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Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung Toleranzabzug
OLG Celle - StA Bückeburg
25.10.2004
222 Ss 81/04 (Owi)
1. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug, dessen Tachometer nicht geeicht ist, ist grundsätzlich ein Sicherheitsabschlag von 20 % des Messwertes ausreichend und erforderlich, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten
der Messung auszugleichen.
2. Weicht das Tatgericht von diesem anerkannten Toleranzabzug ab, bedarf es einer eingehenden auf Tatsachen gestützten Begründung, anhand derer das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehen kann, dass der abweichende Sicherheitsabschlag im konkreten Einzelfall zum Ausgleich sämtlicher Fehlerquellen ausreichend und erforderlich ist.
StPO § 261
StVO § 3 Abs. 3
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 Aktenzeichen: 222Ss81/04 Paragraphen: StPO§261 StVO§3 StVO§41 Datum: 2004-10-25 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1492 Prozeßrecht Verkehrsdelikte - Urteil Toleranzabzug
OLG Hamm - AH Herne-Wanne
26.4.2004
2 Ss OWi 203/04
Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang; Toleranzabzug; Angabe im Urteil
Bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Angabe des Toleranzabzugs jedenfalls dann entbehrlich, wenn sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass die vom Amtsgericht der Verurteilung zugrunde gelegte Geschwindigkeit bereits um die um einen Toleranzabzug verminderte Geschwindigkeit handelt.
StPO § 267 Aktenzeichen: 2SsOWi203/04 Paragraphen: StPO§267 Datum: 2004-04-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1258
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