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Vergabeverfahrensrecht - Prozeßrecht Anträge Vorabzuschlag
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
23.05.2006
VK 6/06
Bei der Interessenabwägung im Verfahren nach § 115 Abs. 2 GWB ist eine mögliche Verzögerung durch ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht nicht einzubeziehen. Denn in der Beschwerdeinstanz hat die Antragsgegnerin gemäß § 121 Abs. 1 GWB die Möglichkeit, erneut einen Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlags zu stellen.
GWB § 115 Abs. 2 Aktenzeichen: VK6/06 Paragraphen: GWB§115 Datum: 2006-05-23 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1078
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