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Bankrecht - Anlagenberatung Börsenrecht Broker Haftungsrecht Provisionen Sonstiges
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt/M
13.7.2004
VI R 136/03
Nutzt ein Anlageberater und -vermittler das Kapital eines Anlegers, um Provisionen zu "schinden" (churning), so kommt eine deliktische Haftung des Brokers für die Verluste des Anlegers wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen Verhalten des Anlageberaters und -vermittlers in Betracht. Der Tatrichter kann den Mittäter- oder Gehilfenvorsatz des Brokers auf Grund geeigneter Indizien wie etwa einer zwischen ihm und dem Anlageberater und -vermittler bestehenden Rückvergütungsvereinbarung (kick-back) unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Falles feststellen.
BGB § 826 Gi, § 830 Abs. 1 Satz 1, § 830 Abs. 2 Aktenzeichen: VIR136/03 Paragraphen: BGB§826 BGB§830 Datum: 2004-07-13 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10449 Bankrecht - Verbraucherkreditrecht Aufklärungsrecht Provisionen
OLG Frankfurt - LG Darmstadt
26.5.2004
9 U 58/03
1. Neben dem Einwendungsdurchgriff nach § 9 III VerbrKrG kommt ein allgemeiner Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB nicht in Betracht, weil § 9 VerbrKrG als abschließende Sonderregelung zu sehen ist (Anschluss an BGH vom 27.1.04; Az.: XI ZR 37/03, NJW 2004, 1376).
2. Für einen Wissensvorsprung der Bank, der eine Aufklärungspflichtverletzung begründen kann, kann relevant sein, dass ein ganz erheblicher Teil des Kaufpreises für Provisionen gezahlt wurde und die Bank erkennt, dass dies zu einer so wesentlichen Verschiebung zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, die als sittenwidrige Übervorteilung des Käufers angesehen werden muss (hier: 33 %).
BGB § 242
BGB cic.
VerbrKrG § 9 Aktenzeichen: 9U58/03 Paragraphen: BGB§242 c.i.c.VerbrKrG§9 Datum: 2004-05-26 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=10134 Bankrecht - Anlageberatung Aufklärungsrecht Provisionen
BGH - OLG München - LG München I
23.3.2004
XI ZR 194/02
Anders als ein Anlagevermittler, der dem Anlageinteressenten vertraglich Aufklärung über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände schuldet, ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anleger und Darlehensnehmer ungefragt über eine im finanzierten Kaufpreis einer Eigentumswohnung enthaltene Innenprovision von mehr als 15% für den Vertrieb zu informieren.
BGB §§ 276 Cc a.F., 607 a.F. Aktenzeichen: XIZR194/02 Paragraphen: BGB§276 BGB§607 Datum: 2004-03-23 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=9739 Bankrecht - Börsenrecht Warentermingeschäfte Internationales Bankenrecht Provisionen
18.04.1988
II ZR 230/87
Unzureichende Aufklärung über die Provision von Londoner Warenterminoptionsgeschäften
Zur Prospekthaftung des Geschäftsführers einer GmbH, die Londoner Warenterminoptionen
vermittelt und hohe Provisionen in die Prämien einbezieht.
BGB § 826 Aktenzeichen: IIZR230/87 Paragraphen: BGB§826 Datum: 1988-04-18 Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=2811
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