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Abfallrecht - Entsorgung
OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
14.3.2017
11 S 5.17
Abfallentsorgungsanlage; Änderungsgenehmigung zwecks Vergrößerung; Sicherheitsleistung; Suspensiveffekt des Widerspruchs gegen aufschiebende Bedingung; Beräumungsanordnung nach Bestandskraft; Gleichstellung mit nachträglicher Anordnung; vorläufiger Rechtschutz
BImSchG § 12 Abs 1 S 2, § 20 Abs 2
VwGO § 146 Abs 4
Aktenzeichen: 11S5.17 Paragraphen: Datum: 2017-03-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20384 Abfallrecht - Entsorgungsbetrieb
BVerwG - OVG NRW - VG Minden
3.3.2016
7 B 44.15
Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage; Nebenanlage; Nebeneinrichtung; Genehmigungsbedürftigkeit; Insolvenzrisiko; negativer Marktwert.
Zum Begriff der Abfallentsorgungsanlage in § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG
Der in § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG verwendete Begriff der "Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG" erstreckt sich auf Nebeneinrichtungen oder Teile einer Anlage, die für sich betrachtet genehmigungsbedürftig wären.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 4a Satz 1
Aktenzeichen: 7B44.15 Paragraphen: BImSchG§4 BImSchG§17 Datum: 2016-03-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19514 Abfallrecht - Entsorgung
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
7.10.2014
1 S 1327/13
Ein Abfallentsorgungsunternehmen, welches durch die nicht von einer entsprechenden Genehmigung gedeckte und nicht den allgemeinen Anforderungen des vorbeugenden baurechtlichen Brandschutzes genügende (Zwischen-)Lagerung von Abfällen auf seinem Betriebsgelände eine wesentliche Ursache für den durch einen Brand entstandenen Schaden
gesetzt hat, kann als (Mit-)Verursacher zur Erstattung der Feuerwehrkosten herangezogen werden, wenn das ihm zuzurechnende Verhalten seines Geschäftsführers zumindest grob fahrlässig ist (hier bejaht).
Aktenzeichen: 1S1327/13 Paragraphen: Datum: 2014-10-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18552 Abfallrecht - Abfallwirtschaft Genehmigungsrecht Entsorgungsbetrieb
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
21.10.2013
10 S 1201/13
BGB-Gesellschaft als Sammlerin von Abfällen; prozessuale Rechte der BGB-Gesellschaft gegen Untersagungsverfügung
1. Nach der an das gewerberechtliche Begriffsverständnis anknüpfenden Vorschrift des § 3 Abs. 10 KrWG kann eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit nicht Sammler von Abfällen sein und deshalb auch nicht als Adressatin einer abfallrechtlichen Untersagungsverfügung in Anspruch genommen werden.
2. Gegen eine abfallrechtliche Untersagungsverfügung, die an eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gerichtet ist, kann sich die Gesellschaft selbst wegen der fehlerhaften Inanspruchnahme als vermeintliche Sammlerin von Abfällen wehren.
Aktenzeichen: 10S1201/13 Paragraphen: Datum: 2013-10-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18006 Abfallrecht - Abfallwirtschaft Entsorgungsbetrieb Genehmigungsrecht
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
10.10.2013
10 S 1202/13
1. Ein Ausgliederungsplan gemäß § 126 Abs. 1 UmwG stellt keine Angabe über die Größe und Organisation eines Sammlungsunternehmens im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 1 KrWG dar, dessen Nichtbeibringung Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden begründen und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26.09.2013 - 10 S 1345/13 -) eine Untersagung der Sammlung ermöglichen könnte.
2. Eine in der Form der BGB-Gesellschaft betriebene Arbeitsgemeinschaft ist nicht gewerbefähig und kann nach der an das gewerberechtliche Begriffsverständnis anknüpfenden Vorschrift des § 3 Abs. 10 KrWG nicht Sammler von Abfällen sein. Bei der Prüfung der gewerberechtlichen
und abfallrechtlichen Zuverlässigkeit ist deshalb auf die Person der Gesellschafter, regelmäßig die geschäftsführenden Gesellschafter, abzustellen.
Aktenzeichen: 10S1202/13 Paragraphen: Datum: 2013-10-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18007 Abfallrecht - Entsorgung Sonstiges
OVG Lüneburg
15.8.2013
7 ME 62/13
Zur Anzeige einer gewerblichen Altkleidersammlung nach § 18 Abs. 1 und 2 KrWG § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist lex specialis gegenüber der allgemeinen abfallrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 62 KrWG (wie bereits Senat, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, NdsVBl. 2013, 218-221; Rspr-Datenbank und juris, jew. Rn. 24).
Der Anzeige des Sammlungsunternehmens müssen weder "Nachweise" über die Anforderungen nach § 18 Abs. 2 KrWG, noch ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Handelsregister und auch keine Containerstandortliste beigefügt werden.
Die untere Abfallbehörde ist nach § 42 Abs. 4 NAbfG für die Untersagung einer Sammlung durch Private (§ 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG) sachlich unzuständig, wenn ihre in Form eines Eigenbetriebs tätige Abfallwirtschaft ein eigenes Sammelsystem für die betreffenden Abfälle
vorhält (Senat, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, NdsVBl. 2013, 218, 220; Rspr-Datenbank und juris, jew. Rn. 26ff., 31).
KrWG § 18 Abs 2, § 18 Abs 5
AbFG ND § 42 Abs 4
Aktenzeichen: 7ME62/13 Paragraphen: Datum: 2013-08-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17880 Abfallrecht - Entsorgung Überwachung Haftung
OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
26.1.2012
8 A 11081/11
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter Materialien
1. Zum Verlust der Abfalleigenschaft von in einer Kiesgrube abgelagerten Materialien (hier verneint).
2. Bundesabfallrecht steht einer auf § 17 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesabfallwirtschaftsgesetzes gestützten Beseitigungsverfügung gegen den für eine rechtswidrige Abfallablagerung
Verantwortlichen nicht entgegen.
3. Zur Adressatenauswahl bei mehreren für eine rechtswidrige Abfallablagerung Verantwortlichen.
4. Zur Verhältnismäßigkeit einer Verfügung, in einer Kiesgrube abgelagerte Siedlungsabfälle zu entfernen.
KrW-/AbfG § 3 Abs 1, § 5, § 11
Aktenzeichen: 8A11081/11 Paragraphen: KrW-/AbfG§3 KrW-/AbfG§5 KrW-/AbfG§11 Datum: 2012-01-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16649 Abfallrecht - Entsorgung Wertstoffe Verwertung
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
13.10.2011
11 S 67.10
Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Vereinbarkeit des Begriffs der gewerblichen Sammlung in der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht mit Europarecht; Interessenabwägung bei § 80 Abs 5 VwGO bzw. § 13 Abs 3 S 1 Nr 3 Krw-/AbfG
1. Die in der Entscheidung BVerwG, 7 C 16/08, getroffenen Aussagen zur Vereinbarkeit der von ihm gefundenen engen Auslegung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Krw-/AbfG mit europarechtlichen Vorgaben erscheinen tatsächlich entgegen der dortigen Annahme nicht (mehr) als eindeutig aus der vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ableitbar und gesichert.
2. Es ist zwischen den "überwiegenden öffentlichen Interessen" i.S.d. § 13 Abs 3 S 1 Nr 3 Krw-/AbfG und dem für § 80 Abs 5 VwGO beachtlichen, maßgeblich anhand der tatsächlichen Folgen für die betroffenen Interessen zu beurteilenden Sofortvollzugsinteres-se zu unterscheiden.
KrW-/AbfG § 13, § 21
VwGO § 80
Aktenzeichen: 11S67.10 Paragraphen: KrW-/AbfG§13 KrW-/AbfG§21 Datum: 2011-10-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16383 Abfallrecht - Entsorgung Überwachung Haftung Sonstiges
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
9.3.2011
7 LA 50/10
Abfallbeseitigungsanlage, Bestimmtheit
Zur Bestimmtheit abfallrechtlicher Verfügungen
Verwaltungsakte, die nur das Ziel festlegen, dem Adressaten aber hinsichtlich der einzusetzenden Mittel die Wahl lassen, sind auch im Abfallrecht zulässig. Es bedarf im Hinblick auf § 37 VwVfG keiner beispielhaften Aufzählung von Anlagen, in denen gewerblicher Abfall
beseitigt werden kann.
KrW-/AbfG § 21 I
VwVfG § 37 I
Aktenzeichen: 7LA50/10 Paragraphen: KrW-/AbfG§21 VwVfG§37 Datum: 2011-03-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15365 Abfallrecht - Entsorgung Entsorgungsbetrieb Sonstiges
BVerwG - OVG NRW - VG Münster
22.4.2010
7 B 43.09
Abfallentsorgung; Entsorgungsfachbetrieb; Zertifizierung; Entziehung der Zertifizierung; Überwachungsvertrag; Zustimmung zum Überwachungsvertrag; Widerruf des Überwachungsvertrages; Prüfungsrecht der obersten Landesbehörde; Verwerten von Abfällen; Beseitigen von Abfällen
1. Ist der obersten Landesbehörde - sei es durch entsprechende Mitteilungen der Benehmensbehörde gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 EfbV, sei es aus eigenem Wissen - bekannt, dass alle oder einzelne zu zertifizierende Tätigkeiten in dem konkreten Betrieb tatsächlich nicht ausgeübt werden, so darf sie ihre Zustimmung zu dem Überwachungsvertrag auch aus diesem inhaltlichen Grund verweigern.
2. Die in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung verwendeten Begriffe des Verwertens und Beseitigens von Abfällen bezeichnen - anders als im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - nur den abschließenden Endakt des jeweiligen Entsorgungsvorgangs.
KrW-/AbfG § 3 Abs. 7, § 4 Abs. 5, § 10 Abs. 2, § 52 Abs. 1 und 2
EfbV § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 14 Abs. 3, § 14 Abs. 4 Nr. 1 und 3, § 15 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 4
Aktenzeichen: 7B43.09 Paragraphen: KrW-/AbfG§3 KrW-/AbfG§4 KrW-/AbfG§10 KrW-/AbfG§52 Datum: 2010-04-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14967
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