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Ordnungswidrigkeiten - Hauptverhandlung Betroffener
OLG Hamm - AG Bielefeld
02.09.2004
3 Ss OWi 565/04
Ausbleiben des Betroffenen; Sachurteil; Verwerfungsurteil; Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
Ist der Betroffene nicht vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden, kann in seiner Abwesenheit kein Sachurteil ergehen, sondern es muss entweder die Hauptverhandlung vertagt oder eine Verwerfung des Einspruches gemäß § 74 Abs. 2 OWiG erfolgen.
OWiG § 74
OWiG § 344 Aktenzeichen: 3SsOWi565/04 Paragraphen: OWiG§74 OWiG§344 Datum: 2004-09-02 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1512
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