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Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln Sonstiges
KG Berlin - AG Tiergarten
31.7.2020
3 Ws (B) 174/20
122 Ss 71/20
Freie richterliche Beweiswürdigung in Bezug auf Wahrnehmung von Verkehrszeichen
1. Ob eine Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG statthaft ist, richtet sich ausschließlich nach dem formalen Vergleich von Bußgeldbescheid und Urteil. Eine teleologische Reduktion auf solche Fälle, bei denen auch auf der Grundlage des gerichtlichen Schuldspruchs ein (Regel-) Fahrverbot in Betracht käme, scheitert an der durch den Wortlaut der Vorschrift gezogenen Auslegungsgrenze.
2. Ob der Betroffene eines oder mehrere Verkehrszeichen infolge Unachtsamkeit übersehen hat, ist Gegenstand freier richterlicher Beweiswürdigung und durch das Rechtsbeschwerdegericht in aller Regel auch dann hinzunehmen, wenn die Verkehrszeichen gut sichtbar waren.
3. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dem zufolge ortsunkundige Kraftfahrer aufmerksamer und normtreuer sind als ortsansässige.
OWiG § 79 Abs 1 Nr 3
StVG § 25
StVO § 41 Abs 1 Zeichen 251
StPO § 261
Aktenzeichen: 3Ws(B)174/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-31 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5201 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln
OLG Zweibrücken - AG Germersheim
26.2.2020
1 OWi 2 Ss Rs 101/19
Ein eingeschränktes Halteverbot (Anlage 2 zur StVO, Zeichen 286) gilt auch vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Aus dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ergibt sich grundsätzlich nichts anderes, es sei denn, dass die Grundstückseinund -ausfahrten erkennbar ausschließlich im Hinblick auf § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO aus dem Parkraum ausgenommen worden sind.
StVO § 12 Abs 3 Nr 3, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 286
Aktenzeichen: 1OWi2SsRs101/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5128 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsüberschreitung Verkehrsregeln
OLG Oldenburg
16.9.2011
2 SsRs 214/11
Wer als Fahrer eines Kraftfahrzeuges vor dem Erreichen eines Parkplatzes, ein die Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen passiert, kann sich nach dem Verlassen des Parkplatzes und Weiterfahrt in die ursprüngliche Richtung nicht damit entlasten, dass sich nicht unmittelbar nach der Ausfahrt des Parkplatzes erneut ein entsprechendes Verkehrszeichen befunden und er die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung mittlerweile vergessen habe.
StVO § 41
StVO § 41 Abs. 1 Anlage 2 Zeichen 274
Aktenzeichen: 2SsRs214/11 Paragraphen: StVO§41 Datum: 2011-09-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3966 Verkehrsdelikte - Pflichtverletzung Verkehrsregeln Verkehrsgefährdung Sonstiges
OLG Frankfurt
27.11.2009
2 Ss OWi 164/09
Durchgangsverkehrs im Sinne der amtlichen Erläuterung in der StVO
Zum Begriff des Durchgangsverkehrs im Sinne der amtlichen Erläuterung Nr. 1a) zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO
Fahrten, die dem Erreichen oder dem Verlassen eines im Verbotsbereich gelegenen Grundstückes dienen, sind nach § 41 Abs. 2 Ziffer 6 Satz 5 Buchstabe a) StVO a.F. und der amtlichen Erläuterung Nr. 1a) zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO n.F. uneingeschränkt privilegiert. Eine einschränkende Auslegung der genannten Bestimmungen dahingehend, dass die Privilegierung allein dann greift, wenn der Verkehrsteilnehmer den Verbotsbereich auf dem Weg von oder zu dem Grundstück auf dem kürzest möglichen Weg passiert, kommt nicht in Betracht.
§ 41 Abs 1 StVO
§ 49 Abs 3 S 4 StVO
Aktenzeichen: 2SsOWi164/09 Paragraphen: StVO§41 StVO§49 Datum: 2009-11-27 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3561 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln
OLG Hamm - AG Hagen
16.3.2009
2 Ss OWi 482/09
Zusatzschild; Geltungsbereich
Ein Zusatzschild, welches sich unter mehreren Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über ihm angebrachte Verkehrszeichen
StVO § 39
Aktenzeichen: 2SsOWi482/09 Paragraphen: StVO§39 Datum: 2009-03-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3503 Verkehrsdelikte - Sorgfaltspflichten Verkehrsregeln
OLG Bamberg - AG Landau
11.07.2007
3 Ss OWi 924/07
1. Als grob pflichtwidrig erweisen sich Verhaltensweisen, die objektiv von besonderem Gewicht sind, da sie immer wieder Ursache schwerer Unfälle sind (Erfolgsunwert), und subjektiv durch ein besonders verantwortungsloses, auf besonders großem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültig beruhenden Handeln gekennzeichnet sind (Handlungsunwert).
2. Ein Irrtum über die (objektiv) beschränkte Wirkung von Zusatzschildern hinsichtlich der auf einer gemeinsamen Trägerplatte angebrachten Vorschriftszeichen 274 und 276 kann eine Ausnahme vom Fahrverbot nur dann rechtfertigen, wenn die - im Einzelfall als vermeidbarer Verbotsirrtum zu wertende - Fehlvorstellung des Betroffenen angesichts der festgestellten Beschilderung nicht als fernliegend anzusehen ist (Anschluss an BayObLGSt 2003, 61/63 ff. = NJW 2003, 2253/2254).
OwiG § 11 Abs 2
StVG § 25 Abs 1 S 1
StVO § 41 Abs 2 Nr 7
StVO § 49 Abs 3 Nr 4
BkatV § 1 Abs 2
Aktenzeichen: 3SsOWi924/07 Paragraphen: OWiG§11 StVG§25 StVG§41 StVG§49 BKatV§1 Datum: 2007-07-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2877 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln Pflichtverletzung Sonstiges
OLG Celle
24.11.2005
211 Ss 111/05 (Owiz)
Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO
StVO § 21a Abs 1 Satz 1
StVO § 23 Abs. 1 a Satz 1 Aktenzeichen: 211Ss111/05 Paragraphen: StVO§21a StVO§23 Datum: 2005-11-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2260 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln Sonstiges Verkehrsgefährdung
OLG Hamm - AG Lüdenscheid
06.07.2005
2 Ss OWi 177/05
Zulassung; Benutzung eines Handys im Auto; Begriff der Benutzung
Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen.
StVO § 23 Abs. 1a Aktenzeichen: 2SsOWi177/05 Paragraphen: StVO§23 Datum: 2005-07-06 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2111 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln Sonstiges
OLG Hamm - AG Warstein
26.04.2005
4 Ss OWi 96/05
Rotlichtverstoß, Lichtzeichenanlage mit Rot-Gelb-Folge, Bedarfsampel
Die qualifizierte Missachtung einer auf die Farbfolge Rot-Gelb beschränkten Lichtzeichenanlage im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO (sog. Bedarfsampel) ist unter den Bußgeldtatbestand der lfd. Nr. 132.2 BKatV zu subsumieren.
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 3
BKatV Nr. 132.2 Aktenzeichen: 4SsOWi96/05 Paragraphen: StVO§37 BKatVNr.132.2 Datum: 2005-04-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1998 Verkehrsdelikte - Verkehrsregeln Vorfahrt/Vorfahrtverletzung
BayObLG
07.02.2005
1 ObOWi 637/04
Ist die Einfahrt aus einer Bushaltebucht in die sich anschließende Kreuzung für Linienomnibusse mit besonderen Lichtzeichen geregelt, so gelten diese nicht für einen Lkw-Führer, der an der Bushaltestelle anhält. Fährt er in die Kreuzung ein, muss er die für den allgemeinen
Verkehr eingerichtete Verkehrsampel beachten.
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Aktenzeichen: 1ObOWi637/04 Paragraphen: StVO§37 Datum: 2005-02-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1882
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