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Wirtschaftsrecht - Kartellrecht Wettbewerbsverbot
OLG Düsseldorf - LG Dortmund
20.07.2005
VI-U (Kart) 17/05
Kartellrechtliche Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes.
Enthält ein zwischen (aktuellen oder potentiellen) Konkurrenten geschlossener Austauschvertrag wettbewerbsbeschränkende Klauseln, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Schutzbereich des § 1 GWB nur betroffen, wenn und soweit die Wettbewerbsbeschränkung über die Sicherstellung des kartellrechtsneutralen Leistungsaustauschs hinausgeht
und sie bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellgesetzes nicht durch ein anzuerkennendes Interesse der begünstigten Vertragspartei gedeckt ist.
BGB § 134
GWB § 1
GWB § 16
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4
ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3 Aktenzeichen: VI-U(Kart)17/05 Paragraphen: BGB§134 GWB§1 GWB§16 ZPO§520 ZPO§531 Datum: 2005-07-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=15128 Wirtschaftsrecht - Wettbewerbsverbot
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
09.09.2004
I-6 U 38/04
Anwendung der Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff. HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter. (Leitsatz der Redaktion)
HGB §§ 74 ff.
BGB § 288 Abs. 1 Satz 2
BGB § 291 Aktenzeichen: I-6U38/04 Paragraphen: HGB§74 BGB§288 BGB§291 Datum: 2004-09-09 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=12158 Wirtschaftsrecht - Händler/Vertrieb Handelsrecht Vertragsstrafe Handelsvertreterrecht Wettbewerbsverbot
Saarländisches OLG
12.06.2002
1 U 810/01
a) Für die Zuwiderhandlung gegen strafbewehrte Unterlassungsleistungspflichten im Rahmen einer vereinbarten Vertragsstrafe ist der Gläubiger nach der ausdrücklichen Regelung
des § 345 HS 2 BGB beweisbelastet.
b) Das Verschulden muss negativ vom Schuldner bewiesen werden, weil er sich für eine objektive Leistungsstörung zu entlasten hat (§§ 282, 285 BGB). Deshalb trifft den Schuldner die Beweislast für die Unvertretbarkeit seines Zuwiderhandelns. (Leitsatz der Redaktion)
BGB §§ 282, 285, 345 Aktenzeichen: 1U810/01 Paragraphen: BGB§282 BGB§285 BGB§345 Datum: 2002-06-12 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=6320
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