Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 13
Leasing - Finanzierungsleasing Vertragsrecht
OLG Naumburg - LG Halle
24.3.2011
2 U 53/10 (Hs)
1. Zur Auslegung eines Vertrages zwischen Lieferant des künftigen Leasingobjekts und künftigem Leasingnehmer beim Finanzierungsleasing.
2. Der mit dem Abschluss des Leasingvertrages bewirkte Eintritt der Leasingbank in den Liefervertrag zwischen Lieferant und Leasingnehmer führt zur Schuldbefreiung des bisherigen Vertragspartners des Lieferanten.
Aktenzeichen: 2U53/10 Paragraphen: Datum: 2011-03-24 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=28949 Leasing - Finanzierungsleasing KfZ-Leasing
BGH - OLG Naumburg - LG Halle
21.12.2005
VIII ZR 85/05
Ein Finanzierungsleasingvertrag zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft, der im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer vorsieht, ist kein Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dem Lieferanten der Leasingsache (hier eines gebrauchten Kraftfahrzeuges) ist es aus diesem Grund nicht verwehrt, sich dem Leasingnehmermit Verbrauchereigenschaft gegenüber auf den mit dem Leasinggeber als Käufer
der Leasingsache vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen. In diesem Fall stehen dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft mietrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber zu.
BGB §§ 475 Abs. 1 Satz 2, 535 Aktenzeichen: VIIIZR85/05 Paragraphen: BGB§475 BGB§535 Datum: 2005-12-21 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=16485 Leasing - Finanzierungsleasing KfZ-Leasing
OLG Naumburg - LG Halle
01.03.2005
11 U 132/04
Erwirbt der Leasinggeber das vom Verbraucher ausgesuchte Leasinggut (hier Kfz.) beim Lieferanten, so kann sich der Verkäufer gegenüber dem Leasingnehmer auf den beim Kauf zwischen den Unternehmern vereinbarten Ausschluss der Gewährleistungsansprüche berufen. Eine zur Umgehung des Verbrauchsgüterkaufs geeignete anderweitige Gestaltung i.S.v. § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ein so abgewickeltes Finanzierungsleasinggeschäft nicht.
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
BGB § 475 Abs. 1
BGB §§ 536 ff. Aktenzeichen: 11U132/04 Paragraphen: BGB§307 BGB§475 BGB§563 Datum: 2005-03-01 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=13491 Leasing - Finanzierungsleasing Restwert
BGH
10.07.1996
VIII ZR 282/95
Verjährung des Restwertausgleichsanspruchs bei Finanzierungsleasing (Volvo) Ansprüche auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen unterliegen auch bei vertragsgemäßer Beendigung des Leasingverhältnisses nicht der Verjährung nach § 558 BGB (Fortführung von BGHZ 97, 65 = NJW 1986, 1335 = LM § 535 BGB Nr. 102).
BGB §§ 535, 558, 196 I Nr. 6 Aktenzeichen: VIIIZR282/95 Paragraphen: BGB§535 BGB§558 BGB§196 Datum: 1996-07-10 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4038 Leasing - Finanzierungsleasing Kündigung Schadenersatz
BGH
12.06.1996
VIII ZR 248/95
Schadensersatz aus fristlos gekündigtem Finanzierungsleasingvertrag bei noch laufender Widerrufsfrist (Mazda MX 5 Roadster)
Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn er einen Finanzierungsleasingvertrag, auf den das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, aus einem vom Leasingnehmer gesetzten wichtigen Grund fristlos kündigt, bevor die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des (über sein Widerrufsrecht nicht belehrten) Leasingnehmers wirksam geworden ist.
BGB §§ 535, 242;
VerbrKrG §§ 7, 12, 13 Aktenzeichen: VIIIZR248/95 Paragraphen: BGB§535 BGB§242 VerbrKrG§7 VerbrKrG§12 VerbrKrG§13 Datum: 1996-06-12 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4027 Leasing - Finanzierungsleasing Restwert KfZ-Leasing
BGH
30.01.1995
VIII ZR 316/93
Jahreszinsberechnung im Finanzierungsleasing mit Sonderzahlung und Restwert (Ferrari 308 GTS)
Zur Berechnung des effektiven Jahreszinses bei einem Finanzierungsleasingvertrag mit Sonderzahlung und kalkuliertem Restwert.
BGB §§ 138, 278, 535;
AbzG § 6 Aktenzeichen: VIIIZR316/93 Paragraphen: BGB§138 BGB§278 BGB§535 AbzG§6 Datum: 1995-01-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4222 Leasing - Finanzierungsleasing Immobilienleasing
BGH
11.1.1995
VIII ZR 82/94
1. Zur Frage der Feststellung der Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen über bewegliche Sachen.
2. Leasingverträge über Mobilien können unter dem Blickwinkel von § 138 I BGB an den in der BGH-Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen entwickelten Grundsätzen gemessen werden, soweit eine rein mietrechtliche Betrachtungsweise, die die
konkret vereinbarte Leasingrate der marktüblichen Leasingrate gegenüberstellt, nicht wegen fehlender “Vergleichsmieten” ausscheidet.
3. Anders als im Falle eines privaten Endverbrauchers, dem angesichts der Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 138 I BGB eine zulasten des Vertragspartners streitende Vermutung für dessen verwerfliche Gesinnung beiseitetritt, ist beim vollkaufmännischen
Leasingnehmer - widerleglich - zu vermuten, daß die persönlichen Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit beim Leasinggeber nicht vorliegen. (Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion)
BGB §§ 138, 535 Aktenzeichen: VIIIZR82/94 Paragraphen: BGB§138 BGB§535 Datum: 1995-01-11 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4241 Leasing - Abzahlungsgeschäfte Finanzierungsleasing
BGH
30.05.1990
VIII ZR 233/89
Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Zur Frage eines Umgehungsgeschäfts i. S. des § 6 AbzG, wenn dem Leasingnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Dritten zu benennen, der den Leasinggegenstand nach Vertragsablauf zum Marktpreis erwerben kann, ein Erwerbsrecht des Leasingnehmers
indessen ausgeschlossen ist.
AbzG § 6 Aktenzeichen: VIIIZR233/89 Paragraphen: AbzG§6 Datum: 1990-05-30 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4020 Leasing - Finanzierungsleasing Abzahlungsgeschäfte
BGH
29.11.1989
VIII ZR 323/88
Finanzierungsleasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Ein Finanzierungsleasingvertrag, der dem Leasingnehmer eine Erwerbsoption am Leasinggut einräumt, kann auch dann ein verdecktes Abzahlungsgeschäft (§ 6 AbzG) darstellen, wenn er in der Sonderform des “sale-and-lease-back” abgeschlossen ist (Ergänzung zur ständigen
Rechtsprechung, u. a. BGHZ 94, 195 = NJW 1985, 1539 = LM § 6 AbzG Nr. 40; BGH, NJW-RR 1989, 1140 = WM 1989, 1142).
AbzG § 6 Aktenzeichen: VIIIZR323/88 Paragraphen: AbzG§6 Datum: 1989-11-29 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4227 Leasing - Finanzierungsleasing Abzahlungsgeschäfte
BGH
22.03.1989
VIII ZR 269/87
Finanzierungsleasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Eine in einem Finanzierungs-Leasingvertrag enthaltene Formularregelung, die bei Vertragsbeendigung grundsätzlich die Rückgabe der Leasingsache vorsieht, den Leasingnehmer aber verpflichtet und berechtigt, die Sache im Auftrag und im Namen des Leasinggebers zum Mindestpreis des Restbuchwertes zu veräußern oder selbst zu erwerben - gegebenenfalls auch zum höheren Preis einer vom Leasinggeber nachzuweisenden anderen Verkaufsmöglichkeit -, ist als Vereinbarung eines Erwerbsrechts für den Leasingnehmer auszulegen; sie indiziert damit ein Umgehungsgeschäft i. S. von § 6 AbzG (Fortführung der ständigen Rechtsprechung, z. B. BGHZ 94, 195 = NJW 1985, 1539 = LM § 6 AbzG Nr. 40; BGHZ 104, 392 = NJW 1988, 2463 = LM § 433 BGB Nr. 70; BGH, NJW 1987, 2082 = LM § 6 AbzG Nr. 43 = WM 1987, 627).
AbzG § 6 Aktenzeichen: VIIIZR269/87 Paragraphen: AbzG§6 Datum: 1989-03-22 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=4032
|