, Mineralwasser, Örtliche Zuständigkeit, Pfandpflicht, Subsidiarität, Verweisung
Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen
1. Das Rechtsmittelgericht ist auch dann an der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit gehindert, wenn das Verwaltungsgericht hierüber nicht vorab, sondern in seiner abschließenden Entscheidung befunden hat.
2. Die Bekanntgabe mehrfacher Unterschreitung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrquoten war ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 - BVerwGE 117, 322), den unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht auch ausländische Unternehmen mit der Anfechtungsklage angreifen konnten.
3. Es besteht gegenüber den Bundesländern kein berechtigtes Interesse eines ausländischen Unternehmers an der Feststellung, von der Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung ausgenommen zu sein, wenn mit einem Vollzug der Vorschriften durch die Landesbehörden nicht mehr zu rechnen ist, sondern Beeinträchtigungen durch die Pfandpflicht bereits durch unternehmerische Entscheidungen der Handelspartner des Unternehmers eingetreten sind.
EGV Art. 10
GVG § 17a Abs. 5
VerpackV § 8
VerpackV § 9
VwGO § 43 Abs. 2
VwGO § 83 Aktenzeichen: 6UE3281/02 Paragraphen: Datum: 2006-03-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8572 Abfallrecht - VerpackungsVO Pfanderhebung Abfallwirtschaft Eu-Recht
OVG Berlin
21.04.2005
2 S 69.04
2 S 70.04
2 S 71.04
1. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C - 309/02 festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten durch Artikel 1 Abs. 2 Richtlinie 94/62/EG nicht verwehrt ist, Maßnahmen einzuführen, die Systeme der Wiederverwendung von Verpackungen fördern. Die Hersteller
und Vertreiber haben nach dieser Entscheidung keinen Anspruch darauf, weiterhin an einem bestimmten System der Bewirtschaftung von Verpackungsabfall, z.B. dem System der flächendeckenden Sammlung von Verpackungsabfällen, teilzunehmen. Die Ersetzung eines solchen Systems durch ein Pfand- und Rücknahmesystem ist daher - wie auch die Antragsstellerin einräumt - grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wird eine solches System durch ein Pfand- und Rücknahmesystem ersetzt, ist den Herstellern und Vertreibern allerdings, wie der Europäische Gerichtshof betont, eine angemessene Übergangsfrist zu
gewähren und sicherzustellen, dass ab In-Kraft-Treten der neuen Regelungen der Zugang zu einem arbeitsfähigen System zur Verfügung steht.
2. Die in § 9 Abs. 2 VerpackV enthaltene Übergangsfrist ist nach Auffassung des Senats auch im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht als zu kurz bemessen anzusehen. (Leitsatz der Redaktion)
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80 Abs. 7
VerpackV § 6 Abs. 1 Satz 4
VerpackV § 9 Abs. 2 Aktenzeichen: 2S69.04 2S70.04 2S71.04 Paragraphen: VwGO§80 VerpackV§6 VerpackV§9 Datum: 2005-04-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6829 Abfallrecht - VerpackungsVO Abfallwirtschaft Pfanderhebung
OVG Berlin - VG Berlin
12.12.2002
2 S 37.02
Die im Lebensmitteleinzelhandel tätigen Antragstellerinnen, die unter anderem auch in Einwegverpackungen abgefüllte Getränke vertreiben, wenden sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Einführung einer Pfanderhebungspflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen für die Getränkebereiche Mineralwasser, Bier sowie Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure.
VerpackV §§ 6 Abs. 1, 8, 9
GWB § 7
GWB § 8
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1
KrW-/AbfG § 22 Abs. 2
KrW-/AbfG § 24 Abs. 1 Nr. 2 Aktenzeichen: 2S37.02 Paragraphen: VerpackV§6 VerpackV§8 VerpackV§9 GWB§7 GWB§8 KrW-/AbfG§22 KrW-/AbfG§24 Datum: 2002-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6828
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