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Internationales Steuerrecht - Verlustabschreibung
BFH - FG Münster
1.2.2012
I R 34/11
Ausländischer Veräußerungsverlust und Progressionsvorbehalt - Steuerbegünstigung von Veräußerungsgewinnen
Ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (sog. Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, unterfällt nicht der sog. Fünftel-Methode für
außerordentliche Einkünfte.
Aktenzeichen: IR34/11 Paragraphen: Datum: 2012-02-01 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=11469 Internationales Steuerrecht - Doppelbesteuerungsabkommen Verlustabschreibung
BFH
12.1.2011
I R 35/10
Kein negativer Progressionsvorbehalt für nach § 2a EStG 2002 nicht zu berücksichtigende Auslandsverluste - Ziel des § 32b EStG
Nach einem DBA steuerfreie negative ausländische Einkünfte i.S. des § 2a EStG 2002 sind auch nach dem Übergang von der sog. Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
Aktenzeichen: IR35/10 Paragraphen: EStG§2a Datum: 2011-01-12 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10803 Gewerbesteuer Internationales Steuerrecht - Verlustabzug Verlustabschreibung
FG Hamburg
18.11.2009
6 K 147/08
Zur Abzugsfähigkeit französischer Betriebsstättenverluste im Inland
1. Verluste aus einer französischen Betriebsstätte, die im Betriebsstättenstaat Frankreich endgültig nicht abgezogen werden können, sind beim inländischen Stammhaus zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil vom 15. Mai 2008 C-414/06 "Lidl Belgium GmbH & Co. KG",
BStBl II 2009, 692; Abgrenzung ggü. EuGH-Urteil vom 23. Oktober 2008 C-157/07, "Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt GmbH", Slg. 2008 Seite I-08061).
2. Der Abzug der Betriebsstättenverluste ist (rückwirkend) phasengleich im Verlustentstehungsjahr vorzunehmen.
3. Die in den körperschaftsteuerlichen Gewinn einbezogenen Betriebsstättenverluste sind für Zwecke der Gewerbesteuer gemäß § 9 Nr. 3 GewStG wieder hinzuzurechnen.
GewStG § 9
Aktenzeichen: 6K147/08 Paragraphen: GewStG§9 Datum: 2009-11-18 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=10220 Internationales Steuerrecht - Doppelbesteuerungsabkommen Internationale Firmen Verlustabschreibung
BFH - FG Baden-Württemberg
28.6.2006
I R 84/04
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Freistellung von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg gemeinschaftsrechtswidrig?
Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist es mit Art. 43 und Art. 56 EG vereinbar, wenn ein deutsches Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) bei der Gewinnermittlung nicht abziehen kann, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der deutschen Besteuerung unterliegen?
EG Art. 43, Art. 56
DBA-Luxemburg Art. 5 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2
EStG 1997 a.F. § 2a Abs. 3 Aktenzeichen: IR84/04 Paragraphen: DBA-Luxemburg EStG§2a Datum: 2006-06-28 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=7074
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