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Wettbewerbsrecht - Titel/Berufsbezeichnung irreführende Angaben
BGH - OLG Schleswig - LG Lübeck
5.10.2017
I ZR 184/16
Betriebspsychologe
Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO über etwas anderes, als beantragt ist, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrunde legt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat. Das ist der Fall, wenn der Kläger seinen Klageantrag darauf stützt, dass die Beklagte in ihrer Werbung gegenüber potentiellen Teilnehmern ihrer Weiterbildungskurse den Eindruck erweckt, die Absolventen der Kurse dürften die angegebene Berufsbezeichnung auch ohne Psychologiestudium führen, und das Gericht die Verurteilung daraus ableitet, dass Kursteilnehmer die Berufsbezeichnung in einer Art verwenden, die geeignet ist, ihre Patienten irrezuführen.
Aktenzeichen: IZR184/16 Paragraphen: Datum: 2017-10-05 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=37447 Wettbewerbsrecht - Titel/Berufsbezeichnung
BGH - OLG Oldenburg - LG Osnabrück
18.9.2013
I ZR 65/12
Diplomierte Trainerin
Die Verwendung des Begriffs "diplomiert" in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs "Diplom" oder - abgekürzt - "Dipl." rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.
UWG § 5 Abs 1 S 2 Nr 3
Aktenzeichen: IZR65/12 Paragraphen: UWG§5 Datum: 2013-09-18 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=33997
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