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Wettbewerbsrecht - Telefonwerbung Datenschutz
BGH - OLG Bamberg - LG Bayreuth
19.4.2018
I ZR 244/16
Namensangabe
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher im Sinne von § 312a Abs. 1 BGB muss nur die Identität des Unternehmers sowie der geschäftliche Zweck offengelegt werden, nicht aber die Identität eines für den Unternehmer anrufenden Mitarbeiters, der selbst nicht Unternehmer ist.
BGB § 312a Abs 1
UWG § 3, § 3a, § 5 Abs 1 S 1, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3
Aktenzeichen: IZR244/16 Paragraphen: Datum: 2018-04-19 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=37942 Wettbewerbsrecht - Telefonwerbung
BGH - LG Bonn - AG Siegburg
21.4.2016
I ZR 276/14
Lebens-Kost
1. Ein auf eine unzulässige Telefonwerbung gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG gestützter Schadensersatzanspruch erfasst nur solche Schäden, die vom Schutzbereich dieser Bestimmung erfasst sind.
2. Gegenstand des Schutzes gemäß § 7 Abs. 1 UWG ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers; es soll verhindert
werden, dass dem Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden. Verhindert werden soll darüber hinaus, dass die belästigende Werbung zu einer Bindung von Ressourcen des Empfängers (z.B. Zeitaufwand, Kosten für Faxpapier, Vorhaltekosten von Empfangseinrichtungen, Entsorgungskosten) führt.
3. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG bezweckt nicht den Schutz der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor Belästigungen durch Werbeanrufe.
UWG § 4 Nr 1 aF, § 4a, § 7 Abs 1, § 7 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: IZR276/14 Paragraphen: UWG§4 UWG§4a UWG§7 Datum: 2016-04-21 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=36176 Wettbewerbsrecht - Telefonwerbung
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
20.3.2013
I ZR 209/11
Telefonwerbung für DSL-Produkte
Auch Mitbewerber und Verbände können Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen.
UWG § 7 Abs 2 Nr 2, § 7 Abs 2 Nr 3, § 7 Abs 2 Nr 4, § 7 Abs 3, § 8 Abs 3
Aktenzeichen: IZR209/11 Paragraphen: UWG§7 UWG§8 Datum: 2013-03-20 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=33411 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Telefonwerbung
BGH - Kammergericht - LG Berlin
25.10.2012
I ZR 169/10
Einwilligung in Werbeanrufe II
1. Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.
2. Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2008, VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 29, 33 - PayBack; Aufgabe von BGH, Urteil vom 27. Januar 2000, I ZR 241/97, GRUR 2000, 818 = WRP 2000, 722 - Telefonwerbung VI und Urteil vom 2. November 2000, I ZR 154/98, VersR 2001, 315).
3. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.
BGB § 305, §§ 305ff, § 339
UWG § 7 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: IZR169/10 Paragraphen: BGB§305 BGB§339 UWG§7 Datum: 2012-10-25 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=32579 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Telefonwerbung
OLG Köln - LG Köln
30.3.2012
6 U 191/11
Telefonanruf durch Meinungsforschungsinstitut
Eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt vor, wenn ein Unternehmen, das sich auf dem Gebiet der Reparatur und des Austausches von Kfz-Glasscheiben betätigt, einen Unternehmer, an dessen Kraftfahrzeug es die Reparatur einer Scheibe durchgeführt hat, im Anschluss an die Abwicklung dieses Auftrags auf Handy durch ein Marktforschungsinstitut anrufen lässt, um nach seiner Zufriedenheit mit der Geschäftsabwicklung zu fragen, wenn der betreffende Unternehmer kein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt und ihm seine Handynummer nur überlassen hatte, weil es ihn bei der telefonischen Vereinbarung eines Reparaturtermins "für den Fall der Fälle" hierum
gebeten hatte.
UWG § 2 Abs 1 Nr 1, § 2 Abs 2, § 7 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 6U191/11 Paragraphen: UWG§2 UWG§7 Datum: 2012-03-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=32174 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Telefonwerbung
BGH - OLG München - LG München I
9.2.2012
I ZR 178/10
Call-by-Call
Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl ("Call-by-Call"), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif ("Flatrate")
angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Information, die den Verbrauchern auch dann nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich bei Betrachtung der Werbung keine Gedanken darüber machen, ob bei dem beworbenen Anschluss die Möglichkeit des "Call-by-Call" besteht.
UWG § 5a Abs 2
Aktenzeichen: IZR178/10 Paragraphen: UWG§5a Datum: 2012-02-09 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=31109 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Telefonwerbung
LG Hamburg
24.9.2011
315 O 375/11
Die Antragstellerin wendet sich gegen aus ihrer Sicht unzulässige Telefonanrufe über die von ihr der Antragsgegnerin überlassenen Rufnummern.
Die Antragsgegnerin überlässt die Rufnummern ihren Nutzern. Durch die Bereitstellung der jeweiligen Rufnummern schafft sie das Risiko, dass ihre Nutzer über diese Wettbewerbsverstöße begehen.
Die Haftung der Antragsgegnerin ergibt sich aber aus einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr in einer ihm zurechenbaren Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern
verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, begeht eine unlautere Wettbewerbshandlung, wenn er diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt.
Allein die Bereitstellung derartiger Rufnummern kann aber nicht schon Prüfungspflichten der Antragsgegnerin begründen, wenn die darüber abgewickelten Aktivitäten ihrer Nutzer von der Antragsgegnerin nicht zur Kenntnis genommen werden. Eine Handlungsbzw. Prüfpflicht der Antragsgegnerin entsteht aber, sobald sie selbst oder über Dritte
Kenntnis von konkreten wettbewerbswidrigen Angeboten durch entsprechende Hinweise erlangt hat. In einem solchen Fall sind die technisch möglichen sowie zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren gleichartigen Wettbewerbsverletzungen kommt. (Leitsatz der Redaktion)
UWG § 3, § 5, § 7 Abs 2 Nr 2, § 8 Abs 2
Aktenzeichen: 315O375/11 Paragraphen: UWG§3 UWG§5 UWG§7 UWG§8 Datum: 2011-09-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=30711 Wettbewerbsrecht - Telefonwerbung
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
11.8.2011
6 U 182/10
Beauftragtenhaftung für Call-Center
Begeht ein Call-Center, das im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Kunden telefonisch zum Abschluss eines Versicherungsvertrages mit diesem Unternehmen zu veranlassen sucht, anlässlich dieser Telefongespräche Wettbewerbsverstöße, hat das Versicherungsunternehmen
hierfür nach den Vorschriften über die Beauftragtenhaftung wettbewerbsrechtlich auch dann einzustehen, wenn das Call-Center die Daten der anzurufenden Personen aus seinem eigenen Bestand entnimmt.
UWG § 8 Abs 4
Aktenzeichen: 6U182/10 Paragraphen: UWG§8 Datum: 2011-08-11 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=30478 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Telefonwerbung
OVG NRW - VG Köln
25.5.2011
13 B 339/11
Zur Rechtmäßigkeit des Verbots der Rechnungslegung und Inkassierung betreffend des Eingangs unverlangter Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer bei Verbrauchern.
TKG § 3 Nr 21, § 3 Nr 23, § 67 Abs 1 S 1, § 67 Abs 1 S 6, § 102 Abs 2
Aktenzeichen: 13B339/11 Paragraphen: TKG§3 TKG§67 TKG§102 Datum: 2011-05-25 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=32196 Wettbewerbsrecht - Telefonwerbung
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
14.4.2011
I ZR 50/09
Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe "Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden" genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.
UWG § 4 Nr. 5
Aktenzeichen: IZR50/09 Paragraphen: UWG§4 Datum: 2011-04-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=28817
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