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Wirtschaftsrecht - Handelsvertreterrecht Aufklärungsrecht Auskunftsanspruch
BGH - OLG FRankfurt - LG Darmstadt
24.9.2020
VII ZR 69/19
1. Der Vorteil des Unternehmers oder Herstellers im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht darin, die vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Beendigung des Vertrags weiterhin nutzen zu können. Es geht damit um eine Bewertung dieses vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen
Kundenstamms ("goodwill").
2. Ein Anspruch des Vertragshändlers gegenüber dem Hersteller auf Auskunft über den von diesem mit dem Produkt insgesamt erzielten Rohertrag zur Durchsetzung eines Ausgleichsanspruchs besteht nicht.
HGB § 89b Abs 1 S 1 Nr 1
BGB § 242
Aktenzeichen: VIIZR69/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=40477 Wirtschaftsrecht - Handelsvertreterrecht Aufklärungsrecht Auskunftsanspruch
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
13.8.2020
III ZR 148/19
Zur Aufklärungspflicht in Bezug auf Vertriebsprovisionen (Innenprovisionen) bei der Veräußerung von Erdöl- und Erdgasförderrechten in den USA ("working interests") unter Einsatz
eines Prospekts.
BGB § 823 Abs 2
StGB § 263, § 264a
Aktenzeichen: IIIZR148/19 Paragraphen: Datum: 2020-08-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=40430 Wirtschaftsrecht - Handelsvertreterrecht Verjährung Auskunftsanspruch
BGH - OLG Hamm - LG Arnsberg
3.8.2017
VII ZR 32/17
1. Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat.
2. Der Handelsvertreter ist, wenn der Unternehmer die Erteilung einer Abrechnung über die dem Handelsvertreter zustehende Provision verweigert, obwohl er zur Abrechnung verpflichtet ist, grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines Buchauszugs zusammen mit der
Abrechnung über die Provision gerichtlich geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014, VII ZR 187/13).
HGB § 87c Abs 1, § 87c Abs 2
BGB § 199 Abs 1
ZPO § 259
Aktenzeichen: VIIZR32/17 Paragraphen: Datum: 2017-08-03 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=37300 Wirtschaftsrecht - Auskunftsanspruch
OLG Frankfurt - LG Darmstadt
23.6.2004
13 U 17/02
1. Zu den Anforderungen an den Vortrag eines Auskunftsberechtigten über sein Interesse an eingeklagten Auskünften, wenn dessen auf Treu und Glauben gestützter Auskunftsanspruch einen ungewöhnlich großen Umfang hat
2. Zu den Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal des auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsanspruchs, dass die Auskunft für den Auskunftsverpflichteten "unschwer" zu erteilen sein muss.
BGB § 259 Aktenzeichen: 13U17/02 Paragraphen: BGB§259 Datum: 2004-06-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10267
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