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Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Düsseldorf
21.1.2021
2 RBs 1/21
1. Beantragt der Verteidiger bei der Bußgeldbehörde die Übersendung von Messdaten und Unterlagen zu einer durchgeführten Messung, ist ein für den Fall der Nichtherausgabe vorab gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62 OWiG) nicht statthaft.
2. Der Umstand, dass das Messgerät geeicht war, impliziert, dass der Eichbehörde die Konformitätsbescheinigung und die Konformitätserklärung vorgelegen haben und das Messgerät ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht worden ist.
StPO § 261, § 344 Abs. 2 Satz 2
OWiG § 62, § 71 Abs. 1, § 80 Abs. 1
MessEG § 6, § 23 Abs. 3, § 31 Abs. 1, § 37 Abs. 1 u. 4, § 60 Abs. 1 Nr. 14, § 62 Abs. 2
MessEV § 37 Abs. 1 Satz 1, Anlage 4 Teil B Modul B u. F
Aktenzeichen: 2RBs1/21 Paragraphen: Datum: 2021-01-21 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5261 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Bremen - AG Bremerhaven
6.4.2020
1 SsRs 10/20
Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens zur Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren
Dass bei einem standardisierten Messverfahren zur Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren keine Speicherung der Rohmessdaten erfolgt, führt nicht zur Unzulässigkeit der Verwertung der Messergebnisse dieses Messverfahrens.
OWiG § 80
StVG § 24
StVO § 3 Abs 3, § 49
Aktenzeichen: 1SsRs10/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-06 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5116 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Hamm - AG Paderborn
10.3.2020
4 RBs 87/20
Zum Toleranzwert bei Ermittlung der Geschwindigkeit mittels Nachfahrens mit einem Motorrad unter Verwendung der Anlage ProViDa 2000 Modular und unter manueller Berechnung der Geschwindigkeit anhand des aufgenommenen Messfilms.
StPO § 267
StVO § 3, § 49
Aktenzeichen: 4RBs87/20 Paragraphen: Datum: 2020-03-10 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5122 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Karlsruhe - AG Freiburg
3.2.2020
2 Rb 35 Ss 1004/19
Rechtliche Bedeutung eines Instandsetzerkennzeichens
1. Ein an einem Messgerät angebrachtes Instandsetzerkennzeichen bezeugt in gleicher Weise wie die Eichmarke, dass das Gerät den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes entspricht.
2. Bei einem standardisierten Messverfahren reicht es deshalb aus, wenn sich der Tatrichter davon überzeugt hat, dass an dem Messgerät ein Instandsetzerkennzeichen angebracht war und die Bedienvorschriften eingehalten wurden. Nähere Ausführungen dazu sind im Urteil regelmäßig nicht erforderlich.
Aktenzeichen: 2Rb35Ss1004/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-03 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5087 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Schleswig-Holstein - AG Eckenförde
20.12.2019
II OLG 65/19
1. Die Verwendung eines durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (BTB) nach Konformitätsprüfung zugelassenen Messverfahrens stellt ein „standardisiertes Messverfahren“ dar. Bei einem solchen Verfahren ist das Tatgericht von weiteren Prüfungen enthoben, sofern nicht im Einzelfall konkrete Zweifel am konkreten Messergebnis bestehen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 11. November 2016 – 2 SsOwi 161/16 (89/16), SchlHA 2017, 104, bei juris).
2. Dass der verwendete Gerätetyp die Rohmessdaten nicht speichert und dieser daher nicht im Nachhinein überprüft werden können, begründet kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des gewonnenen Messergebnisses (entgegen Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 5. Juli 2019 – LV 7/17, juris).
StVO § 3, § 41, § 49 Abs 2
BKatV
Aktenzeichen: IIOLG65/19 Paragraphen: Datum: 2019-12-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5074 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsüberschreitung Geschwindigkeitsmessung
OLG Köln
26.2.2019
1 RBs 69/19
Ordnungswidrigkeitenrecht Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3
Nachgang zu SenE v. 20. April 2018 - III-1 RBs 115/18: Unzulässige Aufklärungsrüge zum Geschwindigkeitsmessverfahren mit dem Messgerät LEIVTEC XV3.
Aktenzeichen: 1RBs69/19 Paragraphen: Datum: 2019-02-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4930 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsüberschreitung Geschwindigkeitsmessung
OLG Rostock - AG Stralsund
22.1.2019
21 Ss OWi 251/18 (B)
1. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät TraffiStar S 350 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.
2. Bei einem von der PTB zugelassenen und im Rahmen der Zulassungsvorgaben verwen-deten Messgerät ist der Tatrichter grundsätzlich von weiteren technischen Prüfungen - insbesondere zur Funktionsweise des Messgeräts - enthoben.
3. Zur Beweisaufnahme muss sich der Tatrichter nur veranlasst sehen, soweit der Einzel-fall dazu konkrete Veranlassung gibt.
Aktenzeichen: 21SsOWi251/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4932 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsüberschreitung Geschwindigkeitsmessung
OLG Karlsruhe - AG Heidelberg
31.8.2018
2 Rb 7 Ss 430/18
Auswirkungen einer (vermeintlichen) Überschreitung des Messbereichs bei PoliScan Speed Die (vermeintliche) Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei Geschwindigkeitsmessungen mit Geräten des Typs poliScan Speed zwingt für sich genommen weder zu der Annahme, dass die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens nicht vorliegen,
noch zu der Überprüfung des Messergebnisses unter Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Aktenzeichen: 2Rb7Ss430/18 Paragraphen: Datum: 2018-08-31 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4885 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Karlsruhe - AG Emmendingen
18.8.2017
2 Rb 8 Ss 479/17
Auswirkungen der Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed
Die Annahme, dass die - geringfügige - Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed einen über den allgemeinen Toleranzabzug hinausgehenden Abschlag vom gemessenen Wert rechtfertigt, liegt eher fern und bedarf jedenfalls eingehender, auf den Einzelfall bezogener Begründung.
Aktenzeichen: 2Rb8Ss479/17 Paragraphen: Datum: 2017-08-18 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4764 Verkehrsdelikte - Geschwindigkeitsmessung
OLG Braunschweig - LG Göttingen
13.6.2017
1 Ss (OWi) 115/17
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät PoliScan Speed
1. Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät PoliScan Speed handelt es sich um die Anwendung eines standardisierten Messverfahrens (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2017, 1 OWi 1 Ss Bs 53/16; juris).
2. Es ist - hier: stationäre Messstelle BAB ... - "Dreieck ..." - nicht zu befürchten, dass das Messergebnis durch Rohmessdaten verfälscht wird, die in einem der Bauartzulassung nicht entsprechenden Messbereich erfasst werden.
3. Solange konkrete Einwände gegen die Messung und das Messergebnis nicht erhoben werden, besteht kein Anlass, den Messvorgang sachverständig überprüfen zu lassen.
OWiG § 77 Abs 2
Aktenzeichen: 1Ss(OWi)115/17 Paragraphen: Datum: 2017-06-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4738
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