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Vergabeverfahrensrecht - Befangenheitsrecht
OLG Naumburg
31.1.2011
2 Verg 1/11
Ablehnungsverfahren
1. Eine Zuständigkeit des Vergabesenats eines Oberlandesgerichts für Entscheidungen über eine in Betracht kommende Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammer in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist - außerhalb eines Beschwerdeverfahrens - nicht begründet.
2. Für die Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer sind die Vorschriften des einschlägigen Verwaltungsverfahrensgesetzes unmittelbar anwendbar.
3. Eine Verpflichtung zur Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB besteht nur in einem Hauptverfahren. Das Ablehnungsverfahren, Mitglieder der Vergabekammer betreffend, stellt kein Hauptverfahren i. S. dieser Vorschrift dar.
Aktenzeichen: 2Verg1/11 Paragraphen: GWB§124 Datum: 2011-01-31 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1796 Vergabeverfahrensrecht - Befangenheitsrecht
OLG Naumburg
31.1.2011
2 Verg 1/11
Ablehnungsverfahren
1. Eine Zuständigkeit des Vergabesenats eines Oberlandesgerichts für Entscheidungen über eine in Betracht kommende Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammer in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist - außerhalb eines
Beschwerdeverfahrens - nicht begründet.
2. Für die Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer sind die Vorschriften des einschlägigen Verwaltungsverfahrensgesetzes unmittelbar anwendbar.
3. Eine Verpflichtung zur Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB besteht nur in einem Hauptverfahren. Das Ablehnungsverfahren, Mitglieder der Vergabekammer betreffend, stellt kein Hauptverfahren i. S. dieser Vorschrift dar.
Aktenzeichen: 2Verg1/11 Paragraphen: Datum: 2011-01-31 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1807 Vergabeverfahrensrecht - Befangenheitsrecht
OLG Celle
25.5.2010
13 Verg 7/10
Zur Ablehnung eines Sacherständigen im Vergabeverfahren
GWB § 110 Abs 2, § 57 Abs 2
ZPO § 406
Aktenzeichen: 13Ver7/10 Paragraphen: GWB§110 GWB§57 ZPO§406 Datum: 2010-05-25 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=1752 Vergabeverfahrensrecht - Prozeßrecht Befangenheitsrecht
VgK bei der Bezirksregierung Düsseldorf
09.12.2005
VK - 41/2005 - L
Die Kammer folgt nicht der Auffassung OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg /99, wonach im Falle einer geltend gemachten Befangenheit nach den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes
zu entscheiden ist. Der gerichtsähnliche Charakter der Vergabestellen,
insbesondere der gerichtsähnliche Ablauf des Verfahrens und die direkte Beschwerdemöglichkeit zu den Oberlandesgerichten sind mit dem Verfahren zum Erlass eines Verwaltungsaktes und dem sich ggf. anschließenden Widerspruchsverfahren nicht derart vergleichbar, dass dieselben Regelungen anzuwenden wären. Die Entscheidung über das Befangenheitsgesuch der Antragstellerin erfolgt deshalb gemäß den Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung unter Verweis auf die Zivilprozessordnung.
VwGO § 54
VwVfG NRW § 20 Abs. 4
VwVfG NRW § 21
ZPO § 41 Aktenzeichen: VK-41/2005 Paragraphen: VwGO§54 VwVfGNRW§20 VwVfGNRW§21 ZPO§41 Datum: 2005-12-09 Link: pdf.php?db=vergaberecht&nr=975
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