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Internationales Recht - Internationaler Haftbefehl
OLG Hamm - LG Bochum
1.8.2019
2 Ws 96/19
Inländische gerichtliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehl
Aus den §§ 131 Abs. 1, 457 Abs. 3 StPO ergibt sich eine inländische gerichtliche Befugnis und Zuständigkeit für die unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 27.05.2019 Az.: C-505/18 und C-82/19) zu treffende gerichtliche Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls.
IRG §§ 74, 77, 78; StPO § 131 Abs. 1, § 457 Abs. 3
Aktenzeichen: 2Ws96/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-01 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4998 Internationales Recht - Internationaler Haftbefehl
OLG Zweibrücken - LG Landau
11.7.2019
1 Ws 203/19
Die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls zur Auslieferung zum Zwecke der Maßregelvollstreckung ergibt sich aus §§ 131 Abs. 1, 457 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2, 463 Abs. 1 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1 IRG.
StPO § 131 Abs 1, § 457 Abs 2, § 457 Abs 3, § 463 Abs 1
IRG § 77 Abs 1
Aktenzeichen: 1Ws203/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4999 Internationales Recht - Internationaler Haftbefehl EU-Recht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
4.3.2015
2 Ws 14/15
Für Personen, die auf Grund eines Europäischen Haftbefehles ausgeliefert sind, steht der Spezialitätsgrundsatz dem Erlass eines weiteren Haftbefehls wegen einer anderen Tat, deren Verfolgung der ersuchte Mitgliedstaat (noch) nicht zugestimmt hat, nicht entgegen.
Überhaft darf aber wegen eines solchen Haftbefehls nicht angeordnet werden (§§ 83h Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 IRG).
Aktenzeichen: 2Ws14715 Paragraphen: Datum: 2015-03-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4426 Internationales Recht - Internationaler Haftbefehl Auslieferungsrecht
OLG Karlsruhe
13.5.2013
1 AK 63/12
Anforderungen die Bewilligungsentscheidung bei der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls
Zu den Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung bei der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Fortführung von Senat NJW 2007, 617).
Aktenzeichen: 1AK63/12 Paragraphen: Datum: 2013-05-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4218 Internationales Recht - Internationaler Haftbefehl
OLG Karlsruhe
25.3.2013
1 AK 102/11
Besteht im Rahmen der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auch die deutsche Gerichtsbarkeit, so richtet sich auch bei nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Verfolgten die Frage des Bestehen eines Auslieferungshindernisses aufgrund Eintritts der Verfolgungsverjährung allein nach deutschem Recht.
Aktenzeichen: 1AK102/11 Paragraphen: Datum: 2013-03-25 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4188 Internationales Recht - Internationaler Haftbefehl Eu-Recht
EuGH
29.1.2013
C-396/11
Vorabentscheidung zum Europäischen Haftbefehl: Erforderlichkeit der Anhörung der gesuchten Person vor Ausstellung des Haftbefehls im Ausstellungsmitgliedstaat
Der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die vollstreckenden Justizbehörden die Vollstreckung eines zur Strafverfolgung ausgestellten Europäischen Haftbefehls nicht mit der Begründung ablehnen können, dass die gesuchte Person vor der Ausstellung dieses Haftbefehls im Ausstellungsmitgliedstaat nicht angehört wurde.
EGRaBes 584/2002 Art 1 Abs 1, Art 1 Abs 2, Art 4a
MRK Art 6
EUGrdRCh Art 47
Aktenzeichen: C-396/11 Paragraphen: MRKArt.6 Datum: 2013-01-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4215 Haftrecht Internationales Recht - Haftbefehl Internationaler Haftbefehl
OLG Köln - LG Aachen
18.10.2005
2 Ws 488/05
Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten
1. Ein Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO gegen einen sich im Ausland aufhaltenden Beschuldigten kommt nur in Betracht, wenn eine gemäß § 216 StPO ordnungsgemäße Ladung vorliegt, die indes im Regelfall wegen der mit der Ladung verbundenen Androhung von Zwangsmitteln im Ausland nicht durchgeführt werden kann.
2. Die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts verbieten nicht nur die Ausübung, sondern auch die Androhung unmittelbaren Zwangs auf dem Gebiet eines fremden Staates. Auch im Wege der internationalen Rechtshilfe kann eine Ladung unter Androhung von Zwangsmitteln nicht zugestellt werden.
StPO § 230 Abs. 2 Aktenzeichen: 2Ws488/05 Paragraphen: StPO§230 Datum: 2005-10-18 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2365 Internationales Recht Ausländerrecht - Internationaler Haftbefehl Auslieferungsrecht
OLG Köln
16.8.2005
6 Ausl 63/05
Wirksamkeit eines durch einen anderen Mitgliedstaat erlassenen Haftbefehls
1. Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des EuHbG stellen sich die in anderen Mitgliedstaaten der EU erlassenen Europäischen Haftbefehle als Auslieferungsersuchen im Sinne des Art.12 EuAlÜbk dar.
2. Eine Übermittlung des Europäischen Haftbefehls auf dem diplomatischen Wege ist nicht erforderlich.
Europäisches Auslieferungsabkommen Art. 12 Aktenzeichen: 6AuslG63/05 Paragraphen: Europäisches AuslieferungsabkommenArt.12 Datum: 2005-08-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=2240 Internationales Recht - Auslieferungsrecht Internationaler Haftbefehl
OLG Hamm
29.12.2004
(2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04)
(2) 4 Ausl. A 64/04 (329/04)
(2) 4 Ausl. A 64/04 (330/04)
Auslieferung, europäischer Haftbefehl; Rücküberstellung, Erklärung des ausländischen Staates; Bedingung
1. Unschädlich ist insoweit auch, dass es zwar nach wie vor an einer Zusicherung der spanischen Behörden im Sinne von § 80 Abs. 1 IRG fehlt, nämlich.
2. Die Erklärung des ersuchenden Staates, dass der Verfolgte nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion im ersuchenden Staat auf seinen Wunsch zur Vollstreckung in die Bundesrepublik zurücküberstellt wird, ist nicht zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit der Auslieferung nach dem EuHbG. Ausreichend ist,
wenn die Bewilligung der Auslieferung des Verfolgten an die Bedingung der Rücküberstellung zur weiteren Strafvollstreckung in die Bundesrepublik Deutschland geknüpft wird.
EuHBG § 80 Aktenzeichen: (2)4Ausl.A64/04 Paragraphen: EuHBG§80 Datum: 2004-12-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=1705
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