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Wettbewerbsrecht - Telekommunikation Preisrecht Kopplungsverbot
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
30.11.2006
6 U 24/06
Koppelungsangebot; Irreführung; Preisangabenverordnung; Flatrate; Telefonie; Telefonieren; Telekommunikation
Das Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate erfordert eine deutliche, am Blickfang teilnehmende Aufklärung über die Vertragskoppelung.
PAngV § 1 I
PAngV § 1 VI
UWG § 3
UWG § 4
Aktenzeichen: 6U24/06 Paragraphen: PAngV§1 UWG§3 UWG§4 Datum: 2006-11-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19710 Wettbewerbsrecht - Irreführende Angaben Unzulässige Werbung Kopplungsverbot
BGH - OLG Hamm - LG Siegen
26.10.2006
I ZR 33/04
Regenwaldprojekt I
a) Verknüpft ein Unternehmen den Produktabsatz mit der Förderung sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Belange (sog. Sponsoring), verstößt es regelmäßig nicht gegen das Verbot unangemessener unsachlicher Beeinflussung des Kunden i.S. von § 4 Nr. 1
UWG.
b) Verspricht ein Unternehmen allgemein für den Fall des Erwerbs seiner Produkte, einen Dritten zu unterstützen, so folgt daraus noch nicht, dass über die Details dieser Leistung aufgeklärt werden muss. Erst wenn die Werbung konkrete, für die Kaufentscheidung relevante irrige Vorstellungen hervorruft, ergibt sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen.
c) Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG bei einer Verknüpfung des Produktabsatzes mit dem Versprechen einer Sponsoringleistung.
UWG § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2
Aktenzeichen: IZR33/04 Paragraphen: UWG§4 UWG§5 Datum: 2006-10-26 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19832 Wettbewerbsrecht - Irreführende Angaben Unzulässige Werbung Kopplungsverbot
BGH - LG Siegen
26.10.2006
I ZR 97/04
Regenwaldprojekt II
a) Verspricht ein Unternehmen für den Fall des Kaufs seiner Produkte eine nicht näher spezifizierte Leistung an einen Dritten, wird der Verbraucher regelmäßig nur erwarten, dass die Leistung zeitnah erbracht wird und nicht so geringfügig ist, dass sie die werbliche Herausstellung
nicht rechtfertigt. Enthält die Werbung allerdings konkrete Angaben zum Sponsoring, kann sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen ergeben, wenn es ansonsten zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Fehlvorstellung des Verkehrs kommt.
b) Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast des Beklagten im Prozess über eine irreführende Werbung.
UWG § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2
Aktenzeichen: IZR97/04 Paragraphen: UWG§4 UWG§5 Datum: 2006-10-26 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19833 Wettbewerbsrecht - Kopplungsverbot
LG Bonn
11.04.2006
11 O 9/06
Koppelungsangebot, deutliche Lesbarkeit
Ist bei einem Koppelungsangebot für Telefongeräte der Fußnotentext nicht deutlich lesbar, indem sich Angaben zu Preibestandteilen befinden, verstößt das gegen §§ 3, 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 4 Nr. 4 UWG
UWG §§ 3, 4 Nr. 4, 5 Abs. 2 S.1 Nr. 2 Aktenzeichen: 11O9/06 Paragraphen: UWG§3 UWG§4 UWG§5 Datum: 2006-04-11 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=17931 Wettbewerbsrecht - Medienrecht Preisrecht Kopplungsverbot
OLG Köln - LG Köln
24.02.2006
6 U 213/05
„UEFA Champions League“ - Angebote mit DSL-Internetzugängen -
1. Ein Antrag, mit dem eine Werbung bei Koppelungsangeboten untersagt werden soll, „ohne über die verkehrswesentlichen Leistungsmerkmale der verbundenen Waren aufzuklären“, genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
2. Nach § 4 Nr. 4 UWG sind die Voraussetzungen, unter denen die angegebene Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann, unzweideutig anzugeben. Nähere Angaben über die zu erwerbende entgeltliche Ware werden von dieser Vorschrift nicht gefordert.
3. Eine unangemessene Benachteiligung i. S. des § 4 Nr. 1 UWG ist nicht gegeben, wenn bei einem Koppelungsangebot ein Teil der Leistungen unentgeltlich abgegeben wird und der Preis des entgeltlichen Leistungsteils angegeben wird, ohne dass dessen Merkmale im einzelnen
beschrieben werden. Ob die Pflicht zu einer genaueren Bezeichnung des entgeltlichen Leistungsteils besteht, bleibt offen.
4. Die Bewerbung eines DSL-Zugangs mit der Möglichkeit, die Begegnungen einer Fußball-Liga sehen zu können, stellt kein „Anbieten“ i. S. des PAngV dar, wenn keine DSL-Tarife genannt werden.
UWG §§ 3, 4 Nr. 1 und Nr. 4
PAngV § 1
BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 4
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Aktenzeichen: 6U213/05 Paragraphen: UWG§3 UWG§4 PAngV§1 BGB-InfoV§1 ZPO§253 Datum: 2006-02-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=19440 Wettbewerbsrecht - Kopplungsverbot
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
22.9.2005
I ZR 28/03 - Pressemitteilung
Die kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift ist nicht wettbewerbswidrig
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Abgabe einer Zeitschrift, die sich an einen jugendlichen Leserkreis richtet, zusammen mit einer Sonnenbrille nicht wettbewerbsrechtlich unlauter ist.
Die Beklagte ist Herausgeberin der Zeitschrift "16", die sich an weibliche Jugendliche bzw. Teenager richtet. Der Kaufpreis der Zeitschrift betrug im Jahre 2001 4,50 DM. Der August-Ausgabe 2001
gab die Beklagte eine Sonnenbrille unentgeltlich bei.
Die Klägerin, eine Mitbewerberin, hat dies als wettbewerbswidrig beanstandet. Der reguläre Kaufpreis einer vergleichbaren Sonnenbrille betrage etwa 30 DM, so dass ein großer Teil der angesprochenen Zielgruppe die Zeitschrift ausschließlich wegen der Sonnenbrille erwerbe.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben.
Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Er hat angenommen, dass das Angebot der Zeitschrift zu dem gebundenen Verlagspreis zusammen mit der Sonnenbrille kein wettbewerbsrechtlich unzulässiges Kopplungsangebot sei. Auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren sei nicht davon auszugehen, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung wegen der Zugabe der Sonnenbrille zu der Zeitschrift vollständig in den Hintergrund
trete. Selbst im Verhältnis zum Kaufpreis wertvolle Zugaben müssten nicht zu einer irrationalen Nachfrageentscheidung führen. Dies gelte im Hinblick auf die zusammen angebotenen Produkte (Zeitschrift und Sonnenbrille) auch bei dem angesprochenen jugendlichen Leserkreis. Von einer Ausnutzung der Unerfahrenheit dieser Verbrauchergruppe, die regelmäßig besonders schutzbedürftig sei, könne ebenfalls nicht ausgegangen werden.
Urteil vom 22. September 2005 I ZR 28/03
LG Hamburg - 407 O 154/01 ./. OLG Hamburg - 5 U 26/02
Karlsruhe, den 23. September 2005 Aktenzeichen: 1ZR28/03 Paragraphen: Datum: 2005-09-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=15182 Wettbewerbsrecht - Werbung Kopplungsverbot Preisrecht
OLG Karlsruhe - LG Mannheim
23.7.03
6 U 89/03
Umfasst die Werbung neben den primär angebotenen Dienstleistungen des Werbenden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von DSL- Internetzugängen als fakultative Angebotsvariante auch den hierfür benötigten T-DSL- Anschluss der Deutschen Telekom, so liegt ein Kombinationsangebot, bei dem der Verbraucher Klarheit u.a. über den Gesamtpreis beanspruchen kann, nicht vor.
UWG § 3
PAngV § 1 Abs. 5 S. 2 Aktenzeichen: 6U89/03 Paragraphen: UWG§3 PAngV§1 Datum: 2003-07-08 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=7783 Wettbewerbsrecht - Wettbewerb Kopplungsverbot Sonstiges
OLG Hamburg
28.11.2002
3 U 68/01
“Kopplung von ISDN mit T-Online”
Es beschränkt nicht rechtswidrig den Wettbewerb, wenn die Deutsche Telekom und T-Online gemeinsam mit einem T-ISDN-Mehrgerätetelefonanschluß zugleich ohne zusätzliches Entgelt den Abschluß eines T-Online-Vertrages anbieten.
GWB §§ 19 Abs. 4 Nr. 1, 20 Abs. 1 Aktenzeichen: 3U68/01 Paragraphen: GWB§19 GWB§20 Datum: 2002-11-28 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=9932 Wettbewerbsrecht - Unzulässige Werbung Kopplungsverbot
13.6.2002
I ZR 71/01
Kopplungsangebot II
Die Werbung für ein Kopplungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig,
wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden.
UWG §§ 1, 3 Aktenzeichen: IZR71/01 Paragraphen: UWG§1 UWG§3 Datum: 2002-06-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4064
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