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Wettbewerbsrecht - Gebrauchsinformationen Verbraucherschutz
4.7.2002
I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Die einem Verbraucher mit dem Zusatz, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "nicht jedoch, bevor die auf Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung vom Auftraggeber abgegeben wurde", erteilte Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.
UWG § 1
BGB § 355 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: IZR55/00 Paragraphen: BGB§355 UWG§1 Datum: 2002-07-04 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=3998 Wettbewerbsrecht - Gebrauchsinformationen
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
14.2.2002
3 U 347/01
Wenn der Parallelimporteuer eines Arzneimittels, der die Gebrauchsinformation des Pharmaunternehmens übernommen hatte, nach mehr als sechs Monaten nach Erhalt wegen
eines fehlenden Hinweises in der Gebrauchsinformation, den er nicht bemerkt hatte, gegen das Pharmaunternehmen vorgeht, kann die Eilbedürftigkeit noch gegeben sein.
§ 25 UWG Aktenzeichen: 3U347/01 Paragraphen: UWG§25 Datum: 2002-02-14 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=2971
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