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Sortenschutzrecht - Sortenschutz Zulassung
BGH - Bundespatentgericht
13.1.2014
X ZB 18/12
Fond Memories
§ 6 Abs. 1 SortG ist mangels einer einheitlichen Regelung über eine kürzere Frist innerhalb der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine Sorte als neu gilt, wenn Pflanzen oder Pflanzenteile der Sorte mit Zustimmung des Berechtigten oder seines Rechtsvorgängers vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr im Inland oder von vier Jahren (bei Reben und Baumarten sechs Jahren) im Ausland zu gewerblichen Zwecken an andere abgegeben worden sind.
SortSchG § 6 Abs 1
Aktenzeichen: XZB18/12 Paragraphen: SortSchG§6 Datum: 2014-01-13 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2593 Sortenschutzrecht - Zulassung Unterscheidung
EuGH
19.11.2008
T 187/06
Sortenschutz - Pflanzensorte SUMCOL 01
Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte SUMCOL 01 - Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz - Fehlende Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte
Aktenzeichen: T187/06 Paragraphen: Datum: 2008-11-19 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1946 Sortenschutzrecht - Zulassung
VG Hannover
23.09.2005
11 B 4179/05
Beurteilungsspielraum, Bundessortenamt, Einstweilige Anordnung, Markteintritt, Registerprüfung, Saatgut, Sortenausschuss, Sortenzulassung, Sortenzulassungsverfahren, Vertriebsgenehmigung,
Vorwegnahme der Hauptsache, Wertprüfung, Zumutbarkeit, Zusicherung,
gentechnisch veränderter Mais, wirtschaftliches Risiko
Sortenzulassung einer gentechnisch veränderten Maishybride - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der Hauptsache
1. Mit einer im Wege der einstweiligen Anordnung begehrten Sortenzulassung wird in der Regel die Hauptsache vorweggenommen.
2. Die Verweisung der Antragstellerin auf das Hauptsacheverfahren ist nicht unzumutbar, wenn die Antragstellerin im Hinblick auf das geltend gemachte wirtschaftliche Interesse nicht glaubhaft macht, dass sie ohne die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist.
BGB § 126
GG Art. 19 IV
GenTG § 14
SaatG §§ 30 I, 30 V, 30 VI, 38, 41, 47 Aktenzeichen: 11B4179/05 Paragraphen: BGB§126 GGArt.19 GenTG§14 SaatG§30 SaatG§38 SaatG§41 SaatG§47 Datum: 2005-09-23 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=996
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