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Besonderer Teil - Steuerdelikte
OLG Hamm - LG Essen
22.4.2020
5 Ws 59/20
Zu den Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen bei einem nicht tatbeteiligten Dritten.
StGB § 73b Abs 1
StPO § 111b Abs 1, § 111j Abs 1
Aktenzeichen: 5Ws59/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5172 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Berlin
16.1.2020
1 StR 89/19
Steuerstrafverfahren: Voraussetzungen für Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer; Differenzbesteuerung nach EnergieStG
1. Die Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a Abs. 1 UStG) von der Umsatzsteuer entfällt, wenn der liefernde Unternehmer seine tatsächlichen Abnehmer verschweigt.(Rn.16)
2. Eine Differenzbesteuerung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG kommt nicht in Betracht, wenn die nach § 2 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG versteuerten Energieerzeugnisse endgültig aus dem Steuergebiet verbracht worden sind; im Übrigen handelt es sich bei § 20 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG um eine steuerliche Fiktion oder Beweisvermutung, die das abgaben-rechtliche Verfahren erleichtern soll, die aber für das Steuerstrafverfahren unanwendbar ist.(Rn.19)(Rn.42)
UStG § 6a Abs 1
EnergieStG § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b, § 2 Abs 3 S 1, § 20 Abs 1 S 2
UStDV § 17c Abs 1
Aktenzeichen: 1StR89/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-16 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5137 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Anstiftung/Beihilfe Steuerdelikte
BGH - LG Hof
23.10.2018
1 StR 454/17
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal
Die steuerrechtliche Erklärungspflicht ist ein besonderes persönliches Merkmal bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen.(Rn.18)
StGB § 28 Abs 1, § 49 Abs 1
AO § 370 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 1StR454/17 Paragraphen: Datum: 2019-10-23 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4945 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Lübeck
11.7.2019
1 StR 620/18
Ein der Einziehung unterliegender wirtschaftlicher Vorteil liegt bei einer Hinterziehung von Tabaksteuer nur vor, soweit sich die im Wert der Tabakwaren verkörperte Steuerersparnis im Vermögen des Täters widerspiegelt.
AO § 370 Abs 1
StGB § 73c
Aktenzeichen: 1StR620/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5025 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Anstiftung/Beihilfe Steuerdelikte Hehlerei
BGH - LG Frankfurt/Oder
11.07.2019
1 StR 634/18
Anstiftungshandlungen, die auf eine Verbringung von mit Verbrauchsteuern belasteten Waren gerichtet sind, an denen der Täter eine Steuerhehlerei begeht, sind regelmäßig nicht als Anstiftung zur Steuerhinterziehung strafbar; im Verhältnis zur Steuerhehlerei stellt sich die Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat dar.
§ 370 Abs 1 Nr 2 AO
§ 370 Abs 1 Nr 3 AO
§ 374 AO
Aktenzeichen: 1StR634/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5079 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Berlin
5.6.2019
1 StR 208/19
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung kommt eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c StGB) in Höhe der entgegen § 14c Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 UStG nicht angemeldeten Umsätze beim Aussteller der Scheinrechnungen nicht in Betracht, weil die unterlassene Steueranmeldung nicht dazu führt, dass sich ein Vermögensvorteil in dessen Vermögen niederschlägt. Ein gegebenenfalls abzuschöpfender Vermögensvorteil tritt nur im Vermögen desjenigen ein, der auf Grundlage von Scheinrechnungen unberechtigt (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Vorsteuerabzüge geltend macht.
StGB § 73 Abs 1, § 73c
AO § 370 Abs 1 Nr 2
UStG § 14c Abs 2 S 2 Alt 2, § 15 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 1StR208/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-05 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5051 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Lübeck
24.4.2019
1 StR 81/18
Nur der vor Beendigung des Verbringungsvorgangs erlangte Besitz an unversteuerten Tabakwaren kann die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 TabStG begründen; der nach Beendigung des Verbringungsvorgangs begründete Besitz an unversteuerten Tabakwaren wird durch den Tatbestand der Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO) strafrechtlich erfasst (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - 1 StR 635/09 zu § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG nF).
TabStG § 23 Abs 1 S 2, § 23 Abs 1 S 3
AO § 370 Abs 1 Nr 2, § 374 Abs 1
Aktenzeichen: 1StR81/18 Paragraphen: Datum: 2019-04-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5015 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Darmstadt
13.9.2018
1 StR 642/17
Umsatzsteuerhinterziehung: Berücksichtigung von Vorsteuern im Rahmen der Verkürzungsberechnung Vorsteuern können dann bei der Ermittlung des Verkürzungsumfangs unmittelbar mindernd angesetzt werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Ein- und Ausgangsumsatz besteht.(Rn.21)
AO § 370 Abs 1, § 370 Abs 4
UStG § 15
Aktenzeichen: 1StR642/17 Paragraphen: Datum: 2018-09-13 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4890 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Regensburg
21.2.2017
1 StR 296/16
Zur Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 266 StGB bei dem Umgang mit haushaltsrechtlichen Bindungen unterliegendem Vermögen.
StGB § 266
Aktenzeichen: 1StR296/16 Paragraphen: StGB§266 Datum: 2017-02-21 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4775 Besonderer Teil - Steuerdelikte
BGH - LG Mannheim
27.10.2015
1 StR 373/15
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Großes Ausmaß der Steuerverkürzung
Ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO liegt bei jeder Steuerhinter-ziehung über 50.000 Euro vor (Fortentwicklung von BGH, 2. Dezember 2008, 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).
AO § 370 Abs 3 S 2 Nr 1
Aktenzeichen: 1StR373/15 Paragraphen: AO§370 Datum: 2015-10-27 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4536
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